Die Elster ist nicht nur ein Vogel aus der Gruppe der Rabenvögel, sondern bezeichnet auch die elektronische Steuererklärung, die der deutsche Fiskus den Steuerzahlern anbietet. Der Begriff steht auch fü die ELektronische STeuerERklärung. Ab Januar 2020 ist die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch über Mein Elster möglich!

Das Steuerportal ELSTER jetz neu als Mein Elster

Update auf: Mein Elster

Das Bayerische Landesamt für Steuern ist für die Internetseite www.elster.de zuständig, über die Privatpersonen, Unternehmen, Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater viele steuerliche Angelegenheiten erledigen können. Privatpersonen und Unternehmen können ihre Steuerdaten entweder direkt über das Elster-Online-Portal und das kostenlose Verwaltungsprogramm ElsterFormular an das Finanzamt schicken oder sie verwenden eine Finanzsoftware, die ELSTER unterstützt.

Während die Nutzung von Elster für Privatleute freiwillig ist, sind Unternehmer in vielen steuerlichen Bereichen verpflichtet, das elektronische Verfahren zu nutzen. Nur in Ausnahmefällen und auf Antrag genehmigt der Fiskus weiterhin die Abgabe der Steuerdaten in Papierform auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Zunächst konnte das Programm nur mit dem Betriebssystem Windows genutzt werden, seit dem Jahr 2008 ist die Software auch für Linux und seit 2010 ebenfalls für Mac OS X erhältlich.

Achtung ab 2021 nur noch Mein Elster

Mit ElsterFormular kann nur noch die Einkommensteuererklärung 2019 durchgeführt werden. Dies gilt auch für Umsatzsteuervoranmeldungen. Ab 2021 können Steuerdaten dann nur noch über Mein ELSTER abgegeben werden. Die Behörden stellen eine Migrationsmöglichkeit (Exportfunktion) für die in ElsterFormular gespeicherten Steuerdaten nach Mein ELSTER zur
Verfügung (Quelle).

Elster-Online-Portal (EOP)

Die Nutzung ist kostenlos! Auf der Webseite von Mein ELSTER erscheint zunächst die in der Abbildung 1 gezeigte Übersicht.

Mein ELSTER Webseite Verwaltungsoberfläche und Anmeldung bzw. Login

Abb. 1: Startseite von Mein ELSTER.

Über das Elster-Online Portal können Steuerpflichtige oder ihre Beauftragten eine Vielzahl von Steuerdaten an das Finanzamt schicken, unter anderem:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Steueranmeldungen
  • Dauerfristverlängerungen
  • Sondervorauszahlungen
  • Einnahmenüberschussrechnungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Meldungen bei der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
  • einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
  • Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a EStG
  • In einigen Bundesländern Einsprüche inklusive Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
  • Zusammenfassende Meldungen
  • Voranmeldungen von Lohnsteuer und Umsatzsteuer

Export von Steuerdaten aus ELSTERFormular

ELSTERFormular steht  nur noch für 2020 und auch nur noch mit beschränktem Funktionsumfang zur Verfügung. Daher empfiehlt es sich die bereits an das Finanzamt übermittelten Steuerdaten wie die Einkommensteuererklärung vergangener Jahre aus EFormular zu exportieren.

Exportfunktion – Zertifikat mit Steueridentifikationsnummer angelegt

Der Export der Steuerdaten ist einfach, wenn die Elster-Registrierung mit persönlichem Zertifikat und mit der Steueridentifikationsnummer (nicht mit der Steuerummer!) erfolgt ist. Dazu das ELSTERFormular aufrufen und in der Dateienübersicht (verwendete Dateien) den Exportvorgang durch einen Klick auf Mein Elster nutzten (Abbildung 2). Den Anweisungen des Programms folgen.

ELSTERFormular Dateien Export aus

Abb. 2: Migration von Steuerdaten nach Mein ELSTER in der Ansicht “verwendete Dateien”

Alternativ kann auch die bereits an das Finanzamt übermittelte Steuerdatei aufgerufen werden. Dann in der Menüleiste unter Export “Daten zu Mein ELSTER exportieren” anklicken und die weiteren Schritte durchführen.

