Immobilienkäufer in Süddeutschland haben in den letzten Jahren gegenüber denen im Norden einen Nachteil beim Hauskauf: die hohen Preise für Neubauten, Gebrauchthäuser und Eigentumswohnungen. Und leider will auch der Fiskus seinen Teil: Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 2023 5,0%, daran dürfte sich auch 2024 nichts ändern.
An Nebenkosten kommen noch einige Prozent dazu, wie Sie mit unserem Nebenkostenrechner schnell ermitteln können.
Wer in Stuttgart für 600.000 Euro eine Eigentumswohnung kauft, zahlt bekommt vom Finanzamt einen Grundsteuerbescheid von 30.000 Euro für die die BW Grunderwerbsteuer präsentiert. Sie überlegen einen Hauskauf und möchten die Kosten checken? Mit unserem Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer Rechner ist das online für jeden Betrag sofort möglich. Dabei ist es egal, ob es sich um den Kauf von Bestands- oder Neubauimmobilien, Grundstücken oder Eigentumswohnungen handelt. 2023 zahlten Immobilienkäufer in Hessen 5,0 Prozent an das Finanzamt.
Die FDP/DVP hat in 2023 einen Antrag “Absenkung der Grunderwerbsteuer zur Ankurbelung der Bautätigkeit” in den Landtag von BW eingebracht. Am 22.5.2023 beantwortete das zuständige Ministerium die Anfrage u. a. mit: “Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant aktuell keine Anpassungen bei der Grunderwerbsteuer”. Damit werden auch 2024 in Baden-Württemberg 5% Grunderwerbsteuer fällig.
Der Kaufpreis ist schnell überblickt. Die Nebenkosten leider oft nicht. Nutzen Sie unseren Grunderwerbsteuer Rechner für Baden-Württemberg um online schnell die zu zahlende Steuer zu berechnen. Der Steuersatz ist bereits voreingestellt. Sollte dieser unterjährig gesetzlich verändert werden, wird die Datenbank selbstverständlich angepaßt. Eine Grunderwerbsteuer Erhöhung ist in 2023 nicht vorgesehen.
Die Bezugsgröße: Worauf wird die Grunderwerbsteuer fällig? Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis. Eventuell eingetragene Nießbrauchs- oder Wohnrechte werden vom Finanzamt dabei berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Befreiung & Freibetrag
Leider gibt es in BW nur die bundesweit gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten von der Befreiung beim Haus- oder Grundstückskauf von der Grunderwerbsteuer. Bei Kaufabschlüssen von 2.500 Euro oder einem geringeren Betrag ist der Immobilienerwerb von der Steuer befreit. Auch bei Immobilientransaktionen zwischen Eheleuten fällt keine Immobiliensteuer an.
In Baden-Württemberg gab es Anläufe um die Grunderwerbsteuer zu senken, oder einen Freibetrag einzuführen. Allerdings ist das Thema 2020, 2021 und 2022 nicht weiter aktiv im Landtag von Baden-Württemberg verfolgt worden.
Die Fraktion der FDP/DVP hat einen Gesetzesentwurf zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes in den Landtag eingebracht – Drucksache 16/4880.
Der Entwurf wurde nicht angenommen. Gegenargumente kamen u. a. von den GRÜNEn (Abg. Thekla Walker Auswahl: “Das geht auch noch weiter. Das Geld wird dringend gebraucht. Wir brauchen weit mehr als diese halbe Milliarde Euro, die durch die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes als zusätzliche Einnahme dazugekommen sind. Wir finanzieren im Moment für die Kleinkindbetreuung in den Kommunen insgesamt über 1 Milliarde €. So ist es auch nicht verwunderlich, dass in der Anhörung insbesondere die kommunalen Landesverbände klar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keinerlei Spielräume für eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes sehen, meine Damen und Herren.”
