Grunderwerbsteuer BW Immobilienkäufer in Süddeutschland haben in den letzten Jahren gegenüber denen im Norden einen Nachteil beim Hauskauf: die hohen Preise für Neubauten, Gebrauchthäuser und Eigentumswohnungen bzw. beim Wohnungskauf allgemein. Und leider will auch der Fiskus seinen Teil: Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 2024 5,0%, genauso viel wie in 2023. An Nebenkosten kommen noch einige Prozent dazu, wie Sie mit unserem Nebenkostenrechner schnell ermitteln können.
Wer in Stuttgart für 600.000 Euro eine Eigentumswohnung kauft, bekommt vom Finanzamt einen Grundsteuerbescheid von 30.000 Euro für die BW-Grunderwerbsteuer präsentiert. Sie überlegen einen Hauskauf und möchten die Kosten checken? Mit unserem Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer Rechner ist das online für jeden Betrag sofort möglich. Dabei ist es egal, ob es sich um den Kauf von Bestands- oder Neubauimmobilien, Grundstücken oder Eigentumswohnungen handelt. 2024 zahlten Immobilienkäufer in BW 5,0% an das Finanzamt, genauso viel wie in 2023. Befreiungen von der GrESt gibt es in BW für die meisten Käufer nicht.
Die FDP/DVP hat in 2023 einen Antrag “Absenkung der Grunderwerbsteuer zur Ankurbelung der Bautätigkeit” in den Landtag von BW eingebracht. Am 22.5.2023 beantwortete das zuständige Ministerium die Anfrage u. a. mit: “Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant aktuell keine Anpassungen bei der Grunderwerbsteuer”. Damit werden auch 2024 in Baden-Württemberg 5% Grunderwerbsteuer fällig.

GrESt hier berechnen:

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Der Kaufpreis ist schnell überblickt. Die Nebenkosten leider oft nicht. Nutzen Sie unseren Grunderwerbsteuer Rechner für Baden-Württemberg um online schnell die zu zahlende Steuer für den Wohnungskauf zu berechnen. Der Steuersatz ist bereits voreingestellt. Sollte dieser unterjährig gesetzlich verändert werden, wird die Datenbank selbstverständlich angepasst. Eine Grunderwerbsteuer Erhöhung ist in 2024/2025 nicht vorgesehen.
Die Bezugsgröße: Worauf wird die Grunderwerbsteuer fällig? Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis. Eventuell eingetragene Nießbrauchs- oder Wohnrechte werden vom Finanzamt dabei berücksichtigt.

Befreiung & Freibetrag

Leider gibt es in BW nur die bundesweit gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten von der Befreiung beim Haus- oder Grundstückskauf von der Grunderwerbsteuer (Auswahl):
Freibetrag/Freigrenze: Bei Kaufabschlüssen von 2.500 Euro oder einem geringeren Betrag ist der Immobilienerwerb von der Steuer befreit. Die 2.500 Euro sind aber kein echter Freibetrag, sondern eine Freigrenze: Bei Überschreiten wird für den Gesamtbetrag GrESt fällig.
Auch bei Immobilientransaktionen zwischen Eheleuten oder dem Lebenspartner, also innerhalb der Familie, fällt keine Immobiliensteuer an.
Der Grunderwerb durch Personen, die mit dem Immobilienverkäufer in gerader Linie verwandt sind.
Auch wenn Grundstückserwerb durch Erbfall erfolgt.

Mehrere erfolglose Anläufe auf Senkung der Grunderwerbsteuer

In Baden-Württemberg gab es Anläufe um die Grunderwerbsteuer zu senken, oder einen Freibetrag einzuführen. Allerdings ist das Thema 2020, 2021 und 2022 und 2023 nicht weiter aktiv im Landtag von Baden-Württemberg verfolgt worden.