So gelingt der Export von Steuerdaten aus ELSTERFormular

Abb. 3: Export von Steuerdaten in EFormular über die Menüleiste

Exportfunktion – Zertifikat mit Steuernummer angelegt

Der Export funktioniert mit dem “Exporttool” NICHT mit einem Zertifikat, das mit einer Steuernummer angelegt wurde. Wer es probiert erhält einen Fehlerhinweis Zertifikat ungültig etc. Hintergrund ist: “Sie nutzen aktuell eine Elster-Registrierung mit Persönlichem Zertifikat, dass mit Steuernummer angelegt wurde, ein Benutzerkontenformat, dass zukünftig nicht mehr unterstützt wird. Daher ist es ratsam, ein neues Benutzerkonto als Organisation mit Steuernummer oder als Privatperson mit Steueridentifikationsnummer anzulegen, solange noch Zugriff auf Ihr aktuelles Benutzerkonto besteht.
In diesem Fall ist es möglich Daten aus bisherigen Erklärungen aus dem ablaufenden Benutzerkonto in ein neues Benutzerkonto zu exportieren.” (Antwort der Hotline auf Anfrage der Redaktion)

Die Redaktion empfiehlt in diesem Fall die neue Registration unter Mein ELSTER mit einer Steueridentifikationsnummer und dann den Datenexport in den neuen ELSTER-Account.

Import in Mein ELSTER

Die exportieren Daten aus EFormular werden automatisch in Mein Elster übernommen. Nach dem Login erscheint der in Abbildung 3 gezeigte Hinweis.

Mein Elster Daten importieren. So werden Daten exportiert

Abb. 3: Nach dem Login können die exportierten Daten durch einen Klick auf “Jetzt in Mein ELSTER importieren” übernommen werden.

 

 

zum online Rechner

Online Registrierung für die Nutzung nötig

Um Elster online zu nutzen, müssen sich die Steuerzahler online registrieren. Die Nutzer erhalten über ein elektronisches Zertifikat Zugang zu dem Portal. Wenn sich ein Steuerpflichtiger zu einer Registrierung mit Signaturkarte entscheidet, kann er auch sein Steuerkonto online abfragen. Erfolgt die Registrierung unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (IdNr), erhalten die Steuerbürger über Elster online auch Auskünfte zur elektronischen Lohnsteuerkarte.

Damit die Steuerpflichtigen einen sicheren Zugang zu Elster-Online erhalten, wird der Registrierungsprozess in mehreren Schritten ausgeführt. Vor der Registrierung, die nur einmal notwendig ist, erfolgt die Auswahl des gewünschten Zugangs:

Anwendungen

  • ELSTERBasis mit Speicherung des elektronischen Zugangszertifikats auf dem Computer des Steuerzahlers, einem USB-Stick oder in der ElsterSmart-App
  • ELSTERSpezial mit Speicherung des elektronischen Zugangszertifikats auf einem Sicherheitstick mit USB-Sicherheits-Chip, den der Steuerzahler kaufen muss
  • ELSTERPlus als persönliches Zertifikat des Steuerbürgers von seiner Signaturkarte als Nachweis seiner Identität

Der Zugang über ELSTERBasis ist für die Nutzer kostenlos, während für ELSTERSpezial und ELSTERPlus unterschiedlich hohe Gebühren für den Sicherheitstick beziehungsweise laufende Kosten für die Nutzung der Signaturkarte anfallen.

Registrierung

Auf www.elster.de haben die Finanzbehörden eine Kurzanleitung veröffentlicht, in der die notwendigen Schritte zur Registrierung erklärt werden. Für die einmalige Registrierung kann der Anwender optional überprüfen, ob sein PC die Voraussetzungen für das Elster Online Portal erfüllt. Anschließend muss der Steuerbürger seine persönlichen Daten und seine IdNr eingeben. Anschließend erhält der Anmelder eine E-Mail mit einer Aktivierungs-ID sowie per Post innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Aktivierungs-Code. Der Steuerzahler muss die Aktivierungsdaten eingegeben und ein persönliches Passwort vergeben.

