Neben dem Bruttoverdienst sind in den letzten Jahren leider auch die Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Ohne eine steuerliche Anpassung würden Steuerzahler daher vermehrt zur Kasse gebeten und hätten zusätzlich noch die Inflation zu tragen. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen und die kalte Progression abzumildern. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro für Singles bzw. 24.696 Euro für Paare. Gegenüber dem Vorjahr (12.096 Euro) ist das eine Erhöhung um 252 Euro.
Lesetipp: Grundfreibetrag Rechner
Begründung für die Anhebung
Die Bundesregierung plant die Anhebung des Steuerfreibetrags im Jahr 2026 gegenüber dem Steuerfreibetrag Übersicht um 252 Euro aus mehreren Gründen, die im Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) dargelegt werden:
- Freistellung des Existenzminimums:
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben muss das Existenzminimum jederzeit steuerfrei gestellt werden (s. auch den Existenzminimumbericht der Bundesregierung). Der Grundfreibetrag 2026 wird daher angepasst, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Belastungen nicht das Existenzminimum betreffen. - Anpassung an die Inflation:
Die Anhebung des Freibetrags dient auch dazu, die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Ohne eine Anpassung würden Steuerzahler aufgrund der kalten Progression höhere Steuern zahlen, ohne dass ihre reale Leistungsfähigkeit gestiegen ist. - Entlastung von Geringverdienern:
Die Erhöhung des Freibetrags unterstützt insbesondere Steuerzahler mit niedrigen Einkommen, da ein größerer Teil ihres Einkommens steuerfrei bleibt und somit ihre steuerliche Belastung reduziert wird. - Erhaltung der Leistungsfähigkeit:
Durch die Anpassung soll sichergestellt werden, dass Steuerzahler netto mehr von ihrem Bruttoeinkommen behalten können, was ihre finanzielle Leistungsfähigkeit stärkt.
Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Steuerpolitik, die darauf abzielt, die Steuerlast fair zu verteilen und sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger ausreichend finanziellen Spielraum für ihre eigenen Entscheidungen haben.
Bewertung der Anhebung des Grundfreibetrags 2026
Der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer beträgt ab Januar 2026 12.348 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung von etwa 2,1% im Vergleich zum Wert von 12.096 Euro im Jahr 2025. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Steuerzahlern mehr finanziellen Spielraum zu geben, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten. Die bisherigen Prognosen
Die erwartete Inflationsrate für 2026 liegt bei etwa 2%. Die Erhöhung des Grundfreibetrags liegt in etwa auf dem Niveau der Inflation, was den realen Wert des Freibetrags steigert. Auch das erwartete Lohnwachstum von etwa 2,7 % für das Jahr 2026 bleibt hinter der Anhebung des Freibetrags zurück. Somit bleibt ein Teil des Einkommens steuerfrei, was zu einer Entlastung der Steuerzahler führt.
Durch diese Anpassung profitieren vor allem Geringverdiener und Durchschnittsverdiener, da ihre Steuerlast reduziert wird und sie netto mehr von ihrem Bruttoeinkommen behalten. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Kaufkraft der Bürger zu stärken und die finanzielle Belastung durch die kalte Progression zu mildern. Allerdings beläuft sich nach Berechnungen des. Bisherige Prognosen waren zwar von einer Anpassung des Freibetrags ausgegangen, die nun avisierte Erhöhung war aber nicht erwartet worden.
Erfreulich für alle Steuerpflichtigen: In 2026 ist das Einkommen für Singles bis 12.348 Euro steuerfrei. Für Paare gilt der doppelte Betrag, also 24.696 Euro.
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