Wenn der Steuerfreibetrag bei Rentnern überschritten ist, wird eine Steuererklärung fällig

Wenn der Steuerfreibetrag bei Rentnern überschritten ist, wird eine Steuererklärung fällig

Dass auch Rentner Steuern zahlen müssen, haben viele Ruheständler in den letzten Jahren durch ein Schreiben des Finanzamts erfahren. In diesem Ratgeber finden Sie Tipps zum Steuerfreibetrag für Rentner.
Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite Sicherheit für Generationen erklärt, geraten durch die Rentenerhöhungen der letzten Jahre immer mehr Senioren in die Steuerpflicht – es wird auch für Rentner eine Steuererklärung fällig. Das liegt daran, dass seit dem Jahr 2005 mit jedem neuen Kalenderjahr ein höherer Anteil der Rente besteuert werden muss, wodurch in vielen Fällen Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu: “In der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Er ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.” Dieser Artikel ist ein Ratgeber für die Steuererklärung für Rentner. In 2023 werden 83% der Rente besteuert, der Freibetrag ist 17%. Der Freibetrag 2022 war 18%, besteuert wurden 82% der Rente. In 2024 steigt der Anteil auf 84% und der Freibetrag für Rentner fällt auf 16%.

Tab. 1: Rentenfreibetrag bzw. steuerpflichtiger Anteil der Rente in Abhängigkeit vom Rentenbeginn. Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags
Jahr des Rentenbeginns Besteuerungsanteil in Prozent Prozentsatz für Rentenfreibetrag
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
ab 2040 100 0

Steuerfreibetrag & Rentenfreibetrag

Für jeden Neurentner gilt seit 2005 ein Rentenfreibetrag, dessen Prozentsatz sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Arbeitnehmer, die im Jahr 2005 oder früher ihren Rentenantrag gestellt haben, müssen dauerhaft 50 % ihrer ursprünglichen Rente versteuern. Jede Rentenerhöhung wird mit dem im Jahr der Erhöhung gültigen Steuersatz belegt. Dieser Steuersatz steigt in den Jahren 2005 bis 2020 um jeweils 2% und in den Jahren 2021 bis 2040 um jeweils 1% an. Für Rentner, die noch einer Tätigkeit nachgehen, kann der Altersentlastungsbetrag steuerrelevant sein.

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Steuerfreibetrag bzw. Behindertenpauschbetrag für schwerbehinderte Rentner 2021, 2022 und 2023

Für Personen mit einer Behinderung gibt es Steuererleichterungen 2023. Je nach Grad der Behinderung kann eventuell ein Pauschbetrag beantragt werden, dies ist seit 2021 ab dem Grad 20 möglich. Rentner können den Behindertenpauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen. Behinderte, die Arbeitslohn erzielen, können sich den Pauschbetrag als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Es gelte die folgenden Behindertenpauschbeträge (Tabelle 2)

Tab. 2: Tabelle für den Behindertenpauschbetrag je nach Grad der Behinderung. Quelle: finanzamt.nrw.de

Grad der Behinderung Pauschbetrag ab dem Jahr 2021
20 384 Euro
30 430 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro
60 1.440 Euro
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
hilflos und blind 7.400 Euro

Wo eintragen?

Wo kann der Behinderten Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden? Der passende Ort ist die Anlage “Außergewöhnliche Belastungen”. In der Abbildung 1 ist der Schritt in ELSTER angegeben.

Der Behindertenpauschbetrag wird in Anlage

Abb. 1: der BehindertenPauschbetrag wird in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen ” eingetragen.

Welcher Steuersatz gilt?

Für Rentner gilt der im Jahr des Rentenbeginns gültige Steuersatz für ihre erste Jahresbruttorente. Liegt die Rente zum Beispiel bei 14000 Euro im Jahr und geht ein Arbeitnehmer im Jahr 2016 in den Ruhestand, muss er 72% der Rente, also 10080 Euro, versteuern. Durch die verschiedenen Rentenerhöhungen, erhält der Rentner in 2020 eine deutlich höhere Altersrente. Die Rentenerhöhung wird zu 100% steuerpflichtig, wie jede weitere Rentenerhöhung auch.
2022 liegt der Besteuerungsanteil bei 82%, der Rentenfreibetrag entsprechend bei 18%
In 2021 ist der Besteuerungsanteil 81%, der entsprechende Rentenfreibetrag ist 19%

Grundfreibetrag Rentner

Rentnern steht selbstverständlich der Grundfreibetrag als Steuerfreibetrag zur Verfügung.

Steuerfreibetrag Rentner Ehepaar 2023, soviel Rente bleibt max. steuerfrei

In 2023 ist der Freibetrag um 561 Euro gestiegen. Damit können Single-Rentner 10.908 Euro verdienen ohne Steuern zu zahlen. Für Ehepaare gilt in 2023 ein Steuerfreibetrag von 21.816 Euro.

