Bauherren oder Investoren, die in Nordrhein-Westfalen eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, müssen auf dem Kaufpreis des notariellen Kaufvertrages Grunderwerbsteuer bezahlen. Diese Steuer wird in jedem Bundesland individuell festgesetzt. Die Grunderwerbsteuer in NRW gehört mit 6,5% zu den höchsten Sätzen in Deutschland, auch 2022. Für 2023 ist bisher keine Revision vorgesehen. 6,5% werden auch in Brandenburg, dem Saarland und in Bremen fällig. Sie möchten in ein Haus oder ein Grundstück kaufen? Mit unserem Grunderwerbsteuer NRW Rechner 2023 ermitteln Sie die Steuer für alle Kaufbeträge sofort. Als Förderung sind 2% vom Kaufpreis für den Grunderwerbsteuer gezahlt wurde als Zuwendung möglich – solange die Fördertöpfe reichen.

Kaufpreis:
Bundesland:
 

 

Gegenüber 2021 hat die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen in 2022 mit 3,9 Mrd. Euro 6,5% weniger an Grunderwerbsteuer eingenommen. 2020 waren es 3,660 Mrd. Euro.
Der Trend setzt sich auch in 2023 fort: Im ersten Halbjahr 2023 wurde mit 1,44 Mrd. Euro gegenüber 2,14 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2022 rund 33% weniger an Grunderwerbsteuer eingenommen (Quelle: BMF-Einnahmen der Länder, Halbjahresbericht 22/23).

News: Im September 2023 gibt es keine relevanten Neuigkeiten oder Maßnahmen von der Landesregierung in NRW zum Thema Grunderwerbsteuer.

Der Grunderwerbsteuersatz für Kaufverträge seit 01.01.2015

Grunderwerbsteuer NRW - Tipps und InformationenFür Kaufverträge, die seit dem 01.01.2015 verwirklicht werden gilt in NRW ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5%.

(“§ 1 (Fn 2) Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer

(1) Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 vom Hundert. (2) Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden.”

Laut dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2014 Nr. 43 vom 30.12.2014 Seite 929 bis 968 gilt:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Vom 18. Dezember 2014
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Artikel 1
Das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 wird der Wert „5“ ersetzt durch den Wert „6,5“.
2. § 1 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden.“

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Für Kaufverträge, die bis zum 31.12.2014 verwirklicht wurden galt nach dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2011 Nr. 18 vom 29.7.2011 Seite 377 bis 392 ein Satz von 5,0%.

Grunderwerbsteuer NRW 2022 und 2023

Sowohl in 2022 als auch in 2023 beträgt der Satz für die Grunderwerbsteuer in NRW 6,5%. Eine Ermäßigung des Steuersatzes in 2023 ist bisher nicht von der Regierung geplant. Und die Förderung Zuschuss läuft zum 31.12.2022 aus. Die Landesregierung wartet auf Impulse der Bundesregierung zu diesem Thema.

Berechnung für einen Immobilienkauf in Nordrhein-Westfalen

Den Betrag beim Immobilienkauf für die Grunderwerbsteuer können Sie einfach berechnen: Nehmen Sie einfach einen Taschenrechner und multiplizieren Sie den Kaufpreis des Hauses bzw. Grundstücks mit 6,5.

Kaufpreis [Euro] x 6,5 = Grunderwerbsteuer [Euro]

Beispiel

Annahme: Laut dem notariellen Kaufvertrag beträgt der Kaufpreis des Hauses mit Grundstück 380.000 Euro

Fällige Grunderwerbsteuer: 380.000 Euro x 6,5 = 24,700 Euro

Bei der Planung und Berechnung des Kreditbedarfs bei einem Immobilienerwerb werden die Nebenkosten oft unterschätzt.

Wie das Beispiel für die Grunderwerbsteuer in NRW zeigt, langt der Staat hier neben der Mehrwertsteuer noch einmal kräftig zu.

Beispiel Grunderwerbsteuer Köln

Köln ist durchaus ein teures Pflaster, was den Immobilienerwerb angeht. Laut Immoscout24 müssen Hauskäufer für eine Gebrauchtimmobilien im Durchschnitt 4.181 €/m² zahlen. Für eine Wohnfläche von 150 m² sind dafür 627.150 Euro an Kaufpreis fällig. Für die Grunderwerbsteuer in Köln würde das Finanzamt einen Bescheid über den zu zahlenden Betrag von 40.765 Euro dem Käufer zu senden. Für eine Wohnfläche von 250 m² ergibt sich für die Musterrechnung eine Steuer von 67.941 Euro.