Die Zertifikatsdatei ist wichtig

Anschließend wird eine Zertifikatsdatei heruntergeladen, die als pfx-Datei gespeichert wird. Der Nutzer kann entweder selbst einen Speicherplatz auf seinem Computer aussuchen oder er findet die Datei im Download-Bereich seines Browsers. Um die Nutzung der Datei auf einem anderen Computer zu gewährleisten, können die Daten auch auf einem herkömmlichen USB-Stick gespeichert werden. Nach Auswahl der Zertifizierungsdatei und Eingabe des Passworts kann der Steuerpflichtige nach dem Login die Leistungen von Elster-Online nutzen und zahlreiche Steuerangelegenheiten online, also ohne Formulare in Papierform, Ausdrucke oder Postversand, erledigen. Wichtig zu wissen: für eine elektronische Übersendung mit Elster an das Finanzamt ist immer das Laden der Zertifikatsdatei zur Autorisierung des Vorgangs nötig!

Vorausgefüllte Steuererklärung

Seit Anfang 2014 bietet Elster für Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2012 den Kundenservice der vorausgefüllten Steuererklärung an. Dieser Service ist kostenlos und bedeutet nicht, dass der Steuerbürger durch den Abruf der Daten zur Abgabe einer elektronischen Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Stattdessen sieht der Steuerzahler folgende Angaben, die die zuständigen Stellen elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben:

  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
  • Höhe der bezogenen Renten
  • Beiträge zur Krankenversicherung
  • Beiträge zur Pflegeversicherung
  • Vorsorgeaufwendungen für eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente
  • Angaben über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld

Um die Daten abzurufen, muss sich der Nutzer mit seiner Steueridentifikationsnummer im Elster Online Portal registrieren. Eine Anmeldung nur mit der Steuernummer, wie sie für Privatpersonen bis zum 26. November 2014 möglich war, reicht zum Abruf der Belegdaten nicht aus. In diesem Fall muss eine erneute Registrierung mit der IdNr. erfolgen, wie die Finanzbehörden in ihrem Anleitungsvideo auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=eBFmoe2kqCM erklären. Nach dem Einloggen bei Elster online mit Zertifikatsdatei und persönlicher PIN kann ein Steuerbürger die Teilnahme am Belegabruf erklären. Anschließend verschickt das Finanzamt per Post einen Abrufcode, der aus zehn Stellen besteht und unbegrenzt oft verwendet werden kann. Steuerberater oder Ehegatten können auch einen Abrufcode für eine andere Person anfordern, indem sie deren Identifikationsnummer eingeben.

Nutzung der vorausgefüllten Einkommensteuererklärungen

Bei Nutzung der vorausgefüllten Einkommensteuererklärung müssen die Steuerzahler beachten, dass einige meldende Stellen per Gesetz Zeit bis zum 28. Februar haben, um die erforderlichen Daten an die Steuerverwaltung zu melden. Die Steuerpflichtigen haben die Wahl, ob sie sich die gemeldeten Daten nur ansehen möchten oder ob sie der Übertragung der Informationen in die elektronische Steuererklärung zustimmen. Dabei ist eine Änderung der übernommenen Daten in der Steuererklärung jederzeit möglich und kann von den Finanzbehörden nicht nachverfolgt werden. Stellt der Steuerpflichtige Fehler in den gemeldeten Informationen fest, muss er die Berichtigung bei der zuständigen meldenden Stelle beantragen. Das Finanzamt ist für eine Korrektur nicht zuständig.

