Grunderwerbsteuer HessenBauherren, Immobilienkäufer oder Käufer von Grundstücken in Hessen werden vom Land mit der Grunderwerbsteuer zur Kasse gebeten. Das Bundesland zählt 2024 mit einem Steuersatz von 6% sogar zum oberen Drittel was die Steuerhöhe betrifft. Mit unserem Rechner können Sie für einen realen oder geplanten Immobilienkauf die Grunderwerbsteuer für Hessen berechnen.

Wenn Sie beispielsweise eine Gebrauchtimmobilie mit einem Kaufpreis von 550.000 Euro erwerben, werden dafür 33.000 Euro Grunderwerbsteuer fällig. Die Steuer wird für alle Immobilientransaktionen von Privatkäufern fällig. Es gilt ein Freibetrag von 2.500 Euro. Also lediglich wenn der Kaufwert des Grundstücks 2.500 Euro oder weniger kosten, fällt diese Verkehrssteuer nicht an. Ein Befreiung ist selten möglich, z. B. wenn der Erwerb von einem Ehegatten erfolgt.

Grunderwerbsteuer in Hessen berechnen

Kaufpreis:
Bundesland:
 

Bald geringerer Grunderwerbsteuersatz in Hessen?

6,5% ist der Spitzensatz für den Hauskauf in Deutschland. Besser kommen dagegen Immobilienkäufer in Bayern davon, hier beträgt der Grunderwerbsteuersatz nur 3,5%. Bauherren sollten beim Hauskauf bei der Baufinanzierung immer auch die Nebenkosten berücksichtigen. Trotz günstiger Bauzinsen wird dieser Posten regelmäßig von den Käufern unterschätzt.
Auch in Hessen, gibt es von einigen Parteien die Bestrebung, den Grunderwerbsteuersatz zu senken oder zu reduzieren. So fordert etwa die FDP einen Freibetrag von 500.000 Euro. Der Freibetrag soll nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden können und nur für natürliche Personen die erstmals eine Immobilie erwerben gelten.

Auch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände fordert eine Reduktion der Steuersätze:

“Sobald es die Sanierung der Landesfinanzen zulässt, sollte der Landtag den Steuersatz der Grunderwerbsteuer in zwei Schritten von je 0,5 Prozentpunkten im Laufe der Legislaturperiode senken.

Hoffnung auf die Wende

Der Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. berichtet von einem dramatischen Rückgang der Baugenehmigungen in Hessen. Bei Einfamilienhäusern beträgt die Abnahme in 2023 (Zeitraum Januar bis April) gegenüber 2022 bisher rund 33%. Der Verband fordert ” Wir brauchen echte, auskömmliche Förderprogramme, realistische Standards, ohne Abstriche bei Qualität, Sicherheit und Klimaschutz. Aussetzen der Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb, Senkung der Grunderwerbssteuer auf ein verträgliches Niveau (Quelle: bfw-hrs.de.”

Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Hessen

Der Steuersatz für den Hauskauf lag in Hessen nicht immer bei 6,0% (Tabelle 1). Bis 1997 zahlten Immobilienkäufer nur 2,0%. Zum 1. Januar 1998 erfolgte die Anhebung auf 3,5% und ab dem 1. Januar 2013 auf 5,0%. Schon kurz darauf, zum 1. August 2014 wurde die Grunderwerbsteuer auf 6,0% erhöht. Dieser Satz gilt auch 2023.

Tab. 1: Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Hessen bis 2023

Zeitraum Grunderwerbsteuersatz
bis 1997 2,00%
ab 01.01.1998 3,50%
ab 01.01.2013 5,00%
ab 01.08.2014 6,00%
2023 6,00%
2024 6,00%
2025 6,00% (voraussichtlicht)

Beispiel Hauskauf in Frankfurt: Höhe der Grunderwerbsteuer berechnen

Eine Familie kauft in Frankfurt eine Gebrauchtimmobilie zum Preis von 750.000 Euro laut Kaufvertrag. Die Kaufnebenkosten können Sie mit unserem Nebenkosten Rechner berechnen. Wie ist die Höhe der Grunderwerbsteuer? Die Beispiel Berechnung: 750.000 Euro x 6 Prozent = 45.000 Euro. Das zuständige Finanzamt wird den Käufern zeitnah einen Bescheid über die Höhe von 45.000 Euro Grundsteuer zusenden.

