GEZ – jetzt unter www.rundfunkbeitrag.de

Auf www.rundfunkbeittrag.de ist die ehemalige GEZ zu finden

Die frühere GEZ ist jetzt auf www.rundfunkbeittrag.de zu finden

Von 1976 bis 2012 wurde in Deutschland der Rundfunkbeitrag der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender durch die Gebühreneinzugszentrale, abgekürzt GEZ, eingezogen. Das Update auf die neuen Verantwortlichen erfolgte zum
1. Januar 2013: nun ist  der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für den Einzug und die Weiterleitung der Rundfunkgebühren zuständig. Wie schon bei der GEZ ist Köln auch der Geschäftssitz der neuen Gebührenzentrale. War die GEZ unter www.gez.de zu erreichen, so besteht heute eine Weiterleitung auf die Webseite www.rundfunkgebühren.de.

Die deutschen Verbraucher zahlen schon seit den 1920er Jahren eine Rundfunkgebühr. Während ab dem Jahr 1923 zunächst die Reichspost und anschließend die Bundespost den Gebühreneinzug übernahmen, ging diese Aufgabe ab dem 1. Januar 1976 an die GEZ über. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1968 wurde die Zuständigkeit für den Rundfunkbeitrag von der Post auf die deutschen Bundesländer übertragen. Daher gründeten die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahr 1973 die GEZ, die ab 1976 den Einzug und die Verteilung der Gebühren übernahm.

Nach eigener Aussage des Beitragsservice wird von den Rundfunkgebühren das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender Deutschlandradio, ZDF und ARD finanziert. Die GEZ nimmt pro Jahr mehr acht Milliarden Euro ein. Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgabe, für die die Beitragszahler eine Gegenleistung erhalten.

Rechtliche Grundlage des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der als PDF-Datei unter www.rundfunkbeitrag.de nachzulesen ist. Diese Internetseite ist die Nachfolgeseite der Seite www.gez.de, die am 31.12.2012 stillgelegt wurde. Online erfolgt automatisch die Weiterleitung von gez.de auf rundfunkbeitrag.de, sodass die Leser immer die aktuelle Seite aufrufen, wenn sie sich über den Rundfunkbeitrag informieren möchten.

Der Beitragsservice zieht die Fernsehgebühr bei den meisten Verbrauchern per Lastschrift vom Girokonto ein. Andere Teilnehmer haben einen Dauerauftrag eingerichtet oder überweisen die Gebühr bei Fälligkeit. Bei Zahlungsverzug betreibt der Beitragsservice auch das Mahnverfahren oder leitet eine Zwangsvollstreckung ein.

Mitglieder der GEZ sind das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), Deutschlandradio (DLR) und die neun Rundfunkanstalten aus den deutschen Bundesländern, die der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) angehören. Die mehr als 900 Mitarbeiter des Beitragsservice sind auf den Hauptsitz in Köln sowie sieben regionale Zweigstellen verteilt. Geleitet wird die GEZ vom Verwaltungsrat und von der Geschäftsführung. Es handelt sich um eine eigenständige Organisation, die nicht Bestandteil der Rundfunkanstalten in Deutschland ist.

Kontaktdaten – Adresse – Köln

Hier finden Sie die Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer und weitere Kontaktdaten zur öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio:

Anschrift
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Postanschrift
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Tel.: 0221 5061-0 (Zentrale)
Service-Fax: 01806 999 555 01 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

E-Mail: impressum@rundfunkbeitrag.de
Internet: www.rundfunkbeitrag.de

Umsatzsteuernummer: DE122790216

Kontakt für Gebührenzahler

Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten:
Öffnungszeiten Mo – Fr 7:00 – 19:00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

Kontakt über Online-Formular
https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/

 GEZ abmelden

Verbraucher können sich aus diesen Gründen von der GEZ abmelden:

  • Abmeldung einer Wohnung wegen Einzugs in eine andere Wohnung, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird
  • Dauerhafter Umzug ins Ausland
  • Abmeldung einer Zweitwohnung
  • Dauerhafte oder vollstationäre Unterbringung des Beitragspflichtigen in einem Pflegeheim oder einer Einrichtung für Behinderte
  • zeitlich befristete oder unbefristete Abmeldung einer Gartenlaube, die sich nicht in einer Kleingartenanlage befindet
  • Tod des Beitragszahlers, sofern es keine weiteren Bewohner gibt