Update: Mein ELSTER

Circa 4,6 Millionen Steuerzahler nutzen das Onlineportal des deutschen Fiskus, das unter dem Namen Elster betrieben wird. Am 25. Juli 2017 schaltete das Bayerische Landesamt für Steuern als Betreiber des Portals eine neue Version frei. Mit der Freischaltung wurde aus dem bisherigen Elster-Online-Portal (EOP) die neue Anwendung Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt. Nutzer, die sich bereits im registriert haben, brauchen sich für Mein ELSTER nicht noch einmal anzumelden. Sowohl die Zugangsdaten als auch die gewohnten Funktionen ändern sich mit dem Update nicht. Dafür bietet die neue Version ein modernes und klares Design in frischen Farben sowie eine benutzerfreundlichere Bedienung. Außerdem ist die Nutzung mit Handy und Tablet ab sofort möglich.

Folgende Internetadressen leiten auf die Mein ELSTER weiter:

  • elster.de
  • elsteronline.de
  • elsterformular.de

Änderungen durch das Update

Das Online-Finanzamt kann sowohl von privaten Steuerpflichtigen als auch von Vereinen, Unternehmen, Arbeitgebern und Steuerberatern genutzt werden. Damit die Anwender die von ihnen benötigten Formulare schneller finden, wurde das Portal personalisiert. Dazu wählen die Nutzer nach dem Einloggen aus, zu welcher der Personengruppen sie gehören.

Bisher zeigte das Programm erst bei Abgabe der Steuererklärung an, an welchen Stellen sich fehlerhafte Angaben befinden. Der Anwender musste die Fehlerliste abarbeiten und sich mit einigen Sachverhalten erneut befassen. Diese umständliche Bearbeitung wurde vereinfacht, indem das System Fehler und Widersprüche sofort bei der Eingabe anzeigt.

Einige aufgeführte Posten bestehen aus mehreren Ausgaben, zum Beispiel bei Spenden oder außergewöhnlichen Ausgaben. Nach dem Update berechnet das Programm die aufgelisteten Beträge und übernimmt die Gesamtsumme in die Steuererklärung.

Formularsuche verbessert

Auch die Suche nach den benötigten Formularen wurde verbessert. Der Steuerzahler muss nur noch ein Suchwort eingeben, das zu dem gesuchten Thema passt. Anschließend zeigt das System die passenden Formulare an.

Viele Verbraucher erstellen über Elster ihre Einkommensteuererklärung selbst, ohne die Hilfe eines Steuerberaters. Beim Ausfüllen der Formulare ergeben sich häufig Fragen, die in der neuen Version schneller und besser beantwortet werden. Die erklärenden Texte sind verständlicher geschrieben und kürzer als die bisherigen Antworten. Dadurch soll das fehlerfreie Ausfüllen aller Seiten erleichtert werden.

Kommunikation mit dem Finanzamt bleibt gespeichert

Die Finanzämter haben das Online-Portal auch dazu genutzt, um mit den Steuerpflichtigen zu kommunizieren. So erhielten die Anwender eine Nachricht, sobald die Daten der Steuererklärung elektronisch übermittelt wurden. Diese Nachricht wurde jedoch nach einiger Zeit wieder gelöscht. Damit die Nutzer auch nach einem längeren Zeitraum das genaue Datum der Datenübermittlung nachsehen können, verzichtet das Portal in der neuen Version auf die Löschung.

Damit die durchgeführten Änderungen und Verbesserungen die Zustimmung der Steuerzahler finden, konnte die Beta-Version von Mein ELSTER vorab online getestet werden. Die Anwender konnten Kritik äußern und Verbesserungsvorschläge machen. Außerdem hat das Bayerische Landesamt für Steuern mit privaten Steuerzahlern zusammengearbeitet und die Bürger nach gewünschten Inhalten der Seite und der Oberfläche befragt. Durch die Mitarbeit der Anwender kamen ein übersichtliches Design und eine intuitive Bedienung zustanden, die die Nutzung erleichtern und Fehler vermeiden sollen.

Schwachstellen & Kritik

Trotzdem weist das Portal noch immer einige Schwachstellen auf, wie Stiftung Warentest festgestellt hat (www.test.de/Elster-online-Elektronische-Steuererklaerung-wird-benutzerfreundlicher-5186302-0/). So ist die Registrierung für neue Anwender noch immer umständlich und langwierig. Der neue Nutzer muss sich in zwei Schritten legitimieren, die per E-Mail und per Brief erfolgen. Dabei kann ein Zeitraum von bis zu zwei Wochen zwischen der Registrierung und dem Erhalt von Passwort und Anmeldedaten liegen.