Und der CDU: Abg. Joachim Kößler Auswahltext “Wir haben vorhin das Thema Grundsteuer behandelt und befassen uns jetzt mit der Grunderwerbsteuer. Frau Kollegin Walker hat dazu schon einiges gesagt, aber ich will trotzdem noch etwas hinzufügen. Tatsächlich, wir diskutieren schon seit zwei Jahren über Initiativen der Opposition zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes.
….Ich kann der FDP/DVP nur eines sagen: Die Grunderwerbsteuer ist kein Sauerkraut. Daher wird bei diesem Thema auch durch mehrmaliges Aufwärmen keine Verbesserung erzielt.
….Wir haben hier schon zigmal das gleiche Thema behandelt. Es gibt im Augenblick keinen überzeugenden Gesetzentwurf der Opposition. Ich sage Ihnen eines: Dadurch wird kein Quadratmeter Bauland zusätzlich erreicht.
Die AfD hat 2018 einen Antrag zur Senkung der Grunderwerbsteuer in den Landtag eingebracht.
Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Baden-Württemberg
Seit wann wird der bestehende Steuersatz erhoben und wie hat er sich entwickelt. Die Daten sind in der Tabelle 1 angegeben. Bis 1997 waren es 2%, ab Januar 1998 dann 3,5% und schließlich ab dem 5. November 2011 der aktuelle Satz von 5,0%
Tab. 1: Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Baden-Württemberg.
Zeitraum | Grunderwerbsteuersatz |
bis 1997 | 2,00% |
ab 01.01.1998 | 3,50% |
ab 05.11.2011 | 5,00% |
2023 | 5,00% |
2024 voraussichtlich | 5,00% |
Entwicklung der Steuereinnahmen an Grunderwerbsteuer in BW
Das Steueraufkommen an Grunderwerbsteuer ist in der Abbildung 1 dargestellt. Das Steueraufkommen ist dank der niedrigen Bauzinsen bis 2021 kontinuierlich gewachsen. Waren es 2013 noch 1,317 Mrd. Euro, konnte sich das Land in 2021 über 2,4 Mrd. Euro freuen. In 2022 hat sich das Blatt allerdings gewendet. Die Immobilienzinsen sind deutlich gestiegen und die Baufinanzierung war erstmals seit Jahren rückläufig. Die Steuereinnahmen aus der Grunderwerbsteuer sanken auf 2,2 Mrd. Euro.
Die Abnahme setzt sich in 2023 fort. Im ersten Quartal 2023 wurden mit 391,4 Mio. Euro 277,2 Mio. Euro weniger an Grunderwerbsteuer eingenommen als im Vorjahresquartal. Ein Minus von 41,5% (Quelle: BMF-Monatsbericht Mai 2023). Der Trend dürfte sich in den kommenden Quartalen bis in 2024 fortsetzen.
Die Prognose der Redaktion in 2023 an Einnahmen durch Grunderwerbsteuer für BW ist 1,6 Mrd. Euro.
Abb. 2. Entwicklung der Steuereinnahmen an Grunderwerbsteuer in Baden Württemberg 2013 – 2022. Quelle: bundesfinanzministerium.de
2023 mit weiteren Rückgang!
Die bisher vorliegenden Zahlen am Grunderwerbsteueraufkommen in 2023 lassen auf einen Rückgang gegenüber 2022 schließen (Abbildung 3).
Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Baden-Württemberg von Januar 2022 bis September 2023 zeigt eine deutliche Abwärtsbewegung und spiegelt verschiedene wirtschaftliche und rechtliche Einflüsse wider.
Zu Beginn des Betrachtungszeitraums im Januar 2022 betrugen die Einnahmen 215 Milliarden Euro. Im Februar 2022 stiegen sie auf 224 Milliarden Euro und im März 2022 auf 229 Milliarden Euro. Dieser anfängliche Anstieg von rund 6 Prozent innerhalb des ersten Quartals könnte auf eine florierende Immobilienwirtschaft und gestiegene Immobilienpreise hindeuten.