Immer schriftlich mit Beitragsnummer

Die Abmeldung von der Beitragspflicht zur Rundfunkgebühr muss immer schriftlich erfolgen. Auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de stellt die GEZ die entsprechenden Formulare zum Download zur Verfügung. Hier finden die Verbraucher das passende Abmeldeformular als PDF-Datei zum Ausfüllen am Computer. Anschließend muss das Formular ausgedruckt und unterschrieben werden. Der Versand der Kündigung erfolgt per Post an den Beitragsservice.

Wenn sich ein Bürger von der GEZ abmelden und das Formular versenden möchte, muss er neben seinem Namen und seiner Anschrift auch seine Beitragsnummer angeben. Die Beitragsnummer besteht aus neun Ziffern und ist auf allen Schreiben des Beitragsservice oder, falls die Gebühr per Lastschrift eingezogen wird, auf dem Kontoauszug des Zahlungspflichtigen zu finden. Falls ein Einzug in eine andere Wohnung erfolgt, in der schon ein anderer Verbraucher den Rundfunkbeitrag zahlt, muss auch dessen Beitragsnummer angegeben werden. Außerdem müssen Beitragszahler, die kündigen, in dem Formular aufführen, zu welchem Datum sie sich abmelden möchten.

Dauerhafter Umzug ins Ausland

Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland verlangt die GEZ die Meldebescheinigung des neuen Wohnsitzes. Bei Tod des Beitragspflichtigen muss eine Sterbeurkunde mitgeschickt werden. Wenn eine Zweitwohnung oder eine beitragspflichtige Gartenlaube aufgegeben und darum abgemeldet werden, verlangt der Beitragsservice auch hier eine Bescheinigung des Meldeamtes über die Abmeldung.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die GEZ die Abmeldung annimmt, erhält der Abmeldende eine schriftliche Bestätigung. Da bei dem Umzug des Beitragszahlers in ein Pflegeheim oder bei Tod des Zahlungspflichtigen eine dritte Person die Abmeldung vornimmt, können Name und Adresse des Empfängers der Abmeldebestätigung ebenfalls in dem Abmeldeformular angegeben werden.

 GEZ Befreiung

Mit der Umbenennung der GEZ in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wurde auch die Rundfunkgebührenpflicht neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2013 überprüft die GEZ nicht mehr, wie viele Personen in einem Haushalt leben und wie viele Empfangsgeräte sich in den Wohnräumen befinden. Stattdessen unterliegt jede Wohnung in Deutschland der Rundfunkgebührenpflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich in der Wohnung ein Fernseher oder ein Radio befinden, oder ob die Bewohner ihre Informationen nur aus Zeitungen, Zeitschriften oder aus dem Internet beziehen. Durch die veränderte Nutzung elektronischer Medien erhalten die deutschen Bundesbürger tagesaktuelle Informationen auf verschiedenen Wegen, weshalb der Beitragsservice als Wohnungspauschale und nicht mehr für jedes Empfangsgerät zu zahlen ist.

Falls kein Grund für eine Gebührenbefreiung vorliegt, muss sich ein volljähriger Bewohner beim Beitragsservice anmelden und die Rundfunkgebühr bezahlen. Sowohl innerhalb einer Familie als auch in Wohngemeinschaften oder zwischen Hauptmieter und Untermieter entscheiden die Beteiligten selbst, wer sich bei der GEZ anmeldet und für die Zahlung der Gebühren verantwortlich ist.

Von der Pflicht zur Gebührenzahlung können sich volljährige Verbraucher nur durch einen separaten Befreiungsantrag entbinden lassen. Für die Gebührenbefreiung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit der Beitragsservice dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr stattgibt.