Zuständigkeit: Der Grunderwerbsteuerbescheid

Wer in Frankfurt ein Haus kauft bekommt den Grunderwerbsteuerbescheid nicht vom Finanzamt Frankfurt. In fast allen Bundesländern ist das Finanzamt, auf dessen Gebiet das Grundstück oder die Immobilie liegt für die Grundsteuer zuständig. In Hessen ist das anders, hier wurde 2018 eine zentrale Verwaltungsstelle für die Grundsteuer eingerichtet: Am Finanzamt Alsfeld-Lauterbach.
Nach den ersten Jahren ist die Erfahrung mit der Zentralstelle positiv, äußert sich der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg bei einem Besuch der Hessischen Zentrale Grunderwerbsteuer (HZG) in Lauterbach im August 2023. Dauerte die Erledigung der Grunderwerbsteuer bei den Finanzämtern vormals 30 Tage, sind es bei der HZG nur noch 13 Tage.

Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Hessen

Wie sehen die Steuereinnahmen durch Immobilientransaktion in diesem Bundesland aus?

Langfristige Entwicklung

Auch in Hessen sprudeln die Steuereinnahmen durch Immobilienkauf- bzw. Verkauf. Zumindest war das bis 2021 so, wie aus der Abbildung 1 hervorgeht. Mit einem kleinen Rücksetzer in 2020 ging es beim Grunderwerbsteueraufkommen von 2013 bis 2021 immer nur nach oben. 2013 wurden 0,72 Mrd. Euro vom hessischen Fiskus eingenommen. 5 Jahres später, 2018, waren es mit 1,56 Mrd. Euro Grunderwerbsteuereinnahmen schon mehr als doppelt so viel. Das höchste Steueraufkommen wurde mit 1,98 Mrd. Euro 2021 erzielt. In 2021 wirkten sich schon die steigenden Immobilienzinsen negativ aus, die Steuereinnahmen gingen auf 1,64 Mrd. Euro zurück. Und in 2023 erfolgte mit 1,07 Mrd. Euro ein weiterer deutlicher Rückgang, der die Einnahmen auf den Stand von vor 2015 brachte.
Die Grundsteuereinnahmen lagen in 2023 rund 46% unter denen von 2022.
Die Redaktion erwartet für 2024 und 2025 nur moderate Zuwächse bei den Steuereinnahmen. Der Immobilienmarkt krieselt auch in Hessen.

Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer im Bundesland Hessen

Abb. 1: Langfristige Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Hessen. Entwicklung 2013 – 2023

Hessen hat 2021 1,977 Mrd. Euro an Grunderwerbsteuer eingenommen. 2020 waren es nur 1,62 Mrd Euro.

2022 bis 2024

Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Hessen von 2022 bis 2024 zeigt eine bemerkenswerte Schwankung und verdeutlicht, wie verschiedene Faktoren die Einnahmen aus dieser Steuerquelle beeinflussen können (Abbildung 2).
Im Januar 2022 betrugen die Einnahmen 157,0 Millionen Euro. Dieser Wert zeigte, dass die Grunderwerbsteuer zu Beginn des Jahres vergleichsweise stabil war. Im März 2022 gab es jedoch einen deutlichen Anstieg auf 163,7 Millionen Euro, was auf einen möglichen Anstieg des Immobilienmarktes in dieser Zeit hinweisen könnte.
Ab April 2022 gab es einen spürbaren Rückgang der Einnahmen, die bis Juni 2022 auf 120,4 Millionen Euro sanken. Diese Abnahme könnte auf verschiedene Faktoren wie steuerliche Änderungen oder eine vorübergehende Abkühlung des Immobilienmarktes zurückzuführen sein.
Die Monate Juli bis September 2022 zeigten eine leichte Erholung, wobei die Einnahmen wieder auf rund 125 Millionen Euro anstiegen. Im November 2022 gab es einen markanten Anstieg auf 158,2 Millionen Euro, der auf eine kurzfristige Belebung des Immobilienmarktes hindeuten könnte.
Allerdings setzte ab Januar 2023 ein erheblicher Abwärtstrend ein. Die Einnahmen fielen von 127,0 Millionen Euro im Dezember 2022 auf 89,1 Millionen Euro im Januar 2023 und sanken weiter auf 70,7 Millionen Euro im April 2023. Diese Abnahme könnte auf Unsicherheiten im Immobilienmarkt oder Änderungen in den steuerlichen Rahmenbedingungen hinweisen.
In den folgenden Monaten zeigte sich weiterhin eine instabile Entwicklung, wobei die Einnahmen im Oktober 2023 auf 99,6 Mio. anstiegen. In den Folgemonaten waren die Steuereinnahmen wieder rückläufig. Im Januar 2024 betrugen die Grunderwerbsteuereinnahmen nur 70,1 Mio. Euro. Im Februar und März 2024 gibt es einen leichten Aufwärtstrend mit 80,5 Mio. Euro bzw, 83,9 Mio. Euro Steueraufkommen
Hohe Bau-Rohstoffkosten und hohe Bauzinsen um oder über 3,5% werden auch 2024 den Immobilienkauf in Hessen nicht beflügeln .

Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer in Hessen von 2022 bis 2023

Abb. 2: Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer von 2022 – März 2024 in Hessen. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Prognose 2024 und 2025

Die Redaktion erwartet für 2024 rund 1,2 Mrd. Euro Einnahmen durch Grunderwerbsteuer. Das wären rund 12% höhere Einnahmen als im Jahr 2023. Hessen fällt damit bundesweit nicht aus dem Rahmen, auch in anderen Bundesländern ist das Steueraufkommen durch Immobilienerwerb 2023 deutlich rückläufig. Für 2025 prognostiziert die Redaktion aufgrund der wirtschaftlichen Lage in Deutschland, den hohen Baukosten und Bauzinsen ca. 1,3 Mrd. Euro Grundsteuereinnahmen.

Freibetrag bzw. Freigrenze

Auch in Hessen gibt es bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag in Höhe von 2.500 Euro. Genau genommen handelt es sich um eine Freigrenze. Bei Grunderwerb bis 2.500 Euro fällt keine Steuer für den Kauf an. Wird die Freigrenze aber auch nur um 1 Euro überschritten, ist auf den gesamten Kaufpreis die Grundsteuer fällig. Aktuell gibt es keine Hoffnung auf einen tatsächlichen Freibetrag in angemessener Höhe.

Fällige Grunderwerbsteuer versus Kaufpreis

In der Tabelle 2 ist die vom Käufer zu zahlende Immobiliensteuer in Abhängigkeit vom Kaufpreis dargestellt.

Tab. 2: Fällige Grunderwerbsteuer je nach Kaufpreis

Kaufpreis Grunderwerbsteuer [Euro] Kaufpreis Grunderwerbsteuer [Euro]
100.000 6.000 560.000 33.600
120.000 7.200 580.000 34.800
140.000 8.400 600.000 36.000
160.000 9.600 620.000 37.200
180.000 10.800 640.000 38.400
200.000 12.000 660.000 39.600
220.000 13.200 680.000 40.800
240.000 14.400 700.000 42.000
260.000 15.600 720.000 43.200
280.000 16.800 740.000 44.400
300.000 18.000 760.000 45.600
320.000 19.200 780.000 46.800
340.000 20.400 800.000 48.000
360.000 21.600 820.000 49.200
380.000 22.800 840.000 50.400
400.000 24.000 860.000 51.600
420.000 25.200 880.000 52.800
440.000 26.400 900.000 54.000
460.000 27.600 920.000 55.200
480.000 28.800 940.000 56.400
500.000 30.000 960.000 57.600
520.000 31.200 980.000 58.800
540.000 32.400 1.000.000 60.000

Zuständigkeit

In Hessen ist nicht wie in den meisten anderen Bundesländer das Wohnsitzfinanzamt für die Grunderwerbsteuer zuständig. Vielmehr hat Hessen die Besteuerung für den Immobilien- und Grundstückskauf gebündelt. Das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach ist die zentrale Anlaufstelle.

Wohnraumförderung Hessengeld rückwirkend zum 1. März 2024 für Ersterwerb von Bestands- und Neuimmobilien

Das Hessische Kabinett hat am 22. April 2024 das sogenannte Hessengeld beschlossen verabschiedet. Laut dem Finanzministerium gilt “Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, wenn sie in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss”.
Die Immobilienförderung soll rückwirkend zum 1. März 2024 wirksam werden. Es gilt der Stichtag des notariell beurkundeten Kaufvertrags.
Antragssteller müssen sich allerdings noch gedulden. Die Modalitäten zum Hessengeld sollen im Sommer 2024 ausgearbeitet werden. Die Antragstellung soll im Herbst digital möglich sein. Erste Zahlungen könnten dann bereits 2024 fließen.