Die Fraktion der FDP/DVP hat einen Gesetzesentwurf zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes in den Landtag eingebracht – Drucksache 16/4880. 
Der Entwurf wurde nicht angenommen. Gegenargumente kamen u. a. von den GRÜNEn (Abg. Thekla Walker Auswahl:  “Das geht auch noch weiter. Das Geld wird dringend gebraucht. Wir brauchen weit mehr als diese halbe Milliarde Euro, die durch die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes als zusätzliche Einnahme dazugekommen sind. Wir finanzieren im Moment für die Kleinkindbetreuung in den Kommunen insgesamt über 1 Milliarde €. So ist es auch nicht verwunderlich, dass in der Anhörung insbesondere die kommunalen Landesverbände klar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keinerlei Spielräume für eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes sehen, meine Damen und Herren.”

Und der CDU: Abg. Joachim Kößler Auswahltext “Wir haben vorhin das Thema Grundsteuer behandelt und befassen uns jetzt mit der Grunderwerbsteuer. Frau Kollegin Walker hat dazu schon einiges gesagt, aber ich will trotzdem noch etwas hinzufügen. Tatsächlich, wir diskutieren schon seit zwei Jahren über Initiativen der Opposition zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes.
….Ich kann der FDP/DVP nur eines sagen: Die Grunderwerbsteuer ist kein Sauerkraut. Daher wird bei diesem Thema auch durch mehrmaliges Aufwärmen keine Verbesserung erzielt.
….Wir haben hier schon zigmal das gleiche Thema behandelt. Es gibt im Augenblick keinen überzeugenden Gesetzentwurf der Opposition. Ich sage Ihnen eines: Dadurch wird kein Quadratmeter Bauland zusätzlich erreicht.

Die AfD hat 2018 einen Antrag zur Senkung der Grunderwerbsteuer in den Landtag eingebracht.

Initiativen

Die Bauwirtschaft steckt in Baden-Württemberg genau wie in den anderen Bundesländern in der Krise. In 2023 wurden 41,7% weniger Baugenehmigungen für Neubauten. Von Seiten der Bauwirtschaft und anderen Betroffenen gibt es deshalb verschiedene Initiativen die von der Politik Gegenmaßnahmen wie Wohnraumförderung, Aussetzung der Grunderwerbsteuer etc. ein Beispiel für eine solche Initiative ist das Bündnis “Impulse für den Wohnungsbau“.

Wann fällig?

Immobilienkäufer sollten sich auf die Zahlung der Steuer einstellen. Einige Finanzämter arbeiten zügig die vom Notar übermittelten Kaufvertragsdaten auf und erstellen den Grunderwerbsteuerbescheid zeitnah. Wann ist dann die Grunderwerbsteuer fällig? Der Käufer hat laut dem § 15 GrEStG 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Zeit für die Zahlung. Dem Finanzamt ist es erlaubt, diese Frist auch zu verlängern. Allerdings sollte der Immobilienkäufer beachten, dass die Grundbucheintragung auf ihn erst erfolgt, wenn das Finanzamt dem Grundbuchamt die Zahlung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt.

Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Baden-Württemberg

Seit wann wird der bestehende Steuersatz erhoben und wie hat er sich entwickelt. Die Daten sind in der Tabelle 1 angegeben. Bis 1997 waren es 2%, ab Januar 1998 dann 3,5% und schließlich ab dem 5. November 2011 der aktuelle Satz von 5,0%. Für 2025 ist bisher keine Änderung gegenüber 2024 geplant.

Tab. 1: Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Baden-Württemberg.

Zeitraum Grunderwerbsteuersatz
bis 1997 2,00%
ab 01.01.1998 3,50%
ab 05.11.2011 5,00%
 2023 5,00%
 2024 5,00%
 2025 5,00% (voraussichtlicht)

Entwicklung der Steuereinnahmen an Grunderwerbsteuer in BW

Das Steueraufkommen an Grunderwerbsteuer ist in der Abbildung 1 dargestellt. Das Steueraufkommen ist aufgrund der niedrigen Bauzinsen bis 2021 kontinuierlich gewachsen. Waren es 2013 noch 1,317 Mrd. Euro, konnte sich das Land in 2021 über 2,4 Mrd. Euro freuen. In 2022 hat sich das Blatt allerdings gewendet. Die Immobilienzinsen sind deutlich gestiegen und die Baufinanzierung war erstmals seit Jahren rückläufig. Die Steuereinnahmen aus der Grunderwerbsteuer sanken auf 2,24 Mrd. Euro, 2023 sogar auf 1,66 Mrd. Euro. Damit wurden in 2022 gegenüber 2021 rund 9% und 2023 gegenüber 2022 26% weniger an Immobilientransaktionssteuer in BW eingenommen.

