Bauherren, Immobilieninvestoren oder einfach alle, die nur ein Grundstück kaufen möchten: In Bayern (BY) kommt der Käufer steuerlich gut weg. Zumindest was die Grunderwerbsteuer 2024 betrifft, denn geringer als die hier fälligen 3,5% geht’s in Deutschland nimmer. Und für 2024/2025 ist keine Änderung in Bayern gegenüber 2023 geplant. Dies wird auch vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hier amtlich bestätigt. Damit unterstützt das Bundesland eindeutig den Erwerb von Wohneigentum, indem es aktiv die Nebenkosten beim Immobilien Erwerb gering hält. Dies ist in den meisten Bundesländern nicht der Fall. München ist Spitzenreiter bezüglich Hauspreise und entsprechend dem Steueraufkommen der Grunderwerbsteuer in Bayern. In diesem Ratgeber finden Sie Detailinformationen rund um das Thema Immobilien Transaktionssteuer, welche Befreiung, welche Finanzämter zuständig sind, Beispiele für die Berechnung etc.

Höhe der Grunderwerbsteuer bei Hauskauf in Bayern 2024 berechnen: Keine Änderung gegenüber 2023: 2024=3,5%

Mit unserem Rechner können Sie für jeden beliebigen Kaufpreis schnell die fällige Grunderwerbsteuer für den Immobilienerwerb 2024 in Bayern berechnen.

 

Kaufpreis:
Bundesland:
 

 

Aber auch die fälligen 3,5% erhöhen die Summe für den Hauskauf meist um mehr als 10.000 Euro. Bei einem Hauspreis von 350.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 12.250 Euro. Bei einem Immobilienpreis von 500.000 Euro sind bereits 22.750 Euro zu zahlen.

Beispielrechnung und Hauskauf in München

Sie möchten eine Immobilie in Bayern mit Kaufwert 350.000 Euro kaufen:

Kaufpreis: 350.000 €
Bundesland: Bayern

Kaufpreis: 350.000,00 €
Grunderwerbsteuer Bayern: 12.250,00 €
Gesamtpreis: 362.250,00 €

Für den Immobilienerwerb in München müssen Käufer tiefer in die Tasche greifen: Laut dem Portal immoscout24 ist der Durchschnittspreis für ein Einfamilienhaus 8.865 €/Quadratmeter (Stand 13. Januar 2024). Am 26.12.2022 waren es noch 10.040 €/Quadratmeter.
Damit ist der durchschnittliche Kaufpreis aktuell für das Bestandsobjekt von 200 Quadratmeter 1.773.00 Euro gegenüber 2.008.000 Euro Dezember 2022. Dafür wird eine Grunderwerbsteuer vom Finanzamt München in Höhe von 62.055 Euro gegenüber 70.280 Euro fällig. Hauskäufer zahlen deshalb in dem genannten Vergleichszeitraum Januar 2024 vs. Dezember 2022 8.225 Euro weniger Grunderwerbsteuer.

Grundstückspreise

Wie variieren die Grundstückspreise je nach Art des Grundstücks in Bayern? In der Tabelle (Download) sind die Preise getrennt für Wohnbauland, Baureifes Land, Rohbauland, Wirtschaftlich genutztes Bauland und Sonstiges Bauland angegeben.

Download – Bayern Grundstückspreise nach Art des Grundstücks 2021

Bayern Grunderwerbsteuer Befreiung und Freibetrag

Für Käufer von Eigentumswohnungen, Grundtücken oder Immobilien gilt ein Freibetrag/Freigrenze von 2.500 Euro an Kaufkosten. Bis zu dieser Höhe fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das ist natürlich ein sehr geringer Wert und vermutlich liegen die Gegenwerte beim Kauf bei 99% aller Immobilientransaktionen in Bayern deutlich darüber. Um den Eigenwohnanteil im Land zu erhöhen, setzt sich aber die Bayerische Landesregierung für einen Freibetrag für den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien ein (Quelle: stmfh.bayern.de):

“FÜRACKER: BAYERISCHES STEUERPAKET FÜR MEHR WOHNRAUM UND WICHTIGE INFRASTRUKTUR
Stärkere steuerliche Anreize bei Grundstücksverkäufen: Freistaat legt 5-Punkte-Plan zur Baulandmobilisierung im Bundesrat vor
Außerdem soll die Festlegung der Höhe des im Koalitionsvertrag vorgesehenen
Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums Sache der Länder werden.”

