Arbeitsagentur, Arge oder Bundesagentur für ArbeitDie Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine staatliche Behörde mit vielen unterschiedlichen Aufgaben. Durch die geschichtliche Entwicklung wird die Arbeitsagentur auch heute noch häufig als Arbeitsamt bezeichnet. Auf der Homepage www.arbeitsagentur.de erklärt die Argentur für Arbeit, die bis 2010 auch ARGE genannt wurde, in welchen Bereichen sie den deutschen Bürgern, Unternehmen und Institutionen behilflich ist.

Jobcenter vormals ARGE

Hilfesuchende können sich an eine der 156 Agenturen für Arbeit wenden, die mit circa 600 Außenstellen und 303 Jobcentern in zahlreichen Städten Deutschlands vertreten sind. Bei den Jobcentern handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der örtlichen Agenturen für Arbeit mit kreisfreien Landkreisen und Städten. Die lokalen Arbeitsagenturen werden von einer der zehn Regionaldirektionen beaufsichtigt, die sich in Berlin, Hannover, Kiel, Chemnitz, Düsseldorf, Halle an der Saale, Stuttgart, Saarbrücken, Nürnberg und Frankfurt am Main befinden. Die Arbeitsagentur ist in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung tätig. Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Der früher umgangssprachlich häufig verwendete Begriff ARGE ist inzwischen nicht mehr so geläufig.

Das ” Arbeitsamt” – die Geschichte

Seit 1918 bestand das Reichsarbeitsamt, das im Jahr 1919 zum Reichsarbeitsministerium umbenannt wurde. Diese Behörden waren jedoch nur für die Überwachung des Arbeitsschutzes und im Bereich der Arbeitsplatzpolitik tätig. Die staatliche Vermittlung von Arbeitsplätzen in Deutschland übernahm erstmals das am 15. Januar 1920 gegründete Reichsamt für Arbeitsvermittlung in Berlin. Schon mit der Gründung wurden deutschlandweit 13 Landesarbeitsämter sowie 361 regionale Arbeitsämter eingerichtet.

Mit der im Juli 1927 gebildeten „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ übernahmen die Arbeitsämter auch die Auszahlung von Arbeitslosengeld. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Reichsanstalt im Jahr 1945 aufgelöst. Erst im Jahr 1952 kam es zur Neugründung der „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (B.f.A.u.A.)“, an der auch Gewerkschaften, Arbeitgeber und andere Sozialpartner beteiligt waren. Der sperrige Name der B.f.A.u.A. änderte sich am 1. Juli 1969 zu Bundesanstalt für Arbeit. Neben der Vermittlung von Arbeitsplätzen, der Berufsberatung und der Abwicklung der Arbeitslosenversicherung kam nun auch das Tätigkeitsfeld der Förderung von beruflicher Ausbildung und Weiterbildung hinzu.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Aus der Bundesanstalt für Arbeit wurde am 1. Januar 2004 die Bundesagentur für Arbeit (BA). Zuvor waren ab 2002 die vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, besser bekannt als Hartz I – IV, in Kraft getreten. Schon seit dem Jahr 1997 liefen außerdem parallel zu den gesetzlichen Reformen interne Prozesse bei der Arbeitsagentur. Durch die diversen Änderungen verfolgen Gesetzgeber und BA das Ziel, die Arbeitsvermittlung sowohl für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur als auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfacher, kundenfreundlicher und effizienter zu gestalten. Die Dienstleistungen der Arbeitsagentur sollen modernisiert und die Eigenverantwortung der Arbeitslosen gestärkt werden. Außerdem wird durch die beschlossenen Maßnahmen und Veränderungen das Sozialsystem in Deutschland entlastet.

Dieses Ziel soll auch dadurch erreicht werden, dass mit der Sozialreform vom 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe für langjährige Arbeitslose und Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Für die gemeinschaftliche Aufgabe von Arbeitsagentur und Kommunen wurde Artikel 91e des Grundgesetzes geändert, um die Zusammenarbeit der beiden Behörden als Grundsicherungsträger zu legalisieren. Trotz der Reform gibt es unter Politikern, bei Arbeitgebern und in der Bevölkerung weiterhin Kritik an der Bundesagentur für Arbeit und auch die Abschaffung der Arbeitsagentur wurde mehrfach gefordert.