Beitragsfreistellungen Übersicht

Verbraucher können eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Sozialgeld
  • Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt
  • BAföG für Studierende
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung als Erwerbsgeminderte
  • Sozialhilfe
  • Asylbewerberleistung
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld für Azubis
  • Blindenhilfe
  • Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen

Weitere Beitragsfreistellungen gewährt die GEZ taubblinden Menschen, Gehörlosen und Gehörgeschädigten, Behinderten mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80%, Blinden und Sehbehinderten mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60% sowie Sonderfürsorgeberechtigten. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der das Merkzeichen RF trägt, müssen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen. Die Höhe der Rundfunkgebühr beträgt ein Drittel der regulären Gebühr.

Befreiungsantrag – ehemals GEZ Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Der GEZ Befreiungsantrag kann auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de online ausgefüllt und als pdf-Datei abgespeichert werden. Der Antragsteller muss das Formular selbst ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Beitragsservice in Köln versenden. Dem Schreiben muss der Beitragsbescheid über die erhaltene Sozialleistung beziehungsweise ein Nachweis über die Behinderung beigelegt werden. Erhält ein Verbraucher wegen geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenzen keine der aufgeführten Sozialleistungen, kann er als Härtefall trotzdem eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen. Dazu muss die Überschreitung der Einkommensgrenzen jedoch geringer ausfallen als der GEZ Beitrag.

Befreiung Azubi – Auszubildende

Um als Auszubildender eine Rundfunkgebühren Befreiung zu erhalten, muss der Azubi entweder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten und er darf nicht mehr bei seinen Eltern wohnen. Das gilt auch für Studenten, die einen Befreiungsantrag für den Rundfunkbeitrag stellen. Die Studierenden müssen volljährig sein und in einer eigenen Wohnung wohnen. Außerdem muss der Student BAföG beziehen. Die Teilnahme am Erasmus-Programm, dem Studentenförderprogramm der EU, reicht für eine Beitragsbefreiung nicht aus.

Befreiung Studenten

Studenten können unter gewissen Bedingungen von der Rundfunkgebühr befreit werdenViele Studenten wohnen in einer Wohngemeinschaft (WG) oder in einem Studentenwohnheim. Falls innerhalb der WG ein Student kein BAföG erhält, muss er den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen. Dabei unterscheidet der Beitragsservice genau zwischen einer WG und einem Zimmer in einem Studentenwohnheim. Handelt es sich um ein Wohnheim mit einem Flur, der allgemein zugänglich ist, dann zählt jedes Zimmer als eine eigene Wohnung, die beitragspflichtig ist. Es ist unerheblich, ob das Zimmer über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügt. Betreten die Bewohner hingegen ihre Zimmer in dem Studentenwohnheim durch eine separate Wohnungstür, sodass die Räumlichkeiten einer herkömmlichen Wohnung entsprechen, reicht es aus, wenn ein Bewohner die Rundfunkgebühr zahlt oder wenn alle Mieter einen GEZ Befreiungsantrag stellen, weil sie BAföG beziehen.

Gebühren

Die Höhe der GEZ Gebühren wird von der unabhängigen „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)“ berechnet und den Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer vorgeschlagen. Die Landesparlamente legen die Höhe der Fernsehgebühren anschließend per Gesetz fest, wobei der Beitragssatz bundesweit gleich hoch ausfällt.

Die GEZ unterscheidet bei den Betragszahlern zwischen:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Institutionen
  • Einrichtungen des Gemeinwohls

Mehrwertsteuer & Umsatzsteuer

Da es sich bei der Rundfunkgebühr um ein Entgelt bzw. Abgabe handelt,  für die keine Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 UStG) erfolgt, enthält der Betrag keine Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen über die Höhe des Betrages erstellt der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio auch keine Rechnung. Damit können Unternehmen und anderweitig Vorsteuerberechtigte die Rundfunkgebühr nicht in der Umsatzsteurvoranmeldung angeben.

 

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Privatpersonen – auch Freiberufler und Selbstständige mit Homeoffice

Zu den Privatpersonen zählen auch Freiberufler und Selbstständige, die sich ein Homeoffice eingerichtet haben. Mit Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Privatwohnung ist auch die Gebühr für die Betriebsstätte, die sich in der Wohnung befindet, bezahlt. Bei privaten Beitragszahlern ist in der Fernsehgebühr der Beitrag für die privat genutzten Autos enthalten. Bei Selbstständigen und Freiberuflern, die von zu Hause aus arbeiten, muss für Kraftfahrzeuge, die teilweise beruflich genutzt werden, ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von einem Drittel der regulären Gebühr gezahlt werden.