Wann der Freibetrag für die Grunderwerbsteuer in Bayern kommt und wie hoch er ausfällt ist aktuell für 2023 noch nicht bekannt.

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Befreiung von der Grunderwerbsteuer in BY, beispielsweise:

  • Wenn der Erwerb der Immobilie/Grundstück durch Ehegatten oder Lebenspartnern erfolgt
  • Bei Immobilie-/Grundstückserwerb durch Schenkung oder durch Erbe
  • Wenn der Grundstückserwerb unter Verwandten in gerader Linie erfolgt

Länderöffnungsklausel

Die Bayerische Landesregierung möchte den Freibetrag in die Zuständigkeit der Länder legen. Sie argumentiert mit einer hohen Variabilität von Grundstückspreisen in Deutschland und daher der Notwendigkeit von landesspezifische Freibetragsregelungen, im Rahmen einer Länderöffnungsklausel. In der Tat gibt es ein deutliches Nord- Süd und Ost-Süd Gefälle bei Grundstückspreisen in Deutschland.

Weiterführende Informationen

Bayerisches Landesamt für Steuern:

Welche Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer?
Was sind Grundstücke im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes?
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Wer schuldet die Grunderwerbsteuer?
Wann entsteht die Grunderwerbsteuer und wann ist sie zur Zahlung fällig?

Grunderwerbsteuer NRW 2024

BY Grunderwerbsteuer 2024 in bayerischen Städten

Auch für Bayern gilt: die Höhe der Grunderwerbsteuer ist reine Ländersache. Aber innerhalb eines Bundeslandes gilt nur ein Steuersatz, die Städte und Gemeinden haben diesbezüglich keinen Einfluss. In der folgenden Tabelle sind die Steuersätze für einige größere bayerische Städte angegeben (Tabelle 1).

Tab. 1: Grunderwerbsteuer in größeren bayerischen Städten 2024

Grunderwerbsteuersatz in Steuersatz Grunderwerbsteuersatz in Steuersatz
Grunderwerbsteuer Amberg 3,50% Grunderwerbsteuer Lauf an der Pegnitz 3,50%
Aschaffenburg 3,50% Lichtenfels 3,50%
Grunderwerbsteuer Augsburg 3,50% Lindau (Bodensee) 3,50%
Bad Kissingen 3,50% Grunderwerbsteuer Memmingen 3,50%
Grunderwerbsteuer Bamberg 3,50% Grunderwerbsteuer München 3,50%
Bayreuth 3,50% Grunderwerbsteuer Neuburg an der Donau 3,50%
Grunderwerbsteuer Coburg 3,50% Neumarkt in der Oberpfalz 3,50%
Dachau 3,50% Neu-Ulm 3,50%
Grunderwerbsteuer Deggendorf 3,50% Grunderwerbsteuer Nördlingen 3,50%
Erding 3,50% Grunderwerbsteuer Nürnberg 3,50%
Grunderwerbsteuer Erlangen 3,50% Ottobrunn 3,50%
Forchheim 3,50% Grunderwerbsteuer Passau 3,50%
Grunderwerbsteuer Freising 3,50% Pfaffenhofen an der Ilm 3,50%
Fürstenfeldbruck 3,50% Grunderwerbsteuer Regensburg 3,50%
Fürth 3,50% Grunderwerbsteuer Rosenheim 3,50%
Grunderwerbsteuer Garmisch-Partenkirchen 3,50% Roth 3,50%
Grunderwerbsteuer Germering 3,50% Schwabach 3,50%
Herzogenaurach 3,50% Grunderwerbsteuer Schwandorf 3,50%
Grunderwerbsteuer Hof (Saale) 3,50% Schweinfurt 3,50%
Grunderwerbsteuer Ingolstadt 3,50% Sonthofen 3,50%
Kaufbeuren 3,50% Grunderwerbsteuer Starnberg 3,50%
Grunderwerbsteuer Kempten (Allgäu) 3,50% Straubing 3,50%
Kitzingen 3,50% Unterhaching 3,50%
Grunderwerbsteuer Königsbrunn 3,50% Grunderwerbsteuer Unterschleißheim 3,50%
Kulmbach 3,50% Weiden in der Oberpfalz 3,50%
Grunderwerbsteuer Landsberg am Lech 3,50% Grunderwerbsteuer Weilheim in Oberbayern 3,50%
Landshut 3,50% Grunderwerbsteuer Würzburg 3,50%

