Verlustbescheinigung beantragenLeider fallen beim Traden nicht nur theoretisch sondern auch praktisch Verluste an. Relevant sind Sie immer dann, wenn sie durch einen Wertpapierverkauf realisiert werden. Aber auch ein Verlust hat steuerlich betrachtet durchaus noch eine positive Seite: In Form der Verlustbescheinigung ist er Geld wert.

Eine Verlustbescheinigung ist ein Dokument, dass ein Kreditinstitut bzw. eine Bank dem Kunden für nicht verrechnete Verluste ausstellt. Üblicherweise werden Verluste automatisch in digitalen Steuertöpfen verrechnet. Fallen innerhalb eines Jahres beim Wertpapierhandel nur Verluste an, oder übersteigen diese die Gewinne, kann der Verlust auf Antrag ausgewiesen werden und ist dann Bestandteil der Jahressteuerbescheinigung.

Steuerzahler, die in ihrer Steuererklärung Verluste geltend machen möchten, können bei der Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Der Grund dafür kann beispielsweise darin liegen, wenn bei verschiedenen Banken Depots unterhalten werden und ein steuerlicher Ausgleich für überschüssig gezahlte Abgeltungssteuer erfolgen soll. Ein Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung muss üblicherweise bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres bei der Bank vorliegen.
Das Bundesfinanzministerium hat hier eine Mustervorlage für die Verlustrechnung veröffentlicht.

Muster

Muster des Bundesfinanzministeriums für Kreditinstitute zur Erstellung der Verlustbescheinigung

Abb. 1: Muster vom Bundesfinanzministerium für die Kreditinstitute zur Verlustbescheinigung Quelle: bundesfinanzministerium.de

Verlustbescheinigung gerade bei mehreren Depots sinnvoll

Jeder Bankkunde, der mit Wertpapieren handelt, möchte eigentlich auf eine Verlustbescheinigung der Bank verzichten. Kursgewinne aus Aktien- und Rentenhandel sind natürlich das Ziel aller Anleger. Bedauerlicherweise ist dies aber nicht immer gegeben, ab und an fallen auch Verluste an. Diese werden den Kunden in Form der Bescheinigung zur Vorlage bei dem Finanzamt ausgewiesen.

Wie bereits erwähnt, können Anleger ihre Verluste steuerlich geltend machen. Manch ein Bankkunde unterhält jedoch nicht nur bei einer Bank ein Depot, sondern bei mehreren. Da die Banken die Gewinne und Verluste nicht untereinander in die jeweiligen Verlusttöpfe hineinrechnen können, benötigen die Kunden dementsprechend von jedem Institut eine einzelne Verlustbescheinigung, um diese dann gebündelt der Steuererklärung beizufügen.

Beispiele

Bei Banken wie die comdirect, die Commerzbank, die Consorsbank, die ING oder die Deutsche Bank kann die Ausstellung einer Verlustbescheinigung zum laufenden Kalenderjahr jeweils bis zum 15. Dezember beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das nicht mehr möglich. Auch können keine Bescheinigungen zu Vorjahren beantragt bzw. ausgestellt werden. In der Abbildung 2 ist der Antrag bei der DB dargestellt.

Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei der Deutschen Bank

Abb. 2: Antrag auf Verlustvortrag bei der Deutschen Bank. Quelle: deutsche-bank.de

Für die beiden Steuertöpfe Aktien und allgemeiner Verlusttopf (“Sonstige”) kann eine getrennte Verlustbescheinigung angefordert werden (Quelle: bmf). Damit bietet sich die möglichkeit der individuellen Planung für zukünftige Strategien bei Aktien und Investmentfonds.

Comdirect

Die comdirect weißt ihre Kunden üblicherweise im Online-Banking im November/Dezember auf den Verlustbescheinigungsantrag hin. User können diese eingeloggt Online-Banking unter Verwaltung > Steuerübersicht > Steuerbescheinigung beantragen. Der Punkt findet weiter unten auf der Seite unter „Bescheinigungen“.

Consorsbank

Auch bei der Consorsbank wird die Bescheinigung über Verluste nur auf Antrag erstellt und in die Postbox hinterlegt. Dazu muss der Kunde im Online-Banking eingeloggt unter Mein Konto & Depot -> Verlustverrechnung -> Antrag auf Verlustbescheinigung dies beantragen. Die Frist endet am 15. Dezember.

ING

Wie bei den Banken üblich muss die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember bei der ING beantragt werden, damit die Verlustbescheinigung ausgestellt wird.

Literatur

Bundesfinanzministerium Mustererstellung