Höhe der Rundfunkgebühren

Der Beitragsservice veröffentlicht auf seiner Homepage eine Tabelle mit den aktuellen Rundfunkgebühren: www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/informationen_zur_beitragssenkung/. Obwohl auf der Seite eine monatliche Gebühr für die Bürger angegeben ist, muss der Rundfunkbeitrag in der Mitte eines Zeitraums von drei Monaten für drei Monate gezahlt werden. Daher leisten die Beitragszahler zum Teil im Voraus, woraus sich aber kein Anspruch auf einen Rabatt herleitet. Auf Antrag können die Zahlungen an den Beitragsservice auch als vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Vorauszahlung geleistet werden. Bei der vierteljährlichen Zahlung sind die Beträge zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober fällig. Auch bei diesem Zahlungsrhythmus gewährt die GEZ keinen Rabatt.

Unternehmen & Firmen: Anzahl der Betriebsstätten und Mitarbeiter ausschlaggebend

Bei Unternehmen berechnen sich die Kosten für den Rundfunkbeitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten und danach, wie viele Beschäftigte eine Firma hat, für die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Außerdem wird für jeden Firmenwagen ein ermäßigter Beitrag fällig. Der Beitragsservice berechnet bei Unternehmen nicht für jeden Mitarbeiter eine separate Rundfunkgebühr, sondern stellt eine gestaffelte Rechnung auf. Mit steigender Mitarbeiterzahl müssen die Betriebe ein Vielfaches der regulären Rundfunkgebühren zahlen.

Beitragskonten – online Verwaltung

Über das Service-Portal für Unternehmen können sich Firmen mit einem ihrer Beitragskonten anmelden und die übrigen Konten online hinzufügen. Nach Abschluss der Registrierung können die Betriebe ihr Beitragskonto jederzeit online einsehen und auch Änderungen vornehmen. Die Registrierung erfolgt online. Anschließend sendet der Beitragsservice dem Unternehmen per Post einen Aktivierungscode zu, der 30 Tage lang gültig ist.

Vermieter von Ferienwohnungen

Die Online-Verwaltung des Beitragskontos ist besonders für Vermieter von Ferienwohnungen interessant, die einzelne Wohnungen hinzufügen oder abmelden möchten. Die erste Ferienwohnung ist gebührenfrei, während für jede weitere Wohnung ein Drittel der Rundfunkgebühren fällig wird. Änderungen der Anzahl der Mitarbeiter können die Unternehmen nur jeweils zum
31. März melden.

Einrichtungen des Gemeinwohls

Zu den Einrichtungen des Gemeinwohls zählen:

  • Gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe, Altenhilfe und Behindertenhilfe
  • gemeinnützige Vereine
  • gemeinnützige Stiftungen
  • öffentliche Schulen
  • öffentliche Hochschulen
  • privilegierte kommunale Einrichtungen

Diese Einrichtungen zahlen, abhängig von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, pro Betriebsstätte entweder ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags oder maximal den einfachen Satz. Der Beitrag für alle Fahrzeuge, die auf eine dieser Einrichtungen zugelassen sind, ist in den Kosten bereits enthalten. Um diesen sogenannten gedeckelten Rundfunkbeitrag zu erhalten, müssen die Einrichtungen den gemeinnützigen Zweck im Sinne der Abgabenordnung eindeutig nachweisen.

GEZ anmelden

Die Anmeldung beim Beitragsservice können Bürger, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen online erledigen. Das Anmeldeformular findet sich auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de unter dem Reiter Formulare. Hier kann eine neue Wohnung, ein neu gegründetes Unternehmen oder eine Einrichtung des Gemeinwohls einen Antrag auf Registrierung zur Rundfunkgebühr stellen. Das Formular wird als PDF-Datei heruntergeladen, am PC oder per Hand ausgefüllt und unterschrieben per Post an den Beitragsservice in Köln verschickt.