Der Trend dürfte sich in den ersten Quartalen 2024 nicht deutlich umkehren.
Die Prognose der Redaktion in 2024 an Einnahmen durch Grunderwerbsteuer für BW ist 1,8 Mrd. Euro.

Grunderwerbsteuer Steuereinnahmen in Baden Würtemberg Entwicklung

Abb. 2. Entwicklung der Steuereinnahmen an Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg 2013 – 2023. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Trendwende in 2024 bisher nicht in Sicht

Im Januar 2024 lagen die Grunderwerbsteuereinnahmen in Baden-Württemberg bei rund 148,6 Mio. Euro, im Februar bei 140,6 Mio. € und im März bei 143,3 Mio. €. Offensichtlich ist eine Trendwende bei den Immobilientransaktionen in BW in 2024 bisher nicht eingetreten.
Die Schwankung der Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Baden-Württemberg im betrachteten Zeitraum verdeutlicht die Empfindlichkeit dieser Einnahmequelle gegenüber externen Faktoren. Veränderungen in der Immobilienbranche, steuerlichen Regelungen und wirtschaftlichen Bedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer in der Region, die sich in diesem Zeitraum vor allem in einem Abwärtstrend manifestiert haben.

Grunderwerbsteueraufkommen in Baden-Württemberg 2023

Abb. 3: Grunderwerbsteueraufkommen in BW in 2022 – März 2024. Quelle: bundesfinanzministerium.de

2023 mit weiterem Rückgang

Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Baden-Württemberg von Januar 2022 bis März 2024 zeigt zunächst eine deutliche Abnahme und seit 2023 eine Stagnation (Abbildung 3).

Zu Beginn des Betrachtungszeitraums im Januar 2022 betrugen die Einnahmen 215 Milliarden Euro. Im Februar 2022 stiegen sie auf 224 Milliarden Euro und im März 2022 auf 229 Milliarden Euro. Dieser anfängliche Anstieg von rund 6 Prozent innerhalb des ersten Quartals könnte auf eine florierende Immobilienwirtschaft und gestiegene Immobilienpreise hindeuten.
Allerdings setzte ab April 2022 ein rückläufiger Trend ein. Die Einnahmen sanken von 185 Milliarden Euro im April auf 141 Milliarden Euro im Oktober 2022. Dieser Abfall von fast 25 Prozent innerhalb eines halben Jahres könnte auf veränderte steuerliche Bedingungen oder eine Abkühlung des Immobilienmarktes hinweisen.
Im November und Dezember 2022 zeigte sich eine leichte Erholung, wobei die Einnahmen auf 150 und 154 Milliarden Euro stiegen. Doch der Beginn des Jahres 2023 war weiterhin von einem deutlichen Rückgang geprägt. Im Januar 2023 fielen die Einnahmen auf 136 Milliarden Euro und im Februar 2023 auf 120 Milliarden Euro. Auch im März 2023 verzeichneten die Einnahmen weiterhin einen Rückgang, wobei sie auf 115 Milliarden Euro sanken. Diese Zahlen deuten auf eine anhaltende Unsicherheit auf dem Immobilienmarkt hin. In den folgenden Monaten zeigte sich keine klare Erholung, da die Einnahmen im September 2023 auf 115 Milliarden Euro zurückgingen. Im Dezember 2023 konnte der Fiskus in BW rund 139 Mio. Euro durch Immobilientransaktionen an Steuern einnehmen.

