Finanzamt Berlin für Körperschaften I
Das berliner Finanzamt Berlin für Körperschaften I ist nicht unter der Webadresse www.finanzamt-berlin-finanzamt-fuer-koerperschaften-i.de zu finden, sondern über das Portal des Berliner Senats: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/finanzamt-fuer-koerperschaften-i/ zu erreichen.
Dieses Finanzamt ist für ganz Berlin zuständig für:
- Besteuerung der Konzerne der Branchen: Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentfonds, Versicherungen
(Soweit diese in den Finanzämtern für Körperschaften geführt werden.) - Besteuerung der: Kreditinstitute, REIT-AG, Versicherungen, Investmentfonds, gemeinnützigen Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), nicht steuerbefreiten Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG, steuerbefreiten Körperschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 6 KStG
Sie haben als Privatperson Fragen in Zusammenhang mit Steuererklärung? Dann sind Sie beim
Finanzamt Berlin für Körperschaften I sicherlich falsch.
Auf einen Blick finden Sie in unserer Übersicht die Kontaktdaten und auch die Telefonnummer sowie E-Mail. Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer ist dagegen der Zoll zuständig.
Neben diesem Finanzamt gibt es in Berlin weitere 21 Finanzämter:
Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen
Finanzamt Berlin für Körperschaften I
Finanzamt Berlin für Körperschaften II
Finanzamt Berlin für Körperschaften III
Finanzamt Berlin für Körperschaften IV
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Erfahrungen & Bewertungen Finanzamt Berlin für Körperschaften I
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