Gleichzeitig erstellt der Beitragsservice auch einen Datenabgleich und überprüft, ob jeder Adresse in Deutschland ein Beitragskonto zugeordnet ist. Falls das nicht der Fall ist, erhält der Wohnungseigentümer ein Schreiben. Die Antwort an den Beitragsservice kann der Adressat online verfassen. Dazu muss der Absender seine Postleitzahl und das Aktenzeichen des Beitragsservice angeben. Handelt es sich bei der angeschriebenen Adresse um eine leer stehende Wohnung, kann der Wohnungseigentümer einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Dazu muss der Immobilienbesitzer nachweisen, dass niemand die Wohnung bewohnt, dass es keinen Mietvertrag gibt und dass dem zuständigen Einwohnermeldeamt keine Anmeldung unter der Adresse vorliegt. Eine Ferienwohnung gilt nicht als leer stehender Wohnraum.

Umzug melden

Ein Umzug an eine andere Adresse im Inland ändert nichts an der Beitragspflicht des Bewohners. Nur falls es sich um den Umzug in eine Wohnung handelt, in der bereits ein volljähriger Bewohner den GEZ Beitrag zahlt, kann eine Abmeldung beim Beitragsservice erfolgen. Ansonsten muss jeder Zahlungspflichtige die Adressenänderung melden. Um die Adresse zu ändern, kann ebenfalls das Formular auf der Internetseite des Beitragsservice genutzt werden. Hier muss der Zahlungspflichtige seine bisherige Anschrift und seine Beitragsnummer bei der GEZ angeben. Im zweiten Schritt kann der Beitragszahler seine neue Adresse eingeben und dem Beitragsservice mitteilen, ab wann die Änderung gelten soll.

GEZ Gebühr nicht bezahlt?

Um Gerechtigkeit bei der Beitragszahlung der Rundfunkgebühren und stabile Einnahmen zu erzielen, hat der Beitragsservice im Jahr 2013 einen ersten Datenabgleich mit den Daten aller deutschen Einwohnermeldeämter durchgeführt. Daher ist es für die Beitragspflichtigen nicht möglich, die GEZ zu umgehen. Obwohl es sich nach Auskunft des Beitragsservice um einen einmaligen Datenabgleich nach der Umstellung von GEZ auf den Beitragsservice handeln sollte, haben die Ministerpräsidenten und Parlamente der Bundesländer im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) beschlossen, im Jahr 2018 einen zweiten Datenabgleich durchzuführen.

Schriftliches Mahnverfahren

Wenn Beitragszahler die GEZ Gebühren nicht zahlen, leitet der Beitragsservice ein schriftliches Mahnverfahren ein. Dazu erhält der säumige Zahler mehrere Mahnschreiben, in denen er auf die Rückstände hingewiesen und zu einer schnellen Zahlung aufgefordert wird. Wenn die Rückstände trotzdem nicht beglichen werden, übergibt die zuständige Rundfunkanstalt den Vorgang an die zuständige Vollstreckungsbehörde. Diese Behörde ergreift dieselben Maßnahmen, die sie auch bei der Vollstreckung anderer Forderungen in die Wege leitet. Dabei muss sich das Amt an die Vorgaben der Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes halten. Als letzte Maßnahme sehen die Gesetze eine Erzwingungshaft vor. Der Beitragsservice weist in den FAQ auf seiner Homepage darauf hin, dass es sich bei der Haft nicht um eine Maßnahme handelt, die wegen nicht gezahlter Fernsehgebühren ergriffen wird. Stattdessen sehen die Gesetze vor, dass es sich um eine Erzwingungshaft handelt, mit der ein säumiger Zahler gezwungen werden soll, Auskünfte über sein Vermögen zu geben. Eine Gefängnisstrafe wegen nicht gezahlten Rundfunkgebühren soll es nach Auskunft des Beitragsservice wegen Unverhältnismäßigkeit der Mittel nicht geben.