Kontaktdaten

Die Bundesagentur für Arbeit ist unter der folgenden Anschrift zu erreichen:

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefon / Hotline

Die Hotlineist gebührenfrei zu erreichen unter:

Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00
Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Familienkasse: 0800 4 5555 30

Aus dem Ausland: +49 911 12031010 diese Anrufe sind gebührenpflichtig!
Die Öffnungszeiten der Hotline sind Montags bis Freitags von  08:00 – 18:00 Uhr

E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE811458858

Finanzierung

Die Arbeitsagentur finanziert sich seit dem 1. Januar 2013 hauptsächlich aus den Beiträgen von Arbeitgebern und abgabepflichtigen Berufstätigen zur Arbeitslosenversicherung. Vor diesem Zeitpunkt erhielt die Behörde zusätzliche Gelder aus den Einnahmen des Bundes, die aus Umsatzsteuerzahlungen stammten. Von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert die Arbeitsagentur die Ausgaben für Arbeitslosengeld sowie für die Beratung von Arbeitsuchenden und Berufstätigen auf der Suche nach einer beruflichen Veränderung und für die Vermittlung von Arbeitslosen. Zusätzliche Ausgaben, wie Kindergeld und Zahlungen für Arbeitslosengeld II, besser als Hartz IV bekannt, erstattet der Bund. Die gesetzliche Regelung für die Genehmigung des Haushalts der Arbeitsagentur durch den Bund und die Erstattung der zusätzlichen Ausgaben findet sich in § 363 SGB III. Reichen die Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung nicht aus, um die laufenden Kosten der Arbeitsagentur zu decken, erhält die Behörde ein zinsloses Darlehen durch den Bund. Besteht das Darlehen noch zum Ende eines Haushaltsjahres, wandelt es sich in einen Zuschuss um.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, der sich aus einem Prozentsatz des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens berechnet (s. a. Brutto Netto Rechner). Die Zahlung des Arbeitnehmers ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Dabei handelt es sich um einen Betrag, bis zu dem der Arbeitslohn zur Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt wird. Sobald das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist der Höchstsatz des Arbeitslosengeldes erreicht und der die Grenze übersteigende Betrag wird nicht mehr zur Berechnung herangezogen.

Die Aufgaben der Arbeitsagentur

Diese Aufgaben führt die Bundesagentur für Arbeit aus:

  • Vermittlung von Arbeitsstellen und Ausbildungsplätzen
  • Berufsberatung für Arbeitnehmer
  • Beratung der Arbeitgeber
  • Hilfe und Förderung zur Berufsausbildung
  • Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer
  • Zahlung von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld
  • Weiterbildungsförderung durch entsprechende Maßnahmen und finanzielle Hilfe
  • Ausführendes Organ des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Leistungen zur Rehabilitation und nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Sicherstellung der beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen
  • Internationale Arbeitsvermittlung
  • Beobachtung und Einschätzung des Arbeitsmarktes
  • Führung von Arbeitsmarktstatistiken
  • Bekämpfung und Bestrafung von Leistungsmissbrauch

Neben diesen Aufgaben beschäftigt sich die Arbeitsagentur mit weiteren Themen, für die besondere Dienststellen zuständig sind:

  • IT-Systemhaus: operativer IT-Dienstleister der Bundesagentur für Arbeit
  • Familienkasse: zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes für circa 87% aller Kinder in Deutschland
  • IAB: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Erforschung des Arbeitsmarktes in den Bereichen Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • BA-SH: BA-Service-Haus für interne Dienstleistungen zu Besoldung, Versorgung und Beihilfe der Mitarbeiter
  • FBA: Führungsakademie der BA zur Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiter
  • HdBA: Hochschule der BA zur Ausbildung von Angestellten und Beamten für den gehobenen Dienst
  • ZAV: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung für Arbeitnehmer im überregionalen Arbeitsmarkt, wie Facharbeiter, Führungskräfte und Künstler.