München

Es ist bekannt: Immobilien sind in München auf einem hohen Niveau. Und entsprechen hoch sind auch die Nebenkosten beim Erwerb. In der Abbildung 2 sind die Kaufkosten für eine Doppelhaushälfte in München angegeben. Bei einem Kaufpreis von 1,8 Mio. Euro werden 1.800.000 € x 3,5% = 63.000 Euro an Grunderwerbsteuer fällig. Dazu kommen 36.000 Euro Maklerprovision, 27.000 Euro Notarkosten und schließlich noch 9.000 Euro an Kosten für die Grundbucheintragung. Der Immobilienkäufer zahlt insgesamt 1.935.000 Euro.

Beispiel Grunderwerbsteuer München 3,5%

Abb. 1: Immobilien Kaufkosten inklusiv Grunderwerbsteuer in München. Quelle: immoscout.de

Formulare für Grunderwerbsteuer München erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt hier

Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Bayern

In der folgenden Tabelle sind die Steuersätze seit 1978 aufgeführt. In den 60er und 70er Jahren gab es die Möglichkeit der Steuerbefreiung, insbesondere bei Selbstnutzung (Tabelle 2).

Tab. 2: Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in Bayern 1978 – 2024

Jahr Grunderwerbsteuer Jahr Grunderwerbsteuer
Steuersatz in [%] Steuersatz in [%]
1978 7,00% 2003 3,50%
1982 7,00% 2004 3,50%
1983 2,00% 2005 3,50%
1984 2,00% 2006 3,50%
1985 2,00% 2007 3,50%
1986 2,00% 2008 3,50%
1987 2,00% 2009 3,50%
1988 2,00% 2010 3,50%
1989 2,00% 2011 3,50%
1990 2,00% 2012 3,50%
1991 2,00% 2013 3,50%
1992 2,00% 2014 3,50%
1993 2,00% 2015 3,50%
1994 2,00% 2016 3,50%
1995 2,00% 2017 3,50%
1996 2,00% 2018 3,50%
1997 3,50% 2019 3,50%
1998 3,50% 2020 3,50%
1999 3,50% 2021 3,50%
2000 3,50% 2022 3,50%
2001 3,50% 2023 3,50%
2002 3,50% 2024 3,50%

Steuereinnahmen Grunderwerbsteuer

Das Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen (Tabelle 3). 2013 betrug das Steueraufkommen noch 1,3 Mrd. Euro. In den Folgejahren erhöhte sich das Steueraufkommen stetig. 2021 wurden mit 2,6 Mrd. Euro 94% mehr Grunderwerbsteuer eingenommen als 2013. In 2022 sank das Steueraufkommen auf 2,3 Mrd. Euro.
Und in 2023 dürfte der bayerische Fiskus noch einmal deutlich weniger an Immobilienumsätzen einnehmen: Im ersten Quartal 2023 ging die Grundsteuereinnahmen um satte 43,5% zum Vorjahresquartal zurück. Im ersten Quartal 2022 lagen die Einnahmen bei rund 680 Mio. Euro, im ersten Quartal 2023 waren es nur noch rund 384 Mio. Euro (Quelle: BMF-Monatsbericht Mai 2023). Neben fallenden Hauspreisen dürfte sich die Kaufzurückhaltung aufgrund der gestiegenen Bauzinsen besonders auswirken.