Deutliche Preisunterschiede beim Hauskauf – Wo ist es am teuersten?

Die Preise für den Immobilienerwerb unterscheiden sich in NRW je nach Region bzw. Stadt deutlich. Die höchsten Preise werden für den Hauskauf in Düsseldorf mit durchschnittlich 5.880 €/m², gefolgt von Köln mit 5.540 €/m² Euro aufgerufen (Stand 25.03.2023, Quelle: immoscout24. In nahe bei Düsseldorf gelegenen Duisburg ist der Erwerb dagegen mit durchschnittlich 2.984 €/m² deutlich preiswerter.

Förderung NRW.Zuschuss Wohneigentum 2022 verlängert

Wer in 2022 Wohneigentum als Privatperson zur Selbstnutzung erworben hat, konnte einen Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms NRW.Zuschuss Wohneigentum bis maximal 10.000 Euro erhalten. Diese Förderung sollte eigentlich 2023 nicht weiter geführt werden (Stand Dezember 2022).
Die Landesregierung hat die Förderung Wohneigentum 2023 verlängert, solange bis die Mittel im Fördertopf ausgeschöpft sind. Konkret gibt es eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 2% der notariell beglaubigen Kaufsumme mit einem Deckel bei 10.000 Euro als Maximalbetrag. Als Kaufsumme ist der Betrag in Euro maßgebend, für den Grunderwerbsteuer bezahlt werden muss. Das Fördervolumen beträgt 400 Mio. Euro. Bitte hier keine Verwechselung mit 2% Grunderwerbsteuer in NRW, der Steuersatz beträgt 6,5%!

Stand 8. Juli 2023: Es sind immer noch Mittel im Fördertopf. Laut dem NRW Finanzministerium sind bisher (Stand 8. Juli 2023) 71 Mio. Euro an Fördermittel vergeben.
Wichtig: Die Fördermittel können auch mit einem Förderkredit KfW oder einem Förderkredit der NRW.BANK verbunden werden.

Zum Download: Fragen und Antworten rund um das NRW.Zuschuss Wohneigentum

Antrag auf NRW.Zuschuss Wohneigentum 2023

Der Antrag für den Zuschuss kann auf dieser Webseite gestellt werden. Natürliche Personen können bei Fragen zum Ausfüllen des Antrags die Hotline unter der Telefonnummer 0211 91741-4300 kontaktieren. Das Fördervolumen ist bereits zur Hälfte ausgeschöpft (Stand 25. März 2023).

Für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen gibt es diese Förderung nicht.

Neben dem auf NRW beschränkte Programm gibt es auch noch verschiedene Programme der Bundesregierung. Ein Beispiel ist das Wohneigentum für Familien (WEF).

Weitere Förderungen im Immobilienbereich

In NRW gibt es weitere Förderprogramme, wie verbilligte Darlehen etc. Diese Programme sind verfügbar:

NRW.BANK.Wohneigentum

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen

Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf

Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze und Perspektiven 2024

Seit wann beträgt die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen 6,5% und wie haben sich die Steuersätze in der Vergangenheit verändert? Bis 1997 betrug der Steuersatz nur 2,0% (Tabelle 1). Seit Januar 1998 waren es 3,5% und ab dem 1. Oktober 2011 mussten Hauskäufer schon 5,0% zahlen. Der aktuell hohe Steuersatz von 6,5% ist seit dem 1. Januar 2015 gültig. Ob 2023 eine Änderung erfolgt ist fraglich. Eventuell einigen sich die Länder auf eine Länderöffnungsklausel und vielleicht erfolgt in 2024 eine Verringerung oder es wird ein Freibetrag für Erstkäufer eingeführt. Vielleicht………

Tab. 1: Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in NRW 1997 – 2023

Zeitraum Grunderwerbsteuersatz
bis 1997 2,0%
ab 01.01.1998 3,5%
ab 01.10.2011 5,0%
ab 01.01.2015 6,5%
2023 6,5%
2024 6,5% (eine Änderung ist aktuell nicht bekannt)

Elster

Elster ist für die Beantwortung der Fragen zur Grundsteuererklärung zuständig. Die Grunderwerbsteuer in NRW wird nicht über Elster oder die neue Elster App verwaltet, sondern der Bescheid kommt direkt vom zuständigen Finanzamt. Der die Steuer Entrichtende braucht diese nicht zu erklären oder Aussagen dazu tätigen, sondern nur den fälligen Betrag an das Finanzamt zahlen.