Im Internet ist die Arbeitsagentur nicht nur unter arbeitsagentur.de vertreten, sondern auch mit folgenden Seiten:

  • Jobboerse.arbeitsagentur.de
  • abi.de
  • studienwahl.de
  • Berufenet.arbeitsagentur.de
  • Kursnet-finden.arbeitsagentur.de
  • www.berufe.tv
  • Statistik.arbeitsagentur.de
  • Arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de
  • Berufsentwicklungsnavigator unter ben.arbeitsagentur.de
  • planet-beruf.de

Beratung vor Ort

Noch immer findet ein großer Teil der Beratungsleistungen bei einem persönlichen Gespräch in einem Jobcenter oder einer der Außenstellen der Arbeitsagentur statt. Bis vor wenigen Jahren wurden die Jobcenter auch ARGE genannt. Der Begriff Arge leitet sich aus dem im Sozialgesetz definierten Wort Arbeitsgemeinschaft ab.  Auf der Homepage arbeitsagentur.de finden Arbeitssuchende und Unternehmen außerdem verschiedene eServices. Die Nutzer müssen sich einmalig bei der Arbeitsagentur registrieren, um als Privatpersonen folgende Funktionen online zu nutzen:

  • arbeitssuchend melden
  • einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren
  • Antrag für Arbeitslosengeld ausfüllen und ausdrucken (inklusive Fehlerhinweisen)
  • nicht mehr arbeitssuchend melden
  • als Arbeitsloser Urlaubszeiten mitteilen
  • Bewerberprofil in der Jobbörse veröffentlichen
  • Individuelle Bewerbungsmappe erstellen
  • Kindergeld beantragen
  • Kontakt mit dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur aufnehmen
  • über das Bewerberprofil online auf Vermittlungsvorschläge bewerben

Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die eServices der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de zu nutzen. Dabei stehen den Firmen folgende Bereiche zur Verfügung:

  • offene Stellenangebote online melden, damit sich ein Mitarbeiter der BA persönlich meldet
  • offene Stellen in der Jobbörse veröffentlichen
  • Betriebsnummer beantragen oder ändern lassen, um die Meldung zur Sozialversicherung gemäß § 28a SGB IV zu veranlassen
  • Fördervoraussetzungen für die Bewilligung eines Eingliederungszuschusses online prüfen und beantragen

Das Online-Portal der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de

Unter arbeitsagentur.de finden Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen das Online-Portal der Arbeitsagentur. In den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch sowie auf Arabisch bei den Informationen zu Arbeit und Ausbildung für Asylsuchende finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer Informationen zur Arbeitsagentur selbst und zu den angebotenen Leistungen. Die Seite der Arbeitsagentur ist auch in Gebärdensprache und in leichter Sprache erhältlich. Wichtige Seiten werden über einen Schnellzugriff erreicht, ansonsten können sich die Nutzer an den verschiedenen Themengebieten orientieren.

Das Online-Portal der Arbeitsagentur ist für jede natürliche und juristische Person zugänglich, wie die Arbeitsagentur in ihren Nutzungsbedingungen erklärt. Die Nutzung des Portals ist kostenfrei. Einige Angebote können die User nur in Anspruch nehmen, wenn sie sich auf der Seite registrieren. Um ein Benutzerkonto anzulegen, muss sich eine Privatperson legitimieren. Dies kann entweder durch Eingabe der persönlichen Daten oder durch Nutzung eines neuen Personalausweises erledigt werden. Wenn ein neuer Personalausweis vorliegt, kann der Nutzer seine Kontaktdaten und die persönlichen Angaben aus dem Ausweis einlesen lassen. Bei jeder erneuten Anmeldung im Online-Portal der Arbeitsagentur kann dann ebenfalls der Personalausweis verwendet werden.