Allerdings setzte ab April 2022 ein rückläufiger Trend ein. Die Einnahmen sanken von 185 Milliarden Euro im April auf 141 Milliarden Euro im Oktober 2022. Dieser Abfall von fast 25 Prozent innerhalb eines halben Jahres könnte auf veränderte steuerliche Bedingungen oder eine Abkühlung des Immobilienmarktes hinweisen.
Im November und Dezember 2022 zeigte sich eine leichte Erholung, wobei die Einnahmen auf 150 und 154 Milliarden Euro stiegen. Doch der Beginn des Jahres 2023 war weiterhin von einem deutlichen Rückgang geprägt. Im Januar 2023 fielen die Einnahmen auf 136 Milliarden Euro und im Februar 2023 auf 120 Milliarden Euro.
Auch im März 2023 verzeichneten die Einnahmen weiterhin einen Rückgang, wobei sie auf 115 Milliarden Euro sanken. Diese Zahlen deuten auf eine anhaltende Unsicherheit auf dem Immobilienmarkt hin. In den folgenden Monaten zeigte sich keine klare Erholung, da die Einnahmen im September 2023 auf 115 Milliarden Euro zurückgingen.
Die starke Schwankung der Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Baden-Württemberg im betrachteten Zeitraum verdeutlicht die Empfindlichkeit dieser Einnahmequelle gegenüber externen Faktoren. Veränderungen in der Immobilienbranche, steuerlichen Regelungen und wirtschaftlichen Bedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer in der Region, die sich in diesem Zeitraum vor allem in einem Abwärtstrend manifestiert haben.
Die Redaktion geht in ihrer Prognose für 2023 von Grunderwerbsteuereinnahmen in BW von ca. 1,6 Mrd. Euro aus, was in etwa dem Stand von 2019 entsprechen würde.
Abb. 3: Grunderwerbsteuraufkommen in BW in 2022 – 2023. Quelle: fm.baden-wuerttemberg.de
Beispiel für den Hauskauf in Stuttgart
In der Abbildung 2 ist der Anteil, den die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg anhand eines realen Kaufangebotes eines Einfamilienhauses in Stuttgart dargestellt. Beim Kaufpreis von 1.100.000 Euro würden 55.000 Euro durch den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts dem Hauskäufer in Rechnung gestellt. Das entsprich 5% der Gesamtkosten.
Abb. 1: Grunderwerbsteuer bei Hauskauf in Stuttgart, Kaufpreis 1.100.000 Euro. Quelle: immobilienscout24.de
Übersicht der fälligen Grunderwerbsteuersätze in verschiedenen Städten (Tabelle 2).
Tab. 2: Grundsteuersätze nach Stadt in BW
Steuerart | Stadt | Grunderwerbsteuer 2023 | Stadr | Grunderwerbsteuer 2023 |
Grunderwerbsteuer | Aalen | 5,00% | Laupheim | 5,00% |
Achern | 5,00% | Leimen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Albstadt | 5,00% | Leinfelden-Echterdingen | 5,00% |
Überlingen | 5,00% | Leonberg | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Backnang | 5,00% | Leutkirch im Allgäu | 5,00% |
Bad Krozingen | 5,00% | Lörrach | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Bad Mergentheim | 5,00% | Ludwigsburg | 5,00% |
Bad Rappenau | 5,00% | Mannheim | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Bad Waldsee | 5,00% | Metzingen | 5,00% |
Baden-Baden | 5,00% | Mosbach | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Balingen | 5,00% | Nagold | 5,00% |
Bietigheim-Bissingen | 5,00% | Neckarsulm | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Böblingen | 5,00% | Oberkirch | 5,00% |
Bretten | 5,00% | Offenburg | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Bruchsal | 5,00% | Ostfildern | 5,00% |
Bühl | 5,00% | Pforzheim | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Calw | 5,00% | Radolfzell am Bodensee | 5,00% |
Crailsheim | 5,00% | Rastatt | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Ditzingen | 5,00% | Ravensburg | 5,00% |
