Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Immobilien oder Bauland anfällt. In Rheinland-Pfalz beträgt der aktuelle Steuersatz 5,0 Prozent. Die Höhe der Steuer hängt vom notariellen Kaufpreis und berechnet sich durch einen Prozentsatz. Der Steuersatz ist in jedem Bundesland in Deutschland unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz ist der Steuersatz im Vergleich zu anderen Bundesländern wie NRW, Schleswig-Holstein und Saarland relativ niedrig. Nutzen Sie unseren Rechner für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz.
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn eine Immobilientransaktion (Kauf) erfolgt, oder wenn Bauland oder eine landwirtschaftliche Fläche erworben wird. Die Höhe der Nebenkosten beim Immobilienkauf wird auch in Rheinland-Pfalz wesentlich durch Grunderwerbsteuer bestimmt. Um den Steuerbetrag für den Immobilienkauf zu ermitteln, können Sie den RP-Grunderwerbsteuerrechner nutzen. Der Rechner zeigt Ihnen die aktuelle Grunderwerbsteuer für verschiedene Kaufpreise und Bundesländer an.
Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz wurde zum 1. März 2012 auf 5,0 Prozent erhöht. Seitdem hat es keine weitere Erhöhung gegeben. Das Bundesland hat bisher auch keine Änderung des Steuersatzes für 2024 oder 2025 veröffentlicht.
Aktueller Grunderwerbsteuersatz Rheinland-Pfalz = 5,0%
Inhaltsverzeichnis
GrESt Rechner für Rheinland-Pfalz
Hier können Sie schnell den Steuerbetrag für den Immobilien- oder Grundstückskauf in Rheinland-Pfalz berechnen
Welches Finanzamt ist für die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz zuständig?
Üblicherweise ist in Deutschland das jeweilige örtliche Finanzamt für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständig: Das Finanzamt, das für den Ort zuständig ist, an dem sich das erworbene Grundstück oder die Immobilie befindet, ist für die Abwicklung und Erhebung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. In RLP ist dagegen, ähnlich wie in Bayern und Hessen die Abwicklung der Grundsteuererhebung an 4 Grunderwerbsteuerstellen übertragen (Tabelle 4). Diese 4 Finanzämter sind als Zentralämter zuständig.
Tab.1 Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz Finanzämter mit Zuständigkeit für den Steuerbescheid. Quelle:fm.rlp.de
Zentralamt Grunderwerbsteuer | Anschrift | Telefon | zuständig für die Finanzamtsbezirke |
Finanzamt Landau | Weißquartierstr. 13, 76829 Landau in der Pfalz | 06341-913-0 | Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens und Speyer-Germersheim |
Finanzamt Mayen | Westbahnhofstr. 11, 56727 Mayen | 02651-7026-0 | Altenkirchen-Hachenburg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Koblenz, Mayen, Montabaur-Diez, Neuwied und Simmern-Zell |
Finanzamt Trier | Hubert-Neuerburg-Str. 1, 54290 Trier | 0651-9360-0 | Wittlich, Bitburg-Prüm und Trier |
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden | Karlsplatz 6, 67549 Worms | 06241-3046-0 | Bad Kreuznach, Bingen-Alzey, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Mainz und Worms-Kirchheimbolanden |
Wenn also beispielsweise eine Immobilie in Pirmasens erworben wird, wäre das Finanzamt in Landau für die Grunderwerbsteuer zuständig.
Bedeutung der Steuereinnahmen
Die Grunderwerbsteuer ist für die Einnahmeseite des Finanzhaushaltes der Bundesländer besonders wichtig. Sie wird von den Ländern erhoben und fließt in den Landeshaushalt. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind in den letzten Jahren gestiegen. Im Jahr 2020 betrug das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz rund 1,2 Milliarden Euro.
In Rheinland-Pfalz gibt es keine Unterschiede bei der Grunderwerbsteuer zwischen den Gemeinden. Während der Hebesatz der Gewerbesteuer von den Gemeinden selbst bestimmt wird, ist der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz überall gleich: 5%.
Insgesamt ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ niedrig. Dennoch ist sie eine wichtige Einnahmequelle für das Land. Wenn Sie eine Immobilie in Rheinland-Pfalz kaufen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld über die Höhe der Grunderwerbsteuer informieren. Nutzen Sie hierfür den Grunderwerbsteuerrechner, um die Höhe der Steuer für Ihre Immobilie zu ermitteln.
Entwicklung der Grunderwerbsteuer in PLP
Seit wann beträgt der Steuersatz 5% und wie war der Satz in den vergangenen Jahren? Die Tabelle 2 gibt darüber Auskunft
Tab. 2: Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in Rheinland-Pfalz
Jahr | PLP Grunderwerbsteuer Steuersatz in [%] |
1995 | 2,00% |
1996 | 2,00% |
1997 | 3,50% |
1998 | 3,50% |
1999 | 3,50% |
2000 | 3,50% |
2001 | 3,50% |
2002 | 3,50% |
2003 | 3,50% |
2004 | 3,50% |
2005 | 3,50% |
2006 | 3,50% |
2007 | 3,50% |
2008 | 3,50% |
2009 | 3,50% |
2010 | 3,50% |
2011 | 3,50% |
2012 | 5,00% |
2013 | 5,00% |
2014 | 5,00% |
2015 | 5,00% |
2016 | 5,00% |
2017 | 5,00% |
2018 | 5,00% |
2019 | 5,00% |
2020 | 5,00% |
2021 | 5,00% |
2022 | 5,00% |
2023 | 5,00% |
2024 | 5,0% aktuell keine Änderung geplant |
In Rheinland-Pfalz unterlag die Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze im Laufe der Jahre verschiedenen Veränderungen. In 1995 und 1996 lag der Steuersatz von 2%. Anschließend stieg der Satz ab 1997 auf 3,5% und blieb dann über einen langen Zeitraum bis 2011 unverändert auf diesem Niveau. Ab 2012 erfolgte eine deutliche Erhöhung auf 5,0%, die bis zum aktuellen Zeitpunkt, inklusive 2024, anhält, ohne dass weitere Änderungen geplant sind.
Diese Entwicklung zeigt, dass die Grunderwerbsteuersätze in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahrzehnten relativ stabil waren, mit Ausnahme der signifikanten Erhöhung im Jahr 2012 von 3,5% auf 5,0%. Seitdem blieb der Steuersatz unverändert und bot eine gewisse Klarheit und Stabilität für Immobilientransaktionen in diesem Bundesland.
Literatur und Quellen
Förderprogramme für den Erwerb von Wohneigentum durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
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