Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Hauskauf in Baden-Württemberg 2023 mit dem Grunderwerbsteuer BW Rechner
Immobilienkäufer in Süddeutschland haben in den letzten Jahren gegenüber denen im Norden einen Nachteil beim Hauskauf: die hohen Preise für Neubauten, Gebrauchthäuser und Eigentumswohnungen. Und leider will auch der Fiskus seinen Teil: die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5,0%.
An Nebenkosten kommen noch einige Prozent dazu, wie Sie mit unserem Nebenkostenrechner schnell ermitteln können.
Wer in Stuttgart für 600.000 Euro eine Eigentumswohnung kauft, zahlt bekommt vom Finanzamt einen Grundsteuerbescheid von 30.000 Euro für die die BW Grunderwerbsteuer präsentiert. Sie überlegen einen Hauskauf und möchten die Kosten checken? Mit unserem Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer Rechner ist das online für jeden Betrag sofort möglich. Dabei ist es egal, ob es sich um den Kauf von Bestands- oder Neubauimmobilien, Grundstücken oder Eigentumswohnungen handelt. Auch 2023 werden die 5,0 Prozent auf den Grundstückskaufpreis fällig.
Der Kaufpreis ist schnell überblickt. Die Nebenkosten leider oft nicht. Nutzen Sie unseren Grunderwerbsteuer Rechner für Baden-Württemberg um online schnell die zu zahlende Steuer zu berechnen. Der Steuersatz ist bereits voreingestellt. Sollte dieser unterjährig gesetzlich verändert werden, wird die Datenbank selbstverständlich angepaßt. Eine Grunderwerbsteuer Erhöhung ist in 2023 nicht vorgesehen.
Die Bezugsgröße: Worauf wird die Grunderwerbsteuer fällig? Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis. Eventuell eingetragene Nießbrauchs- oder Wohnrechte werden vom Finanzamt dabei berücksichtigt.
Inhaltsübersicht
Befreiung & Freibetrag
Leider gibt es in BW nur die bundesweit gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten von der Befreiung beim Haus- oder Grundstückskauf von der Grunderwerbsteuer. Bei Kaufabschlüssen von 2.500 Euro oder einem geringeren Betrag ist der Immobilienerwerb von der Steuer befreit. Auch bei Immobilientransaktionen zwischen Eheleuten fällt keine Immobiliensteuer an.
In Baden-Württemberg gab es Anläufe um die Grunderwerbsteuer zu senken, oder einen Freibetrag einzuführen. Allerdings ist das Thema 2020, 2021 und 2022 nicht weiter aktiv im Landtag von Baden-Württemberg verfolgt worden.
Die Fraktion der FDP/DVP hat einen Gesetzesentwurf zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes in den Landtag eingebracht – Drucksache 16/4880.
Der Entwurf wurde nicht angenommen. Gegenargumente kamen u. a. von den GRÜNEn (Abg. Thekla Walker Auswahl: “Das geht auch noch weiter. Das Geld wird dringend gebraucht. Wir brauchen weit mehr als diese halbe Milliarde Euro, die durch die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes als zusätzliche Einnahme dazugekommen sind. Wir finanzieren im Moment für die Kleinkindbetreuung in den Kommunen insgesamt über 1 Milliarde €. So ist es auch nicht verwunderlich, dass in der Anhörung insbesondere die kommunalen Landesverbände klar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keinerlei Spielräume für eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes sehen, meine Damen und Herren.”
Und der CDU: Abg. Joachim Kößler Auswahltext “Wir haben vorhin das Thema Grundsteuer behandelt und befassen uns jetzt mit der Grunderwerbsteuer. Frau Kollegin Walker hat dazu schon einiges gesagt, aber ich will trotzdem noch etwas hinzufügen. Tatsächlich, wir diskutieren schon seit zwei Jahren über Initiativen der Opposition zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes.
….Ich kann der FDP/DVP nur eines sagen: Die Grunderwerbsteuer ist kein Sauerkraut. Daher wird bei diesem Thema auch durch mehrmaliges Aufwärmen keine Verbesserung erzielt.
….Wir haben hier schon zigmal das gleiche Thema behandelt. Es gibt im Augenblick keinen überzeugenden Gesetzentwurf der Opposition. Ich sage Ihnen eines: Dadurch wird kein Quadratmeter Bauland zusätzlich erreicht.
Die AfD hat 2018 einen Antrag zur Senkung der Grunderwerbsteuer in den Landtag eingebracht.
Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Baden-Württemberg
Seit wann wird der bestehende Steuersatz erhoben und wie hat er sich entwickelt. Die Daten sind in der Tabelle 1 angegeben. Bis 1997 waren es 2%, ab Januar 1998 dann 3,5% und schließlich ab dem 5. November 2011 der aktuelle Satz von 5,0%
Tab. 1: Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Baden-Württemberg.