Tab. 3: Steuereinnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Bayern. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Jahr Einnahmen Grunderwerbsteuer [Mrd. €]
2013 1,3
2014 1,4
2015 1,6
2016 1,8
2017 1,8
2018 1,9
2019 2,1
2020 2,3
2021 2,6
2022 2,3
2023 1,6
2024 Prognose d. Redaktion 1,8

Die Städte und Gemeinden tragen unterschiedlich zu den Steuereinnahmen durch Immobilientransaktionen in Bayern bei. Ganz vorn steht dabei München. Beispielsweise betrug in 2021 das Steueraufkommen in München an Grunderwerbsteuer 264.206.241 Euro bei rund 2,6 Mrd. Euro Gesamtaufkommen in Bayern. Damit hatte München einen Anteil von 10,1% an den Steuereinnahmen durch Haus- und Grundstücksverkäufe in Bayern.

Grunderwerbsteueraufkommen 2022, 2023 und 2024

Die Entwicklung GrESt-Einnahmen in den letzten Jahren ist in der Abbildung 2 dargestellt. Die Grunderwerbsteuereinnahmen in Bayern zeigen im Zeitraum von Januar 2022 bis März 2024 einen überwiegend rückläufigen bzw. in den letzten Monaten stagnierenden Trend. Zu Beginn des Jahres 2022 lagen die Einnahmen im Durchschnitt bei rund 226,7 Millionen Euro pro Monat, wobei der Höchstwert im März mit 270 Millionen Euro erreicht wurde. Im Laufe des Jahres 2022 verringerten sich die Einnahmen stetig, insbesondere ab September, mit einem Tiefpunkt im November bei 145,8 Millionen Euro. Das Jahr 2023 setzte sich diese abnehmende Tendenz zunächst fort, wobei die Einnahmen im Februar auf ein Rekordtief von 89,8 Millionen Euro sanken. Obwohl die Einnahmen in den folgenden Monaten bis August 2023 wieder leicht anstiegen, lagen sie im Durchschnitt bei etwa 134,6 Millionen Euro pro Monat, deutlich unter den Werten des Vorjahres.
Im Januar 2024 nahm der Fiskus in Bayern mit 140,2 Mio. Euro wieder mehr an Steuer als in den vorangegangenen 4 Monaten ein. Geht dieser Trend in 2024 weiter?

Diese rückläufige Entwicklung könnte verschiedene Ursachen haben, allerdings ist die allgemeine Annahme, dass gestiegene Zinsen die Nachfrage nach Immobilien und damit die Grunderwerbsteuereinnahmen negativ beeinflussen könnten. Zudem könnten auch Unsicherheiten im Wirtschaftsumfeld und die potenzielle Einführung neuer gesetzlicher Regelungen die Investitionsneigung in Immobilien beeinträchtigt haben.

Grunderwerbsteueraufkommen in Bayern 2022 - 2023

Abb. 2: Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Bayern 2022 – März 2024. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Die Einnahmen im Detail

Die Daten sind in der Tabelle 4 angegeben.
Trendwende in 2024? Im Januar 2024 lag das Steueraufkommen mit 140,2 Mio. Euro noch in der Spannweite der vergangenen Monate. Trotz dem bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ist auch im Februar offenbar noch keine Belebung am Immobilienmarkt eingetreten: Das Grunderwerbsteueraufkommen betrug 126,6 Mio. Euro und stieg im März auf 134,7 Mio. Euro.

Im September 2023 war das Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer mit 130,5 Mio. Euro gegenüber dem Wert im August 2023 mit 154 Mio. Euro wieder rückläufig. Auch zum Jahresende 2023 hat es nicht besser ausgesehen: Im Dezember 2023 lag das Steueraufkommen bei nur 126 Mio. Euro. Spannend bleibt, wie der Trend im Jahresverlauf 2024 und dann in 2025 verlaufen wird.

