Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Steuer im Saarland. Diese Steuer gilt für alle Immobilienkäufe, einschließlich Grundstücke und Gebäude. Sie ist vom Erwerber einer Immobilie egal ob es sich um eine Gebrauchtimmobilie, ein Neubau, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt zu entrichten ist. Das Saarland gehört zu den Bundesländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 %. Für 2024 ist keine Änderung der GrESt in SR von der Landesregierung bekanntgegeben worden. Im Gegenteil: Finanzminister von Weizsäcker hat sich im September zum Thema so geäußert: “Wir wünschen uns vom Bundesfinanzminister gehaltvollere Vorschläge zur Verbesserung der Lage am Wohnungsmarkt als die Senkung von Landessteuern”.
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Inhaltsverzeichnis
Grunderwerbsteuer Saarland Rechner online
Die Höhe der Grunderwerbsteuer in SR hängt vom Kaufpreis ab und beträgt 6,5%. Egal ob es sich um Wohn- oder Gewerbeimmobilien handelt und wo sie sich innerhalb des Saarlandes befinden. Ermäßigte Sätze für Erstkäufer von Eigenheimen oder andere Sonderfälle wie junge Familien sind zwar geplant, bisher gibt es aber keine Umsetzung dieser politischen Absichtserklärungen.
Wer eine Immobilie im Saarland kaufen möchte, sollte sich vor der Kaufentscheidung über die Grunderwerbsteuer informieren, um diese Kosten entsprechend in seine Budgetplanung einfließen zu lassen. Wenn Sie im Voraus wissen, wie viel Sie bezahlen müssen, können Sie außerdem sicherstellen, dass Sie nach Abschluss und Abschluss Ihrer Transaktion keine Überraschungen erleben! Mit unserem online Grundsteuer Saarland Rechner ist die Ermittlung der Steuer sofort möglich.
Wann fällig? Nicht über das ELSTER-Portal
Die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Der Ablauf ist wie folgt: Der Notar ist verpflichtet innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung des Immobilienkaufvertrags das zuständige Finanzamt zu unterrichten. Dieses erstellt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Zuständig ist im Saarland für die Grunderwerbsteuer zentral das Finanzamt Merzig und nicht wie üblich das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück bzw. die Immobilie liegt. Das ELSTER-Portal hat im Gegensatz zur Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer nichts zu tun.
Entwicklung der Steuereinnahmen
Wie hoch sind die Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in 2023 im Vergleich zu den Vorjahren? In der Abbildung 1 ist die Entwicklung dargestellt.
Die Grunderwerbsteuereinnahmen im Saarland verzeichneten von 2013 bis 2023 einen langen Anstieg und zum Schluss eine Korrektur bei den Einnahmen. Im Jahr 2013 begannen die Einnahmen bei 79 Mio. Euro und stiegen leicht auf 84 Mio. Euro im Jahr 2014. In den beiden darauffolgenden Jahren, 2015 und 2016, blieben die Einnahmen stabil bei 84 Mio. Euro bzw. erhöhten sich auf 116 Mio. Euro im Jahr 2016.
Die Jahre 2017 bis 2019 zeigten eine kontinuierliche, wenn auch moderate, positive Entwicklung mit Einnahmen von 117 Mio. Euro (2017), 118 Mio. Euro (2018) und 122 Mio. Euro (2019). Ein markanter Anstieg erfolgte im Jahr 2020, als die Einnahmen auf 145 Mio. Euro anstiegen. Dieser positive Trend setzte sich im Jahr 2021 fort, als die Grunderwerbsteuereinnahmen auf 170 Mio. Euro stiegen.
Jedoch wurde dieser Aufwärtstrend im Jahr 2022 unterbrochen, als die Einnahmen auf 128 Mio. Euro sanken. Dieser Abwärtstrend setzte sich im Jahr 2023 fort, wo die Grunderwerbsteuereinnahmen auf 124 Mio. Euro zurückgingen.
Abb. 1: Entwicklung des Steueraufkommens durch Grunderwerbsteuer im Saarland von 2013 – 2023. quelle: bundesfinanzministerium.de
Monatliche Steuereinnahmen
In der Abbildung 2 sind die monatlichen Steuereinnahmen der letzten Jahre dargestellt. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern hat es von 2022 nach 2023 keinen deutlichen Einbruch der Steuereinnahmen gegeben. Vielmehr stagniert das Grunderwerbsteueraufkommen im Saarland von 2022 nach 2024.
