Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Steuer im Saarland. Diese Steuer gilt für alle Immobilienkäufe, einschließlich Grundstücke und Gebäude. Sie ist vom Erwerber einer Immobilie egal ob es sich um eine Gebrauchtimmobilie, ein Neubau, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt zu entrichten ist. Das Saarland gehört zu den Bundesländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 %. Nirgendwo gibt es einen höheren Steuersatz auf den Immobilienerwerb. Auf dieser Seite können Sie kostenlos online die Grunderwerbsteuer im Saarland berechnen.

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Grunderwerbsteuer Saarland Rechner online

Die Höhe der Grunderwerbsteuer in SL hängt vom Kaufpreis ab und beträgt 6,5%. Egal ob es sich um Wohn- oder Gewerbeimmobilien handelt und wo sie sich innerhalb des Saarlandes befinden. Ermäßigte Sätze für Erstkäufer von Eigenheimen oder andere Sonderfälle wie junge Familien sind zwar geplant, bisher gibt es aber keine Umsetzung dieser politischen Absichtserklärungen.

Wer eine Immobilie im Saarland kaufen möchte, sollte sich vor der Kaufentscheidung über die Grunderwerbsteuer informieren, um diese Kosten entsprechend in seine Budgetplanung einfließen zu lassen. Wenn Sie im Voraus wissen, wie viel Sie bezahlen müssen, können Sie außerdem sicherstellen, dass Sie nach Abschluss und Abschluss Ihrer Transaktion keine Überraschungen erleben! Mit unserem online Grundsteuer Saarland Rechner ist die Ermittlung der Steuer sofort möglich.

Wann fällig? Nicht über das ELSTER-Portal

Die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Der Ablauf ist wie folgt: Der Notar ist verpflichtet innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung des Immobilienkaufvertrags das zuständige Finanzamt zu unterrichten. Dieses erstellt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Zuständig ist im Saarland für die Grunderwerbsteuer zentral das Finanzamt Merzig und nicht wie üblich das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück bzw. die Immobilie liegt. Das ELSTER-Portal hat im Gegensatz zur Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer nichts zu tun.

Entwicklung der Grunderwerbsteuer im Saarland

Wie hoch waren die Steuersätze für den Immobilienerwerb in vergangenen Jahren? Seit wann beträgt der Steuersatz 6,5? Die Antwort auf diese Fragen ist in der Tabelle 1 zu finden. Bis Ende 1997 betrug der Grunderwerbsteuersatz lediglich 2 %. Danach ging es stetig aufwärts: Die Kommunen wurden immer gieriger. In 2011 war der Steuersatz mit 4 % bereits doppelt so hoch. Ab 2013 waren 5,5 % und seit dem 1. Januar 2015 die Spitzenbelastung von 6,5 %.

Tab. 1: Entwicklung des Grunderwerbsteuer im Saarland. Stand 2023

Zeitraum Grunderwerbsteuersatz
bis 31.12.1997 2,00%
ab 01.01.1998 3,50%
ab 01.01.2011 4,00%
ab 01.01.2013 5,50%
ab 01.01.2015 6,50%

Städte Steuersätze

Exemplarisch ist die Grunderwerbsteuer für einige Städte im Saarland angegeben

Tab. 2: Grunderwerbsteuer in größeren Städten des Saarlandes

Steuerart Stadt Grunderwerbsteuer 2023
Grunderwerbsteuer Bexbach 6,50%
Blieskastel 6,50%
Grunderwerbsteuer Dillingen 6,50%
Friedrichsthal 6,50%
Grunderwerbsteuer Homburg 6,50%
Lebach 6,50%
Grunderwerbsteuer Merzig 6,50%
Neunkirchen 6,50%
Grunderwerbsteuer Ottweiler 6,50%
Püttlingen 6,50%
Grunderwerbsteuer Saarbrücken 6,50%
Saarlouis 6,50%
Grunderwerbsteuer St. Ingbert 6,50%
St. Wendel 6,50%
Grunderwerbsteuer Sulzbach/Saar 6,50%
Völklingen 6,50%
Grunderwerbsteuer Wadern 6,50%

Literatur und Quellenangaben

Bundesfinanzministerium – Steuerschätzungen und Steuereinnahmen. Diverse Jahrgänge.

Saarland Ministerium für Finanzen und Europa – Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer und der Ertragsteuern. Text hier.

Statistische Berichte Steueraufkommen im Saarland 2021. Link.

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