Donaueschingen | 5,00% | Remseck am Neckar | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Ehingen | 5,00% | Reutlingen | 5,00% |
Eislingen/Fils | 5,00% | Rheinfelden | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Ellwangen | 5,00% | Rheinstetten | 5,00% |
Emmendingen | 5,00% | Rottenburg am Neckar | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Eppingen | 5,00% | Rottweil | 5,00% |
Esslingen am Neckar | 5,00% | Schorndorf | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Ettlingen | 5,00% | Schramberg | 5,00% |
Fellbach | 5,00% | Schwäbisch Hall | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Filderstadt | 5,00% | Schwetzingen | 5,00% |
Freiburg im Breisgau | 5,00% | Sindelfingen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Freudenstadt | 5,00% | Singen | 5,00% |
Friedrichshafen | 5,00% | Sinsheim | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Gaggenau | 5,00% | Stutensee | 5,00% |
Geislingen an der Steige | 5,00% | Stuttgart | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Gerlingen | 5,00% | Tübingen | 5,00% |
Giengen an der Brenz | 5,00% | Tuttlingen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Göppingen | 5,00% | Ulm | 5,00% |
Heidelberg | 5,00% | Vaihingen an der Enz | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Heidenheim an der Brenz | 5,00% | Villingen-Schwenningen | 5,00% |
Heilbronn | 5,00% | Waiblingen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Herrenberg | 5,00% | Waldkirch | 5,00% |
Hockenheim | 5,00% | Waldshut-Tiengen | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Horb am Neckar | 5,00% | Weil am Rhein | 5,00% |
Karlsruhe | 5,00% | Weingarten | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Kehl | 5,00% | Weinheim | 5,00% |
Kirchheim unter Teck | 5,00% | Weinstadt | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Konstanz | 5,00% | Wertheim | 5,00% |
Kornwestheim | 5,00% | Wiesloch | 5,00% | |
Grunderwerbsteuer | Lahr | 5,00% | Winnenden | 5,00% |
Grunderwerbsteuer je nach Kaufpreis
Es gibt aktuell keine Freibeträge beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg. Deshalb werden für den notariell beurkundeten Kaufpreis immer 5% fällig. In der Tabelle 3 ist die Steuer für gängige Kaufpreise angegeben.
Tab. 3: Fällige Grunderwerbsteuer nach Kaufpreis
Kaufpreis | Grunderwerbsteuer [Euro] | Kaufpreis | Grunderwerbsteuer [Euro] |
100.000 | 5.000 | 560.000 | 28.000 |
120.000 | 6.000 | 580.000 | 29.000 |
140.000 | 7.000 | 600.000 | 30.000 |
160.000 | 8.000 | 620.000 | 31.000 |
180.000 | 9.000 | 640.000 | 32.000 |
200.000 | 10.000 | 660.000 | 33.000 |
220.000 | 11.000 | 680.000 | 34.000 |
240.000 | 12.000 | 700.000 | 35.000 |
260.000 | 13.000 | 720.000 | 36.000 |
280.000 | 14.000 | 740.000 | 37.000 |
300.000 | 15.000 | 760.000 | 38.000 |
320.000 | 16.000 | 780.000 | 39.000 |
340.000 | 17.000 | 800.000 | 40.000 |
360.000 | 18.000 | 820.000 | 41.000 |
380.000 | 19.000 | 840.000 | 42.000 |
400.000 | 20.000 | 860.000 | 43.000 |
420.000 | 21.000 | 880.000 | 44.000 |
440.000 | 22.000 | 900.000 | 45.000 |
460.000 | 23.000 | 920.000 | 46.000 |
480.000 | 24.000 | 940.000 | 47.000 |
500.000 | 25.000 | 960.000 | 48.000 |
520.000 | 26.000 | 980.000 | 49.000 |
540.000 | 27.000 | 1.000.000 | 50.000 |
Steuereinnahmen nach Stadt- und Landkreisen
Literatur
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011
Übersicht über die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg im Monat Dezember 2022
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