Prognose 2024 und 2025

Die Redaktion geht in ihrer Prognose für 2024 von Grunderwerbsteuereinnahmen in BW von ca. 1,8 Mrd. Euro aus, was in etwa dem Stand von 2017 entsprechen würde. Erst in 2025 dürften die GrESt-Steuereinnahmen wieder leicht steigen, denn in 2024 dürfte die EZB die Leitzinsen senken, was auch die Bauzinsen im Folgejahr etwas senken sollte. Allerdings werden die Immobilienzinsen stärker durch die Renditen für Pfandbriefe beeinflusst.

Beispiel für den Hauskauf in Stuttgart

In der Abbildung 2 ist der Anteil, den die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg anhand eines realen Kaufangebotes eines Einfamilienhauses in Stuttgart dargestellt. Beim Kaufpreis von 1.100.000 Euro würden 55.000 Euro durch den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts dem Hauskäufer in Rechnung gestellt. Das entsprich 5% der Gesamtkosten.

Beispiel für Grunderwerbsteuer beim Hauskauf in Stuttgart

Abb. 1: Grunderwerbsteuer bei Hauskauf in Stuttgart, Kaufpreis 1.100.000 Euro. Quelle: immobilienscout24.de

 

Übersicht der fälligen Grunderwerbsteuersätze in verschiedenen Städten

In der Tabelle 2 sind die Steuersätze für Immobilientransaktionen in größeren Städten in BW angegeben.

Tab. 2: Grundsteuersätze nach Stadt in BW

Steuerart Stadt Grunderwerbsteuer 2024 Stadt Grunderwerbsteuer 2024
Grunderwerbsteuer Aalen 5,00% Laupheim 5,00%
Achern 5,00% Leimen 5,00%
Grunderwerbsteuer Albstadt 5,00% Leinfelden-Echterdingen 5,00%
Überlingen 5,00% Leonberg 5,00%
Grunderwerbsteuer Backnang 5,00% Leutkirch im Allgäu 5,00%
Bad Krozingen 5,00% Lörrach 5,00%
Grunderwerbsteuer Bad Mergentheim 5,00% Ludwigsburg 5,00%
Bad Rappenau 5,00% Mannheim 5,00%
Grunderwerbsteuer Bad Waldsee 5,00% Metzingen 5,00%
Baden-Baden 5,00% Mosbach 5,00%
Grunderwerbsteuer Balingen 5,00% Nagold 5,00%
Bietigheim-Bissingen 5,00% Neckarsulm 5,00%
Grunderwerbsteuer Böblingen 5,00% Oberkirch 5,00%
Bretten 5,00% Offenburg 5,00%
Grunderwerbsteuer Bruchsal 5,00% Ostfildern 5,00%
Bühl 5,00% Pforzheim 5,00%
Grunderwerbsteuer Calw 5,00% Radolfzell am Bodensee 5,00%
Crailsheim 5,00% Rastatt 5,00%
Grunderwerbsteuer Ditzingen 5,00% Ravensburg 5,00%
Donaueschingen 5,00% Remseck am Neckar 5,00%
Grunderwerbsteuer Ehingen 5,00% Reutlingen 5,00%
Eislingen/Fils 5,00% Rheinfelden 5,00%
Grunderwerbsteuer Ellwangen 5,00% Rheinstetten 5,00%
Emmendingen 5,00% Rottenburg am Neckar 5,00%
Grunderwerbsteuer Eppingen 5,00% Rottweil 5,00%
Esslingen am Neckar 5,00% Schorndorf 5,00%
Grunderwerbsteuer Ettlingen 5,00% Schramberg 5,00%
Fellbach 5,00% Schwäbisch Hall 5,00%
Grunderwerbsteuer Filderstadt 5,00% Schwetzingen 5,00%
Freiburg im Breisgau 5,00% Sindelfingen 5,00%
Grunderwerbsteuer Freudenstadt 5,00% Singen 5,00%
Friedrichshafen 5,00% Sinsheim 5,00%
Grunderwerbsteuer Gaggenau 5,00% Stutensee 5,00%
Geislingen an der Steige 5,00% Stuttgart 5,00%
Grunderwerbsteuer Gerlingen 5,00% Tübingen 5,00%
Giengen an der Brenz 5,00% Tuttlingen 5,00%
Grunderwerbsteuer Göppingen 5,00% Ulm 5,00%
Heidelberg 5,00% Vaihingen an der Enz 5,00%
Grunderwerbsteuer Heidenheim an der Brenz 5,00% Villingen-Schwenningen 5,00%
Heilbronn 5,00% Waiblingen 5,00%
Grunderwerbsteuer Herrenberg 5,00% Waldkirch 5,00%
Hockenheim 5,00% Waldshut-Tiengen 5,00%
Grunderwerbsteuer Horb am Neckar 5,00% Weil am Rhein 5,00%
Karlsruhe 5,00% Weingarten 5,00%
Grunderwerbsteuer Kehl 5,00% Weinheim 5,00%
Kirchheim unter Teck 5,00% Weinstadt 5,00%
Grunderwerbsteuer Konstanz 5,00% Wertheim 5,00%
Kornwestheim 5,00% Wiesloch 5,00%
Grunderwerbsteuer Lahr 5,00% Winnenden 5,00%