Fazit

NRW FlaggeNRW gehört zu den Spitzenreitern bei der Besteuerung beim Grundstückskauf. Hier werden 6,5% fällig. Nur in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Saarland ist die Grunderwerbsteuer so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Eine Entlastung wurde zwar 2017 in Betracht gezogen, bisher ist allerdings nicht passiert.

Auch 2022 ist bisher diesbezüglich nichts passiert. Deswegen haben der Bund der Steuerzahler in NRW, die SPD und Die Grünen, die Landesregierung aufgefordert, die versprochene Grunderwerbsteuersenkung endlich zu veranlassen: Quelle: Wz.de
Auf der Webseite des Landes www.finanzverwaltung.nrw.de/ gibt es 2 Einträge zum Thema. Die angekündigte Bemühung um eine Entlastung ist nach wie vor von 2017. Ein Update gibt es auch 4 Jahre später noch nicht. Also bleibt für Immobilienerwerber alles beim Alten: satte 6,5%.
Verschiedene Verbände fordern weiterhin eine Senkung der Steuer und schlagen einen Stufentarif von 0 – 5% in Abhängigkeit vom Kaufpreis vor.

Übersicht: Tabelle Grunderwerbsteuersatz für Städte in NRW

In der Tabelle 2 ist der Steuersatz für die größten Städte in Nordrhein-Westfalen angegeben.

Tab. 2: Grunderwerbsteuer Satz in Prozent ausgewählter Städte in NRW

Stadt in NRW Grunderwerbsteuersatz
Aachen 6,50%
Arnsberg 6,50%
Bergheim 6,50%
Bergisch Gladbach 6,50%
Bielefeld 6,50%
Bocholt 6,50%
Bochum 6,50%
Bonn 6,50%
Bottrop 6,50%
Castrop-Rauxel 6,50%
Detmold 6,50%
Dinslaken 6,50%
Dormagen 6,50%
Dorsten 6,50%
Dortmund 6,50%
Duisburg 6,50%
Düren 6,50%
Düsseldorf 6,50%
Essen 6,50%
Gelsenkirchen 6,50%
Gladbeck 6,50%
Grevenbroich 6,50%
Gütersloh 6,50%
Hagen 6,50%
Hamm 6,50%
Herford 6,50%
Herne 6,50%
Herten 6,50%
Hürth 6,50%
Iserlohn 6,50%
Kerpen 6,50%
Köln 6,50%
Krefeld 6,50%
Langenfeld (Rheinland) 6,50%
Leverkusen 6,50%
Lippstadt 6,50%
Lüdenscheid 6,50%
Lünen 6,50%
Marl 6,50%
Minden 6,50%
Moers 6,50%
Mönchengladbach 6,50%
Mülheim an der Ruhr 6,50%
Münster 6,50%
Neuss 6,50%
Oberhausen 6,50%
Paderborn 6,50%
Ratingen 6,50%
Recklinghausen 6,50%
Remscheid 6,50%
Rheine 6,50%
Siegen 6,50%
Solingen 6,50%
Troisdorf 6,50%
Unna 6,50%
Velbert 6,50%
Viersen 6,50%
Wesel 6,50%
Witten 6,50%
Wuppertal 6,50%