Sicherheit: Datenüberprüfung per Bestätigung durch eine E-Mail

Während der Registrierung auf www.arbeitsagentur.de können sich die Anwender auch für eine Sicherheitsstufe entscheiden, mit der die eingegebenen Daten überprüft werden. Standardmäßig erfolgt die Datenüberprüfung per Bestätigung durch eine E-Mail. Diese einfache Überprüfung reicht dazu aus, gespeicherte Daten in einigen Formlaren, wie dem Antrag auf Kindergeld, nochmals aufzurufen. Entscheidet sich der Anmelder für eine PIN, kann er auch den Bearbeitungsstand für seinen Antrag auf Kindergeld oder Arbeitslosengeld einsehen oder sich mit der PIN in der Jobbörse der Arbeitsagentur anmelden.

Arbeitsamt Berlin und Nürnberg

Viele Arbeitssuchende googlen immer noch nach dem alten Begriff Arbeitsamt Nürnberg oder Berlin.
In Berlin ist für die Arbeitssuche das Job Center Nue, die Agentur für Arbeit Beuthstraße (Beuthstraße 7) und  Arbeit Berlin Mitte in der Charlottenstraße 87 – 90 zuständig.
In Nürnberg findet sich die Bundesagentur in der Regensburger Str. 104, das Jobcenter Nürnberg Bereich Süd (Platenstraße 46) und das Jobcenter Nürnberg-Stadt am Richard-Wagner-Platz 5.

Unterstützung der Argentur für Arbeit bei der Ausbildung

Die Bundesagentur für Arbeit spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Ausbildung in Deutschland. Sie bietet verschiedene Programme und Dienstleistungen an, die sowohl Arbeitgeber als auch Auszubildende unterstützen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:

Unterstützung für Auszubildende

Berufsberatung: Die BA bietet umfangreiche Berufsberatungsdienste an. Berufsberater helfen Schülern und jungen Menschen, geeignete Ausbildungsberufe zu finden und informieren über Ausbildungswege und -möglichkeiten.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Auszubildende können finanzielle Unterstützung in Form von Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn sie während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen und ihre Ausbildungsvergütung sowie das Einkommen der Eltern nicht ausreichen.

Assistierte Ausbildung (AsA): Dieses Programm unterstützt Auszubildende, die Schwierigkeiten haben, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Es bietet individuelle Begleitung und Unterstützung in schulischen und betrieblichen Bereichen.

Einstiegsqualifizierung (EQ): Die BA fördert Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Dies ermöglicht ihnen, praktische Erfahrungen in einem Betrieb zu sammeln und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.

Unterstützung für Arbeitgeber

Ausbildungsplatzvermittlung: Die BA hilft Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen durch gezielte Vermittlung von Bewerbern.

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung: In bestimmten Fällen können Arbeitgeber Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erhalten, insbesondere wenn sie benachteiligte Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen ausbilden.

Beratung und Information: Die BA bietet Arbeitgebern umfassende Beratung und Information zu allen Fragen rund um die Ausbildung. Dies umfasst rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Gestaltung von Ausbildungsplätzen.

Besondere Programme und Initiativen

Jugendberufsagenturen: Diese Anlaufstellen unterstützen Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf und bündeln die Angebote von BA, Kommunen und weiteren Partnern.

Verbundausbildung: Kleinere Unternehmen, die nicht alle Teile einer Ausbildung abdecken können, haben die Möglichkeit, im Verbund mit anderen Unternehmen auszubilden. Die BA fördert diese Kooperationen.

Integration von Flüchtlingen und Migranten: Spezielle Programme unterstützen die berufliche Integration von Flüchtlingen und Migranten durch Sprachkurse, Praktika und gezielte Ausbildungsförderung.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB): Diese Maßnahmen richten sich an junge Menschen, die noch nicht ausbildungsreif sind. Sie bieten berufliche Orientierung und Qualifizierung, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.

Die Bundesagentur für Arbeit trägt somit wesentlich dazu bei, dass junge Menschen eine qualifizierte Ausbildung erhalten und Unternehmen ihre Ausbildungsplätze erfolgreich besetzen können. Durch diese vielfältigen Maßnahmen wird sowohl die individuelle Karriereentwicklung gefördert als auch der Fachkräftebedarf der Wirtschaft gedeckt.