Abb. 2: Monatliche Grunderwerbsteuereinnahmen 2022 – 2024 im Saarland. Quelle: bundesfinanzministerium.de
Im Jahr 2022 begannen die Einnahmen im Januar bei 12,30 Mio. € und stiegen im Februar leicht auf 12,48 Mio. €. Der März verzeichnete einen weiteren Anstieg auf 14,05 Mio. €. Der Juni stellte mit 16,41 Mio. € den Höhepunkt des Jahres dar. Die letzten beiden Monate des Jahres zeigten weiter sinkende Einnahmen mit 7,89 Mio. € im November und 8,09 Mio. € im Dezember.
Im Jahr 2023 setzte sich der unbeständige Trend fort. Die Einnahmen im Januar stiegen auf 12,99 Mio. €, fielen jedoch im Februar auf 8,27 Mio. €. Der März sah eine Erholung auf 11,29 Mio. €, gefolgt von einem erneuten Rückgang im April auf 8,59 Mio. €. Im Juli stiegen die Einnahmen auf 9,93 Mio. €, und der August verzeichnete einen signifikanten Anstieg auf 13,67 Mio. €. Der September und Oktober blieben stabil bei 12,02 Mio. € bzw. 11,90 Mio. €, bevor sie im November leicht auf 10,39 Mio. € sanken. Das Jahr endete mit 7,58 Mio. € im Dezember.
Das Jahr 2024 zeigte eine positive Entwicklung und relative Stabilisierung der Einnahmen. Im Januar betrugen die Einnahmen 12,19 Mio. €, gefolgt von einem Anstieg im Februar auf 13,00 Mio. €. Der März setzte diesen Trend fort mit einem weiteren Anstieg auf 13,75 Mio. €. Der April verzeichnete mit 14,36 Mio. € einen Höhepunkt. Im Mai sanken die Einnahmen leicht auf 10,89 Mio. €, und im Juni betrugen sie 10,05 Mio. Euro und steigerten sich im Juli auf 13,2 Euro
Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze im Saarland
Wie hoch waren die Steuersätze für den Immobilienerwerb in vergangenen Jahren? Seit wann beträgt der Steuersatz 6,5? Die Antwort auf diese Fragen ist in der Tabelle 1 zu finden. Bis Ende 1997 betrug der Grunderwerbsteuersatz lediglich 2 %. Danach ging es stetig aufwärts: Die Kommunen wurden immer gieriger. In 2011 war der Steuersatz mit 4 % bereits doppelt so hoch. Ab 2013 waren 5,5 % und seit dem 1. Januar 2015 die Spitzenbelastung von 6,5 %.
Tab. 1: Entwicklung des Grunderwerbsteuer im Saarland
Zeitraum | Grunderwerbsteuersatz |
bis 31.12.1997 | 2,00% |
ab 01.01.1998 | 3,50% |
ab 01.01.2011 | 4,00% |
ab 01.01.2013 | 5,50% |
ab 01.01.2015 | 6,50% |
2023 | 6,50% |
2024 | 6,50% |
2025 | 6,50% (voraussichtlich) |
Städte Steuersätze
Exemplarisch ist die Grunderwerbsteuer für einige Städte im Saarland angegeben. Wer beispielsweise in Saarbrücken eine Immobilie erwirbt, muss auf den Kaufpreis 6,50% Grunderwerbsteuer zahlen
Tab. 2: Grunderwerbsteuer in größeren Städten des Saarlandes
Steuerart | Stadt | Grunderwerbsteuer 2024 |
Grunderwerbsteuer | Bexbach | 6,50% |
Blieskastel | 6,50% | |
Grunderwerbsteuer | Dillingen | 6,50% |
Friedrichsthal | 6,50% | |
Grunderwerbsteuer | Homburg | 6,50% |
Lebach | 6,50% | |
Grunderwerbsteuer | Merzig | 6,50% |
Neunkirchen | 6,50% | |
Grunderwerbsteuer | Ottweiler | 6,50% |
Püttlingen | 6,50% | |
Grunderwerbsteuer | Saarbrücken | 6,50% |
Saarlouis | 6,50% | |
Grunderwerbsteuer | St. Ingbert | 6,50% |
St. Wendel | 6,50% | |
Grunderwerbsteuer | Sulzbach/Saar | 6,50% |
Völklingen | 6,50% | |
Grunderwerbsteuer | Wadern | 6,50% |
Literatur und Quellenangaben
Bundesfinanzministerium – Steuerschätzungen und Steuereinnahmen. Diverse Jahrgänge.
Saarland Ministerium für Finanzen und Europa – Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer und der Ertragsteuern. Text hier.
Statistische Berichte Steueraufkommen im Saarland 2021. Link.
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