Finanzministerium NRW Einnahmen Grunderwerbsteuer

Wie hat sich das Steueraufkommen für die Transaktionen von Eigentumswohnungen, Hauskäufe und Grundstückstransaktionen in Nordrhein-Westfalen entwickelt? In der Abbildung 1 ist der Verlauf dargestellt. Deutlich wird die kontinuierliche Steigerung der Steuereinnahmen. In 2012 lag die Aufkommen der Grunderwerbsteuer bei 1,6 Mrd. Euro. 2013 waren es 1,7 Mrd. Euro, 2014 1,9 Mrd. Euro. in 2015 erfolgte mit einer Zunahme von rund 0,6 Mrd. Euro ein deutlicher Anstieg auf 2,5 Mrd. Euro. So ging es weiter: 2016 wurden 2,9 Mrd. Euro eingenommen. 2017 konnte sich er Fiskus in NRW über 3,1 Mrd. Euro, 2018 über 3,3 Mrd. Euro und 2019 und 2020 jeweils über 3,7 Mrd. Euro freuen. 2021 wurde mit 4,1 Mrd. Euro Grunderwerbsteuer ein neuer Allzeitrekord aufgestellt.

In 2022 treten bei den Steuereinnahmen durch Hauskäufe in Nordrhein-Westfalen Bremsspuren durch die historische Zinswende auf: Das Steueraufkommen der Grunderwerbsteuer fiel in 2022 gegenüber 2021 um 6,4% auf 3,846 Mrd. Euro. Da die Bauzinsen Prognose auch für 2023 von Immobilienzinsen zwischen 3% und 4% ausgeht, dürften die Steuereinnahmen auch in diesem Jahr weiter rückläufig sein.

NRW Steuereinnahmen an Grunderwerbsteuer

Abb. 1: Steuereinnahmen durch die Grunderwerbsteuer des Landes Nordrhein-Westfalen 2012 -2022.
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de

Steuereinnahmen 2022 und 2023

Wie haben sich die Grunderwerbsteuereinnahmen in NRW von 2022 bis 2023 entwickelt. Der Verlauf ist in der Abbildung 2 dargestellt. hervorgeht.

Steuereinnahmen aus der Grundsteuer in NRW 2022 - 2023

Abb. 2: Monatliche Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in NRW von 2022 – 2023. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigen im Zeitraum von Januar 2022 bis August 2023 ein uneinheitliches Muster, wobei der Trend insgesamt rückläufig erscheint. Im ersten Quartal 2022 lagen die Einnahmen durchschnittlich bei etwa 377,4 Millionen Euro, mit einem Peak im März bei 436,1 Millionen Euro. Danach ist jedoch ein allgemeiner Rückgang zu beobachten, der bis zum Ende des Jahres 2022 fortbesteht. Insbesondere im zweiten Halbjahr 2022 sinken die Einnahmen deutlich, wobei der November mit 244,6 Millionen Euro ein Tiefpunkt markiert.

Im Jahr 2023 setzt sich diese abnehmende Tendenz fort, allerdings mit weniger starken Schwankungen. Bis August 2023 liegen die Einnahmen im Durchschnitt bei etwa 239,5 Millionen Euro pro Monat. Dieser Rückgang in den Steuereinnahmen könnte zum großen Teil durch gestiegene Zinsen erklärt werden, die die Nachfrage nach Immobilien dämpfen und damit die Grunderwerbsteuer-Einnahmen reduzieren. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Einnahmen in NRW im betrachteten Zeitraum an Schwung verloren haben. In der Tabelle 2 sind die Steuereinnahmen für 2023 angegeben.

Tab. 2: Grunderwerbsteueraufkommen 2023 in Nordrhein-Westfalen. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Jahr 2023 NRW Einnahmen Grunderwerbsteuer [ Mio. €]
Januar 241,7
Februar 231,5
März 287,0
April 192,9
Mai 234,5
Juni 251,3
Juli 236,8
August 241,1

Es ging von Monat zu Monat rauf und runter mit den Steuereinnahmen. Ein klarer Trend ist nicht zu erkennen. Im Januar lagen die Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in NRW bei 242 Mio. Euro. Im Februar 2023 waren es mit 232 Mio. Der Rekord in 2023 wurde bisher im März mit 287 Mio. Euro erzielt.  Die Steuereinnahmen durch Immobilienkauf betrugen von Januar bis August 2023 1.92 Mrd. Euro.

Literatur und Recherequellen

Für diesen Artikel wurden u. a. folgende Quellen genutzt:

Finanzministerium NRW Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2022. Link.

Finanzministerium NRW Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2021. Daten hier.

Voigtländer M. 2021: Spekulation im Wohnungsmarkt NRW? Research Report. Stellungnahme zum Antrag 17/13391
IW-Report, No. 23/2021. Text.

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