Bildungsgutschein Überblick

Ein Bildungsgutschein ist ein Instrument der Aagentur für Arbeit, das dazu dient, die berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden und Arbeitnehmern zu fördern. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Was ist ein Bildungsgutschein? Ein Bildungsgutschein ist ein Dokument, das von der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter ausgestellt wird. Er berechtigt den Inhaber, an einer bestimmten Bildungsmaßnahme teilzunehmen, deren Kosten von der BA übernommen werden. Der Gutschein ist an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft.

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten? Bildungsgutscheine können von folgenden Personengruppen beantragt werden:

  • Arbeitsuchende: Personen, die arbeitslos gemeldet sind und eine Weiterbildung benötigen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  • Arbeitnehmer: Beschäftigte, deren berufliche Kenntnisse nicht mehr ausreichen oder die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können ebenfalls einen Bildungsgutschein erhalten.
  • Wiedereinsteiger: Personen, die nach einer längeren Pause (z. B. aufgrund von Kindererziehung) wieder ins Berufsleben einsteigen möchten.
  • Berufsrückkehrer: Personen, die nach einer Auszeit (z. B. Krankheit) wieder in ihren Beruf zurückkehren möchten.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins

Die Vergabe eines Bildungsgutscheins ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Und der Antragsteller muss für die gewünschte Weiterbildung geeignet sein. Ferner muss die Weiterbildung von einem zertifizierten Bildungsträger angeboten werden und als förderungsfähig anerkannt sein.

Beantragung und Ablauf

Der Antragsteller muss ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter führen. In diesem Gespräch wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllt sind. Bei positiver Prüfung wird der Bildungsgutschein ausgestellt. Er enthält Angaben zur gewünschten Bildungsmaßnahme, zum Bildungsträger und zur Gültigkeitsdauer. Der Gutschein wird beim ausgewählten Bildungsträger eingereicht, der dann die Abrechnung der Kosten direkt mit der BA oder dem Jobcenter vornimmt. Der Teilnehmer besucht die Weiterbildung und erhält im Anschluss ein Zertifikat oder eine Bescheinigung über die erworbenen Qualifikationen.

Kostenübernahme

Die BA übernimmt in der Regel die folgenden Kosten:

  • Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.
  •  Erstattung von Fahrtkosten zum Bildungsort.
  • Bei auswärtigen Maßnahmen können auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen werden.
  • Bei Bedarf können auch Kosten für die Betreuung von Kindern übernommen werden.

 

Ziele und Nutzen

Der Bildungsgutschein soll die beruflichen Qualifikationen der Teilnehmer verbessern und ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Er trägt zur Anpassung an den Arbeitsmarkt bei und unterstützt die berufliche Weiterentwicklung und Integration in den Arbeitsmarkt.

Durch den Bildungsgutschein können sowohl Arbeitsuchende als auch Arbeitnehmer gezielt Qualifikationen erwerben, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnen.

News

10.04.2020 Auch der Zugang zur Arbeitsagentur ist durch die Quarantäne Maßnahmen der Bundesregierung betroffen. Solange die Maßnahmen fortbestehen, ist Kunden der Zugang zu allen Einrichtungen untersagt. Dies gilt auch für die Familienkassen. Die Agentur bemüht sich um den reibungslosen Ablauf der Geldleistungen zu gewährleisten. Quelle: hier

Literatur

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Datenschutz in Jobcentern und Arbeitsagenturen

Auf der Webseite gibt es Informationen, wie die Arbeitsagentur mit den folgenden Daten Kontoauszüge, Pass oder Personalausweis, Gesundheitsdaten, Daten aus Sozialen Netzwerken, unangekündigte Hausbesuche, Übermittlung von Stellungnahmen der Arbeitnehmer an ehemalige Arbeitgeber umgeht. Wie, in welcher Form und wie lange dürften diese Daten gespeichert und aufbereitet werden.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Konkrete Entscheidungshilfen für die Rückkehr in den Beruf

Die Webseite gibt Tipps und Hintergrundinformationen für einen erfolgreichen Wiedereistieg in den Beruf. Hier sind insbesondere Frauen angesprochen, die nach der Kindererziehung den Wiedereinstig in den Beruf suchen.

 

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