Wie hoch ist die Förderung durch das Hessengeld?

Die Immobilienförderung in Hessen soll Käufer die Nebenkosten durch die Grunderwerbsteuer zum Teil ersetzten bzw. davon entlasten. Der Förderbetrag kann nicht höher als die gezahlte Grunderwerbsteuer betragen

Berechtigte Erstkäufer von Immobilien erhalten:

10.000 Euro je Käufer (max. 2 Käufer), Maximalbetrag 20.000 Euro
5.000 Euro je Kind

Die Förderung ist nur bis zur Höhe der gezahlten Grunderwerbsteuer möglich.
Auszahlungsmodalität: der Förderbetrag wird jährlich in 10 Raten ausgezahlt.

Beispiele:

Beispiel 1:
Ein Ehepaar hat laut Kaufvertrag am 3. März 2024 zu gleichen Teilen eine Bestandsimmobilie für 600.000 Euro erworben. Die gezahlte Grunderwerbsteuer beträgt 36.000 Euro. Das Paar würde über das Hessengeld 20.000 Euro Förderung erstattet bekommen.

Beispiel 2:
Ein Single hat am 27. Februar 2024 eine Gebrauchtimmobilie erworben und 24.000 Euro Grunderwerbsteuer gezahlt. Da der Stichtag für die Berechtigung zum Hessengeld der 1. März 2024 ist, ist eine Förderung nicht möglich.

Beispiel 3:
Eine Familie mit 3 Kindern hat laut Kaufvertag am 10. April 2024 ein Haus für 280.000 Euro erworben. Es wurden 16.800 Euro Grunderwerbsteuer gezahlt.
Die Förderhöchstsumme beträgt 2×10.000 Euro + 3×5.000 Euro = 35.000 Euro. Da allerdings „nur“ 16.800 Euro Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, erhält die Familie auch „nur“ 16.800 Euro erstattet.

Wo und wann kann der Antrag auf Hessengeld gestellt werden?

Aktuell wird die digitale Antragstellung von der Verwaltung vorbereitet. Nach jetzigem Stand wird der Antrag auf Hessengeld auf der Webseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen möglich sein, voraussichtlich allerdings erst im Herbst 2024. Die Ansprüche auf das Hessengeld sollen bis dahin nicht verfallen. An Unterlagen werden voraussichtlich benötigt:

  • Ausweise aller Antragsteller
  • Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis
  • Notariell beurkundeter Kaufvertrag

Tabelle Förderung Hessengeld

In den Tabellen 3 und 4 sind die Förderbeträge beim Hessengeld für verschiedene Familienkombinationen angegeben. Die gezahlte Grunderwerbsteuer stellt immer die maximale Förderungshöhe dar!

Tab. 3. Höhe der Förderung durch das Hessengeld für eine Einzelperson mit und ohne Kinder

Anzahl Kinder Käufer 1 Person Förderung
[Euro] [Euro]
keine 10.000 10.000
1 5.000 15.000
2 10.000 20.000
3 15.000 25.000
4 20.000 30.000
5 25.000 35.000

Wenn eine für das Hessengeld berechtigte Einzelperson mit 3 Kindern eine Immobilie erworben hat ist eine Förderung bis 25.000 Euro möglich.

Haben zwei Personen die Immobilie erworben sind mit 3 Kindern 35.000 Euro Förderung möglich.

Tab. 4. Höhe der Förderung durch das Hessengeld für ein Käufer-Paar mit und ohne Kinder

Anzahl Kinder Käufer 2 Personen Förderhöchstsatz
[Euro] [Euro]
keine 20.000 20.000
1 5.000 25.000
2 10.000 30.000
3 15.000 35.000
4 20.000 40.000
5 25.000 45.000

Tabelle Grunderwerbsteuer in größeren Städten in Hessen

Grunderwerbsteuer in größeren Städten in Hessen

Sie möchten in Hessen, beispielsweise in Frankfurt, Wiesbaden, Kassel oder Darmstadt ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben? Dann finden Sie hier den Grunderwerbsteuersatz mit dem Sie kalkulieren können (Tabelle 3).