Zeitraum | Grunderwerbsteuersatz |
bis 1997 | 2,00% |
ab 01.01.1998 | 3,50% |
ab 05.11.2011 | 5,00% |
daher 2023 | 5,00% |
Entwicklung der Steuereinnahmen an Grunderwerbsteuer in BW
Das Steueraufkommen an Grunderwerbsteuer ist in der Abbildung 1 dargestellt. Das Steueraufkommen ist dank der niedrigen Bauzinsen kontinuierlich gewachsen. Waren es 2013 noch 1,317 Mrd. Euro, konnte sich das Land in 2021 über 2,4 Mrd. Euro freuen.
Abb. 2. Entwicklung der Steuereinnahmen an Grunderwerbsteuer in Baden Württemberg 2013 – 2021. Quelle: bundesfinanzministerium.de
Beispiel für den Hauskauf in Stuttgart
In der Abbildung 2 ist der Anteil, den die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg anhand eines realen Kaufangebotes eines Einfamilienhauses in Stuttgart dargestellt. Beim Kaufpreis von 1.100.000 Euro würden 55.000 Euro durch den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts dem Hauskäufer in Rechnung gestellt. Das entsprich 5% der Gesamtkosten.
Abb. 1: Grunderwerbsteuer bei Hauskauf in Stuttgart, Kaufpreis 1.100.000 Euro. Quelle: immobilienscout24.de
Übersicht der fälligen Grunderwerbsteuersätze in verschiedenen Städten (Tabelle 2).
Tab. 2: Grundsteuersätze nach Stadt in BW
Steuerart | Stadt | Grunderwerbsteuer 2023 | Stadr | Grunderwerbsteuer 2023 |
Grunderwerbsteuer | Aalen | 5,00% | Laupheim | 5,00% |
Achern | 5,00% | Leimen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Albstadt | 5,00% | Leinfelden-Echterdingen | 5,00% |
Überlingen | 5,00% | Leonberg | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Backnang | 5,00% | Leutkirch im Allgäu | 5,00% |
Bad Krozingen | 5,00% | Lörrach | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Bad Mergentheim | 5,00% | Ludwigsburg | 5,00% |
Bad Rappenau | 5,00% | Mannheim | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Bad Waldsee | 5,00% | Metzingen | 5,00% |
Baden-Baden | 5,00% | Mosbach | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Balingen | 5,00% | Nagold | 5,00% |
Bietigheim-Bissingen | 5,00% | Neckarsulm | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Böblingen | 5,00% | Oberkirch | 5,00% |
Bretten | 5,00% | Offenburg | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Bruchsal | 5,00% | Ostfildern | 5,00% |
Bühl | 5,00% | Pforzheim | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Calw | 5,00% | Radolfzell am Bodensee | 5,00% |
Crailsheim | 5,00% | Rastatt | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Ditzingen | 5,00% | Ravensburg | 5,00% |
Donaueschingen | 5,00% | Remseck am Neckar | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Ehingen | 5,00% | Reutlingen | 5,00% |
Eislingen/Fils | 5,00% | Rheinfelden | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Ellwangen | 5,00% | Rheinstetten | 5,00% |
Emmendingen | 5,00% | Rottenburg am Neckar | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Eppingen | 5,00% | Rottweil | 5,00% |
Esslingen am Neckar | 5,00% | Schorndorf | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Ettlingen | 5,00% | Schramberg | 5,00% |
Fellbach | 5,00% | Schwäbisch Hall | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Filderstadt | 5,00% | Schwetzingen | 5,00% |
Freiburg im Breisgau | 5,00% | Sindelfingen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Freudenstadt | 5,00% | Singen | 5,00% |
Friedrichshafen | 5,00% | Sinsheim | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Gaggenau | 5,00% | Stutensee | 5,00% |
Geislingen an der Steige | 5,00% | Stuttgart | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Gerlingen | 5,00% | Tübingen | 5,00% |
Giengen an der Brenz | 5,00% | Tuttlingen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Göppingen | 5,00% | Ulm | 5,00% |
Heidelberg | 5,00% | Vaihingen an der Enz | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Heidenheim an der Brenz | 5,00% | Villingen-Schwenningen | 5,00% |
Heilbronn | 5,00% | Waiblingen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Herrenberg | 5,00% | Waldkirch | 5,00% |
Hockenheim | 5,00% | Waldshut-Tiengen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Horb am Neckar | 5,00% | Weil am Rhein | 5,00% |
Karlsruhe | 5,00% | Weingarten | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Kehl | 5,00% | Weinheim | 5,00% |
Kirchheim unter Teck | 5,00% | Weinstadt | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Konstanz | 5,00% | Wertheim | 5,00% |
Kornwestheim | 5,00% | Wiesloch | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Lahr | 5,00% | Winnenden | 5,00% |
Steuereinneahmen nach Stadt- und Landkreisen
Literatur
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011
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