Grunderwerbsteuer je nach Kaufpreis

Außer der oben genannten Freigrenze von 2.500 Euro gibt es gibt aktuell keine Freibeträge beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg, beispielsweise für Erstkäufer oder junge Familien. Deshalb werden für den notariell beurkundeten Kaufpreis immer 5% fällig. In der Tabelle 3 ist die Steuer für gängige Kaufpreise angegeben.

Tab. 3: Fällige Grunderwerbsteuer nach Kaufpreis

Kaufpreis Grunderwerbsteuer [Euro] Kaufpreis Grunderwerbsteuer [Euro]
100.000 5.000 560.000 28.000
120.000 6.000 580.000 29.000
140.000 7.000 600.000 30.000
160.000 8.000 620.000 31.000
180.000 9.000 640.000 32.000
200.000 10.000 660.000 33.000
220.000 11.000 680.000 34.000
240.000 12.000 700.000 35.000
260.000 13.000 720.000 36.000
280.000 14.000 740.000 37.000
300.000 15.000 760.000 38.000
320.000 16.000 780.000 39.000
340.000 17.000 800.000 40.000
360.000 18.000 820.000 41.000
380.000 19.000 840.000 42.000
400.000 20.000 860.000 43.000
420.000 21.000 880.000 44.000
440.000 22.000 900.000 45.000
460.000 23.000 920.000 46.000
480.000 24.000 940.000 47.000
500.000 25.000 960.000 48.000
520.000 26.000 980.000 49.000
540.000 27.000 1.000.000 50.000

Eigentumswohnungen

Einige Immobilien-Interessierte vermuten, das nur beim Kauf eines Hauses oder Grundstücks GrESt anfällt. Das ist allerdings nicht richtig. Auch bei einem Kauf einer Eigentumswohnung fällt in BW die volle Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % an. Auch alle damit verbundenen Rechtsschritte erfolgen beim Kauf einer Eigentumswohnung denen die für den Hauskauf gelten.

Zuständigkeit Elster Grundsteuer, aber nicht Grunderwerbsteuer

Das Steuerportal des Bundes, Elster, ist für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts der Grundsteuer für Baden-Württemberg zuständig. Elster hat aber mit der Grunderwerbsteuer nichts zu tun. Immobilienkäufer erhalten den Grunderwerbsteuerbescheid vom zuständigen Wohnortfinanzamt, bzw. von dem Finanzamt in dessen Zuständigkeit das erworbene Grundstück liegt.

Literatur

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011

Übersicht über die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg im Monat Dezember 2022

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Steuereinnahmen nach Stadt- und Landkreisen

2020, 2021 und 2022

Die Entwicklung der Grunderwerbsteuereinnahmen nach Stadt- und Landkreisen in BW ist in der folgenden Tabelle angegeben.
In 2021 war in der überwiegenden Zahl der Stadt- und Landkreise noch ein Plus gegenüber zu verzeichnen. In 2022 war es bereits ein Minus von 9,1%.