Tab. 3: So hoch ist der Grunderwerbsteuersatz in ausgewählten Städten von Hessen

Grunderwerbsteuer in Steuersatz
Grunderwerbsteuer Alsfeld 6,0 %
Babenhausen 6,0 %
Grunderwerbsteuer Bad Arolsen 6,0 %
Bad Hersfeld 6,0 %
Grunderwerbsteuer Bad Homburg vor der Höhe 6,0 %
Bad Nauheim 6,0 %
Grunderwerbsteuer Bad Soden am Taunus 6,0 %
Bad Vilbel 6,0 %
Grunderwerbsteuer Bad Wildungen 6,0 %
Grunderwerbsteuer Baunatal 6,0 %
Grunderwerbsteuer Bensheim 6,0 %
Bruchköbel 6,0 %
Büdingen 6,0 %
Bürstadt 6,0 %
Butzbach 6,0 %
Grunderwerbsteuer Darmstadt 6,0 %
Grunderwerbsteuer Dieburg 6,0 %
Grunderwerbsteuer Dietzenbach 6,0 %
Grunderwerbsteuer Dillenburg 6,0 %
Grunderwerbsteuer Eltville am Rhein 6,0 %
Grunderwerbsteuer Eschborn 6,0 %
Grunderwerbsteuer Eschwege 6,0 %
Grunderwerbsteuer Flörsheim am Main 6,0 %
Grunderwerbsteuer Frankenberg (Eder) 6,0 %
Grunderwerbsteuer Frankfurt am Main 6,0 %
Grunderwerbsteuer Friedberg (Hessen) 6,0 %
Grunderwerbsteuer Fulda 6,0 %
Grunderwerbsteuer Gelnhausen 6,0 %
Gießen 6,0 %
Grunderwerbsteuer Griesheim 6,0 %
Groß-Gerau 6,0 %
Grunderwerbsteuer Groß-Umstadt 6,0 %
Haiger 6,0 %
Grunderwerbsteuer Hanau 6,0 %
Hattersheim am Main 6,0 %
Grunderwerbsteuer Heppenheim (Bergstraße) 6,0 %
Herborn 6,0 %
Grunderwerbsteuer Heusenstamm 6,0 %
Hochheim am Main 6,0 %
Hofgeismar 6,0 %
Grunderwerbsteuer Hofheim am Taunus 6,0 %
Grunderwerbsteuer Hünfeld 6,0 %
Idstein 6,0 %
Grunderwerbsteuer Kassel 6,0 %
Grunderwerbsteuer Kelkheim (Taunus) 6,0 %
Kelsterbach 6,0 %
Grunderwerbsteuer Kirchhain 6,0 %
Königstein im Taunus 6,0 %
Korbach 6,0 %
Kronberg im Taunus 6,0 %
Grunderwerbsteuer Lampertheim 6,0 %
Langen (Hessen) 6,0 %
Grunderwerbsteuer Limburg an der Lahn 6,0 %
Maintal 6,0 %
Grunderwerbsteuer Marburg 6,0 %
Michelstadt 6,0 %
Mörfelden-Walldorf 6,0 %
Grunderwerbsteuer Mühlheim am Main 6,0 %
Neu-Isenburg 6,0 %
Nidda 6,0 %
Nidderau 6,0 %
Obertshausen 6,0 %
Grunderwerbsteuer Oberursel (Taunus) 6,0 %
Grunderwerbsteuer Offenbach am Main 6,0 %
Pfungstadt 6,0 %
Pohlheim 6,0 %
Raunheim 6,0 %
Grunderwerbsteuer Reinheim 6,0 %
Riedstadt 6,0 %
Rödermark 6,0 %
Rodgau 6,0 %
Grunderwerbsteuer Rüsselsheim am Main 6,0 %
Schlüchtern 6,0 %
Grunderwerbsteuer Schwalbach am Taunus 6,0 %
Schwalmstadt 6,0 %
Grunderwerbsteuer Stadtallendorf 6,0 %
Taunusstein 6,0 %
Grunderwerbsteuer Vellmar 6,0 %
Viernheim 6,0 %
Grunderwerbsteuer Weiterstadt 6,0 %
Grunderwerbsteuer Wetzlar 6,0 %
Grunderwerbsteuer Wiesbaden 6,0 %
Witzenhausen 6,0 %

Literatur  – Quellenverweis

Zentrale Anlaufstelle für die Grunderwerbsteuer in Hesse: verwaltungsportal.hessen.de

 

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