GEZ in Ferienwohnung, Zweitwohnung, Wohnwagen und Gartenlaube

Falls ein Beitragszahler neben seiner Hauptwohnung eine Ferienwohnung in Deutschland besitzt, die er ausschließlich privat nutzt, fällt für das Urlaubsdomizil zusätzlich die volle Fernsehgebühr an. Das gilt auch für eine Zweitwohnung oder Nebenwohnung, die zum Beispiel aus beruflichen Gründen angemietet wird. Auch ein Wohnwagen, der nicht bewegt wird und in dem sich der Besitzer regelmäßig aufhält, zählt als Ferienwohnung, sofern er nicht auf einem Privatparkplatz, sondern auf einem Campingplatz, steht. Unbewohnte Gartenlauben in einer Kleingartenanlage sind beitragsfrei, während bei Gartenlauben außerhalb von Kleingartenanlagen ein baurechtlicher Nachweis erbracht werden muss, dass eine dauernde Bewohnung nicht erlaubt ist. Ohne den Nachweis fällt der Rundfunkbeitrag an.

Pro: Die Vorteile

Wie profitieren Verbrauch und Beitragszahler von dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften? Nach Angaben der Betreiber, indem ein von “staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen unabhängigen Rundfunk” angeboten wird.

Contra: Die Nachteile

oeffentlich-rechtliche-medien-gutachten-2014Die kritischen Stimmen zur GEZ und zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice überwiegen in den Medien deutlich gegenüber den Vorteilen. Es geht um Abzocke, verkrustetet Strukturen, Schüffelei. Mehr Infos gibt es z. B. auf

https://de-de.facebook.com/GEZAbschaffung/

www.gez-abschaffen.de/argumente.htm

zum Thema Mahnung: gez-boykott.de/Forum/

Aber nicht nur das Bauchgefühl vieler Betragszahler, auch ein vom Bundesfinanzministerium läßt die Finanzierung des öffentlich rechlichen Rundfunks in Deutschland schlecht aussehen.

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen 3/2014

Ein Auszug aus dem Fazit des Gutachtens:

“Mit  der  Entstehung von Informationsmedien im Internet und dem Wegfall technologischer Beschränkungen sowie mit den stark gesunkenen Eintrittskosten für neue Programmkanäle haben sich die Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk  nachhaltig verändert. Die technischen  Gründe, mit denen einst das öffentlich­rechtliche System gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Durch die Überlappung der Medien, z. B. bei den Internetauftritten, sind darüber hinaus Ansätze erkennbar, dass der Rundfunk in ineffizienter Weise in das bisherige Marktterritorium der Printmedien eingreift. Diese veränderten Rahmenbedingungen liefern gute Gründe für eine Reform des Rundfunksystems. Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben: Der öffentlich-rechtliche  Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.”

Online Präsenz

Das Unternehmen besitzt noch die Domain www.rundfunkbeitrag.info, die allerdings nicht projektiert ist. Die Domain verweist auf die http://www.rundfunkbeitrag.de. Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner ist: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln.

IP Address 83.169.51.106
IP Location Germany – Nordrhein-westfalen – Koeln – Host Europe Gmbh
Nserver: dns11.netcologne.de
Nserver: dns12.netcologne.de
Nserver: dns13.netcologne.de
Nserver: dns14.netcologne.de

Trends – News – Entwicklungen

Wie häufig wurde nach der GEZ und dem Begriff Rundfunkbeitrag gegoogelt? Aufschluss dazu gibt Google Trends. In der Abbildung ist das Suchvolumen im Zeitverlauf dargestellt. Die Darstellung gibt keine absoluten Zahlen an, weitere Informationen zur Auswertungstechnik finden Sie auf unserer Seite zu Google Trends Deutschland.

Suchinteresse bei Google an "gez" und "rundfunkbeitrag im Zeitverlauf

Abb. 5: Relatives Suchvolumen für die Begriffe “gez” und “rundfunkgebühr von 2004 bis 2016. Quelle: Google: www.google.de/trends/

Im Jahr 2012 gab es ein deutliches Medieninteresse an der GEZ, denn Sie wurde in die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umgewandelt. Entsprechend berichteten viele Zeitungen und das Fernsehen mit Berichten zum Thema. Dadurch wurden die GEZ auch besonders in 2012 bei Googel gesucht. Seit dieser Zeit wird auch erstmalig signifikant nach “Rundfunkbeitrag” gegoogelt. Obwohl die GEZ nach 2012 nicht mehr bestand, wurde und wird weiterhin der Suchbegriff nachgefragt.