Für Rentner, die 2023 erstmals Rente erhalten gilt: Singles können, wenn sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben eine Rente von bis zu 13142,17 Euro bekommen ohne Steuern zu bezahlen. Erst ab einer höheren Rente wird Einkommensteuer fällig. Für ein Rentner Ehepaar gilt 2023 der doppelte Betrag, also 26284,34 Euro Rente wären steuerfrei.

Freibetrag Rentner Ehepaar 2022

Sofern die Jahresrente in 2022 über dem Grundfreibetrag von 9.984 Euro für Ledige beziehungsweise 19.968 Euro für Verheiratete liegt (2021:  9.744 Euro bzw. 19.488 Euro), fallen auch für Rentner Steuern an. Daher werden durch Rentenerhöhungen auch Pensionäre steuerpflichtig, die zu Beginn ihres Ruhestandes noch keine Steuern gezahlt haben.
Wer den Steuerfreibetrag als Rentner Ehepaar 2022 von 19.968 Euro nicht überschreitet, zahlt daher keine Steuern. Wenn die Einkünfte darüber liegen, kann das zu versteuernde Einkommen eventuell durch absetzten von relevanten Ausgaben verringert werden (s. weiter unten).

Rentner Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens

Die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens für Rentner ist schwierig, da die Rentenerhöhungen separat in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Um die Arbeit zu erleichtern, können steuerpflichtige Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung eine Bescheinigung anfordern, die alle Beträge enthält, die bei der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Die Beantragung der Bescheinigung, die kostenlos erstellt wird, auf einem dieser Wege möglich:

  • Per Brief, Fax oder E-Mail an den zuständigen Rentenversicherungsträger
  • Per Anruf bei der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800 der Deutschen Rentenversicherung

Zur Beantragung der schriftlichen Bestätigung, die Angaben über die ursprüngliche Rente, die Rentenerhöhungen und das Jahr des Rentenbeginns enthält, muss der Rentner seine persönliche Rentenversicherungsnummer angeben. Falls es sich um eine Witwerrente oder um eine Witwenrente handelt, benötigt die Deutsche Rentenversicherung die Rentennummer der oder des Verstorbenen. Die Angaben in der Bescheinigung helfen den Pensionären, die Steuerformulare „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ richtig auszufüllen. Wurde die Steuerbescheinigung einmal angefordert, verschickt die Deutsche Rentenversicherung das Formular in den folgenden Jahren automatisch an den Rentenempfänger.

Anders als Berufstätige, können Rentner keine Fahrtkosten oder andere Aufwendungen für die Arbeit steuermindernd geltend machen.

Einkommen verringern durch Nutzen von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen

Trotzdem verringern Ruheständler das zu versteuernde Einkommen und zahlen so weniger Steuern, wenn sie einige oder sämtliche der nachfolgenden Kosten geltend machen können:

  • Werbungskosten in Höhe von 102 Euro pauschal oder darüber liegende, nachweisbare Kosten als Beiträge zur Gewerkschaft, Gebühren für einen Rentenberater oder Sollzinsen für nachzahlte Beiträge zur Rentenversicherung
  • Außergewöhnliche Belastungen für Medikamente, Brille, Zahnersatz, Hörgerät oder Bestattungskosten bei Tod des Ehepartners. Die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen muss die individuelle zumutbare Belastungsgrenze übersteigen und nur der übersteigende Teil wird angerechnet.
  • 20% des Handwerkerlohns für Arbeiten im eigenen Haus oder in der Mietwohnung
  • Versicherungsbeiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung
  • Individueller Altersentlastungsbetrag als Steuerfreibetrag für Rentner, die vor dem 1. Januar 1975 geboren wurden

Steuerfreibetrag Rentner: Entwicklung des steuerpflichtigen Anteils der Rente

Für Rentner die zukünftig in Rente gehen, steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente mit jedem Jahr des Rentenbeginns entsprechend den Angaben in der Tabelle 1.

Literatur

Bundesfinanzministerium – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen; Nachweis der Behinderung, bei einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber mindestens 20. Text.

Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Doppelbesteuerung von Renten ab

 Bundesfinanzministerium: Rentenbesteuerung – eine Frage der Gerechtigkeit

Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon: 0800-10004800
http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rente

Deutsche Rentenversicherung Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht

Einfach Teilhaben – Ruhestand und Rente

Land Hessen – Rentenbesteuerung

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Informationen zur Rentenbesteuerung

 

Weiterführende Informationen

Steuerfreibeträge Übersicht

Steuerfreibetrag Studenten