Tab. 4. Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer in Bayern nach Monat 2022, 2023 und 2024

 

Monat Jahr Bayern Einnahmen Grunderwerbsteuer [ Mio. €]
01.2022 212,6
02.2022 197,6
03.2022 270,0
04.2022 199,5
05.2022 201,7
06.2022 197,4
07.2022 210,3
08.2022 179,7
09.2022 166,6
10.2022 162,2
11.2022 145,8
12.2022 156,4
01.2023 142,7
02.2023 89,8
03.2023 151,6
04.2023 110,5
05.2023 123,0
06.2023 137,9
07.2023 148,1
08.2023 154,0
09.2023 130,5
10.2023 120,1
11.2023 126,6
12.2023 126,0
01.2024 140,2
02.2024 126,6
03.2024 134,7

Die Prognose der Redaktion für die Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Bayern für 2024 ist rund 1,8 Mrd. Euro.

Langfristiges, jährliches GrESt-Aufkommen

Wie hat sich das Steueraufkommen in den letzten 10 Jahren entwickelt? In der Abbildung 3 ist der Verlauf dargestellt.

Grunderwerbsteueraufkommen in Bayern

Abb. 3: Jährliches Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer in Bayern von 2013 bis 2023. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Die Entwicklung der Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Bayern von 2013 bis 2023 zeigt eine facettenreiche Dynamik. Im Jahr 2013 begann die Periode mit Einnahmen von 1,35 Milliarden Euro. In den folgenden Jahren zeigte sich ein gradueller Anstieg, wobei die Einnahmen bis zum Jahr 2016 auf 1,78 Milliarden Euro anstiegen. Dies deutete auf eine stetige Zunahme der Immobilientransaktionen und oder Immobilienpreise hin, die die Grunderwerbsteuer generierten.
Ein bemerkenswerter Sprung in den Einnahmen wurde im Jahr 2016 verzeichnet, als der Betrag auf 1,79 Milliarden Euro anstieg. Dies könnte auf eine gesteigerte Aktivität im Immobilienmarkt und steigende Immobilienpreise hindeuten. In den folgenden Jahren setzte sich der Trend fort.
Der Zeitraum von 2019 bis 2021 markierte eine Phase intensiver finanzieller Expansion, da die Einnahmen sprunghaft von 2,10 Milliarden Euro auf 2,62 Milliarden Euro im Jahr 2021 anstiegen. Dies war auch der Höchststand und der Wendepunkt bei den Steuereinahmen: Denn im Jahr 2022 zeichnete sich eine Trendumkehr ab, als die Einnahmen auf 2,30 Milliarden Euro fielen. Die Situation verschärfte sich im Jahr 2023 mit einem Rückgang auf 1,56 Milliarden Euro deutlich, womit die Einnahmen wieder auf das Niveau von 2015 zurückfielen.

Insgesamt spiegelt die Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Bayern von 2013 bis 2023 eine dynamische Interaktion zwischen Immobilienmarktbedingungen, wirtschaftlichen Faktoren und steuerpolitischen Entscheidungen wider. Der Höchststand wurde im Jahr 2021 verzeichnet, und der Anstieg und Rückgang der Einnahmen geben Einblicke in die volatile Natur des Immobiliensektors und dessen Auswirkungen auf die Steuerquellen.

Zuständigkeiten

In Bayern ist nicht unbedingt das Wohnsitzfinanzamt für den Grunderwerbsteuerbescheid zuständig. Vielmehr hat die Finanzverwaltung die Zuständigkeiten gebündelt und 18 bayerischen Finanzämter als zentralen Grunderwerbsteuerstellen ernannt (Tabelle 4).

Tab. 4: Zentrale Grunderwerbsteuerstellen in Bayern und jeweiliger Zuständigkeitsbereich. FA= Finanzamt, Bundesfinanzamtsnummer in Klammern. Quelle: finanzamt.bayern.de