Stadtkreis (SKR) Grunderwerbsteuer Veränderung 2021 zu 2020 in %
Landkreis (LKR)
Region
Regierungsbezirk 2020 2021
Land in 1.000 EUR                                                                 in 1.000 EUR
Stuttgart (SKR) 66.853 72.959 9,1
Böblingen (LKR) 39.741 47.785 20,2
Esslingen (LKR) 46.567 54.008 16
Göppingen (LKR) 15.626 17.654 13
Ludwigsburg (LKR) 46.810 55.905 19,4
Rems-Murr-Kreis (LKR) 39.958 39.062 −2,2
Region Stuttgart 255.555 287.373 12,5
Heilbronn (SKR) 11.285 10.418 −7,7
Heilbronn (LKR) 27.136 25.973 −4,3
Hohenlohekreis (LKR) 6.966 10.961 57,4
Schwäbisch Hall (LKR) 12.155 16.074 32,2
Main-Tauber-Kreis (LKR) 6.474 6.611 2,1
Region Heilbronn-Franken 64.016 70.037 9,4
Heidenheim (LKR) 7.857 11.103 41,3
Ostalbkreis (LKR) 17.886 23.010 28,7
Region Ostwürttemberg 25.743 34.113 32,5
Regierungsbezirk Stuttgart 345.314 391.524 13,4
Baden-Baden (SKR) 6.614 8.412 27,2
Karlsruhe (SKR) 25.547 24.189 −5,3
Karlsruhe (LKR) 32.410 37.466 15,6
Rastatt (LKR) 16.861 16.103 −4,5
Region Mittlerer Oberrhein 81.432 86.170 5,8
Heidelberg (SKR) 15.711 22.309 42
Mannheim (SKR) 29.830 31.460 5,5
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) 7.640 6.950 −9,0
Rhein-Neckar-Kreis (LKR) 39.080 44.714 14,4
Region Rhein-Neckar1) 92.261 105.433 14,3
Pforzheim (SKR) 8.080 7.548 −6,6
Calw (LKR) 10.520 11.972 13,8
Enzkreis (LKR) 10.867 13.465 23,9
Freudenstadt (LKR) 6.440 6.230 −3,3
Region Nordschwarzwald 35.907 39.215 9,2
Regierungsbezirk Karlsruhe 209.600 230.818 10,1
Freiburg im Breisgau (SKR) 21.784 22.568 3,6
Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) 20.493 24.109 17,6
Emmendingen (LKR) 11.415 13.930 22
Ortenaukreis (LKR) 28.998 29.862 3
Region Südlicher Oberrhein 82.690 90.469 9,4
Rottweil (LKR) 8.418 9.082 7,9
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 16.861 16.374 −2,9
Tuttlingen (LKR) 9.249 10.359 12
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg 34.528 35.815 3,7
Konstanz (LKR) 28.331 27.671 −2,3
Lörrach (LKR) 19.719 23.572 19,5
Waldshut (LKR) 11.747 13.240 12,7
Region Hochrhein-Bodensee 59.797 64.482 7,8
Regierungsbezirk Freiburg 177.015 190.766 7,8
Reutlingen (LKR) 22.919 23.368 2
Tübingen (LKR) 14.388 17.551 22
Zollernalbkreis (LKR) 11.351 10.476 −7,7
Region Neckar-Alb 48.658 51.396 5,6
Ulm (SKR) 10.211 7.705 −24,5
Alb-Donau-Kreis (LKR) 10.811 13.739 27,1
Biberach (LKR) 11.010 12.111 10
Region Donau-Iller1) 32.032 33.555 4,8
Bodenseekreis (LKR) 21.677 23.293 7,5
Ravensburg (LKR) 19.812 23.716 19,7
Sigmaringen (LKR) 6.855 7.447 8,6
Region Bodensee-Oberschwaben 48.344 54.456 12,6
Regierungsbezirk Tübingen 129.034 139.407 8
Landkreise, zusammen 665.044 744.947 12
Stadtkreise, zusammen 195.915 207.568 5,9
Summe 860.959 952.515 10,6
Datenquelle: © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022