Steuerfreibetrag Rentner – 2022 Besteuerungsanteil = 82%

Wenn der Steuerfreibetrag bei Rentnern überschritten ist, wird eine Steuererklärung fällig
Dass auch Rentner Steuern zahlen müssen, haben viele Ruheständler in den letzten Jahren durch ein Schreiben des Finanzamts erfahren. In diesem Ratgeber finden Sie Tipps zum Steuerfreibetrag für Rentner.
Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite Sicherheit für Generationen erklärt, geraten durch die Rentenerhöhungen der letzten Jahre immer mehr Senioren in die Steuerpflicht – es wird auch für Rentner eine Steuererklärung fällig. Das liegt daran, dass seit dem Jahr 2005 mit jedem neuen Kalenderjahr ein höherer Anteil der Rente besteuert werden muss, wodurch in vielen Fällen Einkommensteuer gezahlt werden muß.
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu: „In der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Er ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.“ Dieser Artikel ist ein Ratgeber für die Steuererklärung für Rentner.
Inhaltsübersicht
Steuerfreibetrag & Rentenfreibetrag
Für jeden Neurentner gilt seit 2005 ein Rentenfreibetrag, dessen Prozentsatz sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Arbeitnehmer, die im Jahr 2005 oder früher ihren Rentenantrag gestellt haben, müssen dauerhaft 50 % ihrer ursprünglichen Rente versteuern. Jede Rentenerhöhung wird mit dem im Jahr der Erhöhung gültigen Steuersatz belegt. Dieser Steuersatz steigt in den Jahren 2005 bis 2020 um jeweils 2% und in den Jahren 2021 bis 2040 um jeweils 1% an. Für Rentner, die noch einer Tätigkeit nachgehen, kann der Altersentlastungsbetrag steuerrelevant sein.
Welcher Steuersatz gilt?
Für Rentner gilt der im Jahr des Rentenbeginns gültige Steuersatz für ihre erste Jahresbruttorente. Liegt die Rente zum Beispiel bei 14000 Euro im Jahr und geht ein Arbeitnehmer im Jahr 2016 in den Ruhestand, muss er 72% der Rente, also 10080 Euro, versteuern. Durch die verschiedenen Rentenerhöhungen, erhält der Rentner in 2020 eine deutlich höhere Altersrente. Die Rentenerhöhung wird zu 100% steuerpflichtig, wie jede weitere Rentenerhöhung auch.
2022 liegt der Besteuerungsanteil bei 82%, der Rentenfreibetrag entsprechend bei 18%
In 2021 ist der Besteuerungsanteil 81%, der entsprechende Rentenfreibetrag ist 19%
Grundfreibetrag
Sofern die Jahresrente in 2022 über dem Grundfreibetrag von 9.984 Euro für Ledige beziehungsweise 19.968 Euro für Verheiratete liegt (2021: 9.744 Euro bzw. 19.488 Euro), fallen auch für Rentner Steuern an. Daher werden durch Rentenerhöhungen auch Pensionäre steuerpflichtig, die zu Beginn ihres Ruhestandes noch keine Steuern gezahlt haben. Die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens für Rentner ist schwierig, da die Rentenerhöhungen separat in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Um die Arbeit zu erleichtern, können steuerpflichtige Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung eine Bescheinigung anfordern, die alle Beträge enthält, die bei der Steuererklärung angegeben werden müssen.
Die Beantragung der Bescheinigung, die kostenlos erstellt wird, auf einem dieser Wege möglich:
- Per Brief, Fax oder E-Mail an den zuständigen Rentenversicherungsträger
- Per Anruf bei der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800 der Deutschen Rentenversicherung
Zur Beantragung der schriftlichen Bestätigung, die Angaben über die ursprüngliche Rente, die Rentenerhöhungen und das Jahr des Rentenbeginns enthält, muss der Rentner seine persönliche Rentenversicherungsnummer angeben. Falls es sich um eine Witwerrente oder um eine Witwenrente handelt, benötigt die Deutsche Rentenversicherung die Rentennummer der oder des Verstorbenen. Die Angaben in der Bescheinigung helfen den Pensionären, die Steuerformulare „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ richtig auszufüllen. Wurde die Steuerbescheinigung einmal angefordert, verschickt die Deutsche Rentenversicherung das Formular in den folgenden Jahren automatisch an den Rentenempfänger.
Anders als Berufstätige, können Rentner keine Fahrtkosten oder andere Aufwendungen für die Arbeit steuermindernd geltend machen. Trotzdem verringern Ruheständler das zu versteuernde Einkommen und zahlen so weniger Steuern, wenn sie einige oder sämtliche der nachfolgenden Kosten geltend machen können:
- Werbungskosten in Höhe von 102 Euro pauschal oder darüber liegende, nachweisbare Kosten als Beiträge zur Gewerkschaft, Gebühren für einen Rentenberater oder Sollzinsen für nachzahlte Beiträge zur Rentenversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen für Medikamente, Brille, Zahnersatz, Hörgerät oder Bestattungskosten bei Tod des Ehepartners. Die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen muss die individuelle zumutbare Belastungsgrenze übersteigen und nur der übersteigende Teil wird angerechnet.
- 20% des Handwerkerlohns für Arbeiten im eigenen Haus oder in der Mietwohnung
- Versicherungsbeiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung
- Individueller Altersentlastungsbetrag als Steuerfreibetrag für Rentner, die vor dem 1. Januar 1975 geboren wurden
Steuergfreibetrag Rentner: Entwicklung des steuerpflichtigen Anteils der Rente
Für Rentner die zukünftig in Rente gehen, steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente mit jedem Jahr des Rentenbeginns entsprechend den Angaben in der Tabelle 1.
Tab. 1: Rentenfreibetrag bzw. steuerpflichtiger Anteil der Rente in Abhängigkeit vom Rentenbeginn. Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de
Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags | ||
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent | Prozentsatz für Rentenfreibetrag |
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
2026 | 86 | 14 |
2027 | 87 | 13 |
2028 | 88 | 12 |
2029 | 89 | 11 |
2030 | 90 | 10 |
2031 | 91 | 9 |
2032 | 92 | 8 |
2033 | 93 | 7 |
2034 | 94 | 6 |
2035 | 95 | 5 |
2036 | 96 | 4 |
2037 | 97 | 3 |
2038 | 98 | 2 |
2039 | 99 | 1 |
ab 2040 | 100 | 0 |
Literatur
ARD – Doppelbesteuerung von Renten: Ignorieren Finanzgerichte das Bundesverfassungsgericht?
Bundesfinanzministerium: Rentenbesteuerung – eine Frage der Gerechtigkeit
Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon: 0800-10004800
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rente
Deutsche Rentenversicherung Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht
Einfach Teilhaben – Ruhestand und Rente
Land Hessen – Rentenbesteuerung
Oberfinanzdirektion Niedersachsen Informationen zur Rentenbesteuerung
Weiterführende Informationen
Übersicht: Steuerfreibeträge in der Einkommensteuer
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Wie erhalten die Steuerzahler einen Steuerfreibetrag?