Bauherren, Immobilienkäufer oder Käufer von Grundstücken in Hessen werden vom Land mit der Grunderwerbsteuer zur Kasse gebeten. Das Bundesland zählt mit einem Steuersatz von 6% sogar zum oberen Drittel was die Steuerhöhe betrifft. Mit unserem Rechner können Sie für einen realen oder geplanten Immobilienkauf die Grunderwerbsteuer für Hessen berechnen.
Wenn Sie beispielsweise eine Gebrauchtimmobilie mit einem Kaufpreis von 550.000 Euro erwerben, werden dafür 33.000 Euro Grunderwerbsteuer fällig. Die Steuer wird für alle Immobilientransaktionen von Privatkäufern fällig. Es gilt ein Freibetrag von 2.500 Euro. Also lediglich wenn der Kaufwert des Grundstücks 2.500 Euro oder weniger kosten, fällt diese Verkehrssteuer nicht an. Ein Befreiung ist selten möglich, z. B. wenn der Erwerb von einem Ehegatten erfolgt.
Grunderwerbsteuer Hessen berechnen
Bald geringerer Grunderwerbsteuersatz in Hessen?
Besser kömmen dagegen Immobilienkäufer in Bayern davon, hier beträgt der Grunderwerbsteuersatz nur 3,5%. Bauherren sollten beim Hauskauf bei der Baufinanzierung immer auch die Nebenkosten berücksichtigen. Trotz günstiger Bauzinsen wird dieser Posten regelmäßig von den Käufern unterschätzt.
Auch in Hessen, gibt es von einigen Parteien die Bestrebung, den Grunderwerbsteuersatz zu senken oder zu reduzieren. So fordert etwas die FDP einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer.
Auch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände fordert eine Reduktion der Steuersätze:
“Die nächste Regierungskoalition in Hessen sollte die Grunderwerbsteuer ab 2019 von 6 wieder auf 3,5 Prozent senken. Dies sollte schrittweise bis 2023 erfolgen. Damit würde Hessen einen konkreten Beitrag gegen die staatliche Verteuerung von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Büroflächen und Gewerbeimmobilien leisten und einen Teil seiner Haushaltsüberschüsse an Bürger und Betriebe zurück geben. Damit würde das Niveau des Nachbarlandes Bayern erreicht, das Hessen durch Steuererhöhungen in 2013und 2014 verlassen hat.”
Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Hessen
Der Steuersatz für den Hauskauf lag in Hessen nicht immer bei 6,0% (Tabelle 1). Bis 1997 zahlten Immobilienkäufer nur 2,0%. Zum 1. Januar 1998 erfolgte die Anhebung auf 3,5% und ab dem 1. Januar 2013 auf 5,0%. Schon kurz darauf, zum 1. August 2014 wurde die Grunderwerbsteuer auf 6,0% erhöht. Dieser Satz gilt auch 2023.
Tab. 1: Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Hessen bis 2023
Zeitraum | Grunderwerbsteuersatz |
bis 1997 | 2,00% |
ab 01.01.1998 | 3,50% |
ab 01.01.2013 | 5,00% |
ab 01.08.2014 | 6,00% |
daher 2023 | 6,00% |
Beispiel Hauskauf in Frankfurt: Höhe der Grunderwerbsteuer berechnen
Eine Familie kauft in Frankfurt eine Gebrauchtimmobilie zum Preis von 750.000 Euro laut Kaufvertrag. Die Kaufnebenkosten können Sie mit unserem Nebenkosten Rechner berechnen. Wie ist die Höhe der Grunderwerbsteuer? Die Beispiel Berechnung: 750.000 Euro x 6 Prozent = 45.000 Euro. Das zuständige Finanzamt wird den Käufern zeitnah einen Bescheid über die Höhe von 45.000 Euro Grundsteuer zusenden.
Zuständigkeit: Der Grunderwerbsteuerbescheid
Wer in Frankfurt ein Haus kauft bekommt den Grunderwerbsteuerbescheid nicht vom Finanzamt Frankfurt. In fast allen Bundesländern ist das Finanzamt, auf dessen Gebiet das Grundstück oder die Immobilie liegt für die Grundsteuer zuständig. In Hessen ist das anders, hier wurde 2018 eine zentrale Verwaltungsstelle für die Grundsteuer eingerichtet: Am Finanzamt Alsfeld-Lauterbach.
Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Hessen
Auch in Hessen sprudeln die Steuereinnahmen durch Immobilienkauf- bzw. Verkauf. Zumindest war das bis 2021 so, wie aus der Abbildung 1 hervorgeht. Mit einem kleinen Rücksetzer in 2020 ging es beim Grunderwerbsteueraufkommen von 2013 bis 2021 immer nur nach oben. 2013 wurden 0,72 Mrd. Euro vom hessischen Fiskus eingenommen. 5 Jahres später, 2018, waren es mit 1,56 Mrd. Euro Grunderwerbsteuereinnahmen schon mehr als doppelt so viel. Das höchste Steueraufkommen wurde mit 1,98 Mrd. Euro 2021 erzielt. In 2021 wirkten sich schon die steigenden Immobilienzinsen negativ aus, die Steuereinnahmen gingen auf 1,64 Mrd. Euro zurück. Die Redaktion erwartet für 2023 und 2024 weiter abnehmende Steuereinnahmen. Der Immobilienmarkt krieselt, auch in Hessen.
Abb. 1: Steuereinnahmen von Hessen durch Grunderwerbsteuer.
Hessen hat 2021 1,977 Mrd. Euro an Grunderwerbsteuer eingenommen. 2020 waren es nur 1,62 Mrd Euro.
Freibetrag bzw. Freigrenze
Auch in Hessen gibt es bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag in Höhe von 2.500 Euro. Genau genommen handelt es sich um eine Freigrenze. Bei Grunderwerb bis 2.500 Euro fällt keine Steuer für den Kauf an. Wird die Freigrenze aber auch nur um 1 Euro überschritten, ist auf den gesamten Kaufpreis die Grundsteuer fällig. Aktuell gibt es keine Hoffnung auf einen tatsächlichen Freibetrag in angemessener Höhe.
Fällige Grunderwerbsteuer versus Kaufpreis
In der Tabelle 2 ist die vom Käufer zu zahlende Immobiliensteuer in Abhängigkeit vom Kaufpreis dargestellt.
Tab. 2: Fällige Grunderwerbsteuer je nach Kaufpreis
Kaufpreis | Grunderwerbsteuer [Euro] | Kaufpreis | Grunderwerbsteuer [Euro] |
100.000 | 6.000 | 560.000 | 33.600 |
120.000 | 7.200 | 580.000 | 34.800 |
140.000 | 8.400 | 600.000 | 36.000 |
160.000 | 9.600 | 620.000 | 37.200 |
180.000 | 10.800 | 640.000 | 38.400 |
200.000 | 12.000 | 660.000 | 39.600 |
220.000 | 13.200 | 680.000 | 40.800 |
240.000 | 14.400 | 700.000 | 42.000 |
260.000 | 15.600 | 720.000 | 43.200 |
280.000 | 16.800 | 740.000 | 44.400 |
300.000 | 18.000 | 760.000 | 45.600 |
320.000 | 19.200 | 780.000 | 46.800 |
340.000 | 20.400 | 800.000 | 48.000 |
360.000 | 21.600 | 820.000 | 49.200 |
380.000 | 22.800 | 840.000 | 50.400 |
400.000 | 24.000 | 860.000 | 51.600 |
420.000 | 25.200 | 880.000 | 52.800 |
440.000 | 26.400 | 900.000 | 54.000 |
460.000 | 27.600 | 920.000 | 55.200 |
480.000 | 28.800 | 940.000 | 56.400 |
500.000 | 30.000 | 960.000 | 57.600 |
520.000 | 31.200 | 980.000 | 58.800 |
540.000 | 32.400 | 1.000.000 | 60.000 |
Zuständigkeit
In Hessen ist nicht wie in den meisten anderen Bundesländer das Wohnsitzfinanzamt für die Grunderwerbsteuer zuständig. Vielmehr hat Hessen die Besteuerung für den Immobilien- und Grundstückskauf gebündelt. Das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach ist die zentrale Anlaufstelle.
Tabelle Grunderwerbsteuer in größeren Städten in Hessen
Literatur – Quellenverweis
Zentrale Anlaufstelle für die Grunderwerbsteuer in Hesse: verwaltungsportal.hessen.de
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