Finanzamt Zuständigkeitsbereich
FA Ansbach (9203), Mozartstr. 25, 91522 Ansbach, Tel. 0981/16-0 Ansbach, Dinkelsbühl, Rothenburg o. d. Tauber, Uffenheim, Fürth, Schwabach, Gunzenhausen, Hilpoltstein
FA Augsburg-Land (9102), Sieglindenstr. 19-23, Tel. 86152 Augsburg, Tel. 0821/506-02″ Augsburg-Land, Augsburg-Stadt
FA Bad Kissingen (9205), Bibrastr. 10, 97688 Bad Kissingen, Te. 0971/8021-0 Bad Kissingen, Bad Neustadt a. d. Saale, Lohr a. Main, Karlstadt, Marktheidenfeld, Aschaffenburg, Obernburg a. Main, Amorbach
FA Bamberg (9207), Martin-Luther-Str. 1, 96050 Bamberg, Tel. 0951/84-0 Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Bayreuth
FA Cham (9211), Außenstelle Bad Kötzting, Holzapfelstr. 3, 93444 Bad Kötzting, Tel. 09971/488-0 Waldmünchen, Cham, Bad Kötzting, Schwandorf, Neunburg vom Wald, Regensburg
FA Coburg (9212), Rodacherstr. 4, 96450 Coburg, Tel. 09561/646-0 Coburg, Lichtenfels, Kronach, Hof, Naila, Münchberg, Wunsiedel, Selb
FA Kelheim (9126), Klosterstr. 1, 93309 Kelheim, Tel. 09441/201-0 Kelheim, Eichstätt, Ingolstadt, Freising, Erding
FA Lohr am Main (9232), Rexrothstraße 14, 97816 Lohr a. Main, Tel. 09352/850-0 Nürnberg, Erlangen, Hersbruck
FA Memmingen (9138), Bodenseestr. 6, 87700 Memmingen, Tel. 08331/608-0 Memmingen, Mindelheim, Kaufbeuren, Füssen, Kempten, Immenstadt, Lindau
FA Mühldorf am Inn (9141), Katharinenplatz 16, 84453 Mühldorf a. Inn, Tel. 08631/616-0 Mühldorf, München
FA Neu-Ulm (9151), Nelsonallee 5, 89231 Neu-Ulm, Tel. 0731/7045-0 Neu-Ulm, Günzburg, Dillingen, Nördlingen, Donauwörth
FA Passau (9153), Außenstelle Vilshofen, Kapuzinerstr. 36, 94474 Vilshofen, Tel. 0851/504-0 Vilshofen, Bad Griesbach, Passau, Grafenau, Deggendorf, Eggenfelden
FA Schrobenhausen (9159), Außenstelle, Fünfzehner-Str. 7, 86633 Neuburg a. d. Donau, Tel. 08252/918-0 Neuburg a. d. Donau, Schrobenhausen, Pfaffenhofen, Dachau, Fürstenfeldbruck
FA Schweinfurt (9249), Schrammstr. 3, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/2911-0 Schweinfurt, Würzburg, Ochsenfurt, Kitzingen, Zeil a. Main, Ebern
FA Traunstein (9163), Herzog-Otto-Str. 6, 83278 Traunstein, Tel. 0861/701-0 Traunstein, Burghausen, Berchtesgaden, Laufen, Rosenheim, Wasserburg, Ebersberg
FA Waldsassen (9254), Johannisplatz 13, 95652 Waldsassen, Tel. 09632/847-0 Waldsassen, Weiden i. d. OPf., Amberg, Neumarkt i. d. OPf.
FA Weilheim (9168), Hofstr. 23, 82362 Weilheim, Tel. 0881/184-0 Weilheim, Schongau, Landsberg, Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz, Miesbach, Wolfratshausen,
FA Zwiesel (9170), Stadtplatz 16, 94227 Zwiesel, Tel. 09922/507-0 Zwiesel, Viechtach, Straubing, Dingolfing, Landshut

Wohnungsbauprogramm: Förderung & Fördergelder 2024

In Bayern besteht aktuell kein Programm für besondere Gruppen bei Immobilienerwerb. Der Freistaat hat aber rund um die Wohnung bzw. das Eigenheim verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Auf der Webseite bayernlabo.de ist eine Übersicht der Angebote des Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Staatliche Förderung zur Eigenheimfinanzierung in Bayern für 202 zu finden.

Literatur

Bayern Recht Art. 8 Grunderwerbsteuerverbund

Finanzverwaltung Bayern

News

Januar 2023 Bayerische Staatsregierung: Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Durch die Verlängerung um 3 Monate zum ursprünglichen Abgabenende erhalten die Bürger mehr Zeit um die Erklärung in Elster abzugeben. Pressemitteilung.