FAQ

antworten.gez.de
Unter dieser Rubrik wurden auf gez.de Antworten auf https://teilnehmerdienste.gez-service.de weitergeleitet. Aktuell gibt es auf https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antworten/ ein Formular für von dem Beitragsservice angeschriebene Bürger und Bürgerinnen, denen kein Beitragskonto zugeordnet werden konnte.
GEZ Postanschrift
Die ehemalige Anschrift der GEZ war:

Postanschrift
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag war das rechtliche Rahmenwerk für die Rundfunkgebühren, die den öffentlich rechtlichen Rundfunks vom 31. August 1991 bis 01.01.2013 finanzierten.

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) ist die Rechtsgrundlage für die Bundesländer bezüglich der Regeln für den öffentlich-rechtlichen  und  den  privaten Rundfunk. Die Abkürzung lautet Rundfunkstaatsvertrag.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) hat zum Ziel: Ҥ1
Zweck des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages”

Erfahrungen & Bewertungen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Sie gehören zu den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Rundfunkgebühren zahlen, dann schreiben Sie uns doch hier sehr gerne Ihre Erfahrungen mit dem Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag. Wie gut kennen sich die Mitarbeiter mit dem Thema Rundfunkbeitrag aus, wie beurteilen Sie die Freundlichkeit, die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter sowie den Service des Beitragsservice. Empfinden Sie das Online Angebot als userfreundlich?

Schreiben Sie hier bitte Ihre Bewertung und lesen Sie, wie andere Bürger bewertet haben.

1 Kommentar

  1. Horst

    Das übliche.
    Ein GEZ-XXX (von der Redaktion gelöscht, bitte sachlich bleiben) bastelt sich hier eine Webseite zusammen um möglichst “neutral” zu wirken. Aber warum wird nicht auf das Höchstqualitätsprogramm der Privaten eingegangen?
    Die paar Euro zahl ich lieber direkt als mir permanent irgendwelche XXXXX (von der Redaktion gelöscht, bitte sachlich bleiben) wie Bohlen und xxxxxx (von der Redaktion gelöscht, bitte sachlich bleiben) à la “Ich kann toll tanzen oder singen” anzutun.
    KEINER der Privaten fühlt der Politik ernsthaft auf den Zahn oder hat wer schon mal von Ergebnissen aus RTL II- oder gar Kabel1 -Recherchen gehört.
    Natürlich nicht denn die Recherchen sind teuer und das Interesse der Bevölkerung zu gering weil der Zuschauer lieber XXXX (von der Redaktion gelöscht, bitte sachlich bleiben) sehen will. Hintenrum nörgelt er aber das es eine Diskrepanz zwischen “denen da oben und dem Volk” gäbe.
    Beim privaten Hörfunk ist es das Selbe in grün.
    Radioschlagmichtot “Wir sind pathologisch gut gelaunt und spielen sowieso die bestens Hits von immer” – egal ob in SH oder BaWü, das Konzept ist das Gleiche:
    Musik, Trailer, Musik, Trailer, Werbung, Trailer, Musik aber bloß keine Informationen! Das könnte den uninteressierten Hörer überfordern.
    Nebenbei löhnt man auch für die Privaten, man weiß es nur nicht weil es sich schwer nachvollziehen lässt.
    Aber die verdienen ihr Geld doch mit Werbung oder?!? Die wird bezahlt – von der Wirtschaft der die Privaten lieber nicht auf den Finger kucken.
    Schließlich sind es deren Geldgeber und wer beißt schon in die Hand, die ihn füttert?
    Die Ausgaben der Wirtschaft fließen in die Produktkosten dessen ein, was der Konsument verbraucht und so schließt sich der Kreis der angeblich kostenlosen privaten TV- und Hörfunkangebote.
    Ein Tag DLF hören ist angenehmer als 10 Minuten RTL&co.

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