Das Programm kann nun auch auf mobilen Endgeräten genutzt werden.

Elster Download

Auf www.elster.de stehen den Steuerzahlern zahlreiche Formulare und Programme zum Download zur Verfügung (https://www.elster.de/elfo_down.php). Dabei handelt es sich jedoch vor allem um Dateien, die von Unternehmern, Arbeitgebern oder deren Steuerbevollmächtigten genutzt werden. Privatpersonen können aus Elster Download lediglich die Einkommensteuererklärung nutzen, um ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und auf Wunsch an das Finanzamt zu versenden.

Arbeitgeber und Firmen hingegen haben die Auswahl aus diesen Anwendungen:

  • Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Leistungen und Warenlieferungen, die steuerfrei sind
  • elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Lohnsteueranmeldung
  • Jährliche Lohnsteuerbescheinigung
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung oder Sondervorauszahlung für die Umsatzsteuer
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung

Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages für Betriebsstätten in mehreren deutschen Gemeinden

Antrag nach § 34a EStG für die Begünstigung nicht entnommener Gewinne

Literatur

Bundesfinanzministerium: Elster Schnittstelle

www.elster.de

Das ELSTER Programm wird vom Bayerisches Landesamt fuer Steuern verwaltet. Die Kontaktdaten sind:

Bayerisches Landesamt für Steuern – Dienststelle München
Sophienstraße 6, 80333 München
Postanschrift: 80284 München
Telefon: 089 9991-0
Telefax: 089 9991-1005
E-Mail: Medienstelle@lfst.bayern.de

Technische Daten
Nameserver ns1.elster.de 62.157.211.67
N                         ns2.elster.de 80.157.84.37
Nameserver pns.dtag.de
N                         secondary004.dtag.net
Dnskey    elster.de. IN DNSKEY 257 3 8

Der administrative und technische Ansprechpartner für www.elster.de ist ebenfalls das Bayerisches Landesamt für Steuern.

ELSTER 2017

Insbesondere Unternehmen warten zu jedem Jahresbeginn auf die neue Version für die Umsatzsteuervoranmeldung. Im Web wird dann nach “ELSTER 2017” gegoogelt, jedoch im Januar ist das meist vergeblich. Der Grund dafür: Die Herausgeber des Steuerprogramms wissen, dass im Januar erst die UVA aus dem Vormonat, also Dezember fällig wird. Bis Februar ist also Zeit. Pünktlich im Februar 2017 wird auch dieses  Produkt, wie immer, zur Verfügung stehen.

 2018

Da in 2017 verschiedene Revisionen im Steuerrecht aufgrund von neuen EU Verordnungen, aber auch Änderungen durch die Bundesregierung anstehen dürften, sind in 2018 diverse Updates zu erwarten. Die Umsatzsteuervoranmeldung im ELSTERFormular dürfte zum 01.02.2018 zur Verfügung stehen.

ELSTER 2019

Die Formulare Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) und Umsatzsteuererklärung stehen ab dem 28.02.2019 online zur Nutzung. Andere wichtige Formulare wie  die Umsatzsteuervoranmeldung sind ab 01.01.2019 verfügbar.

Trends Suchinteresse ELSTER 2016 vs. 2017 vs. 2018

Wie entwickelt sich das Interesse an dem Begriff Elster in Kombination mit 2016, 2017 und 2018 im Internet? Dazu liefert Google über sein Tool Google Trends Einblicke, wie die Abbildung 1 zeigt.

suchinteresse-elster-2016-vs-2017-vs-2018

Abb. 1 Zeitlicher Verlauf für das Interesse an “Elster 2016 im Vergleich zu 2017 und 2018″bei Google Trends Deutschland, 01.01.2015 – 20.09.2016. Quelle: www.google.de/trends

Google gibt für Elster 2017 und 2018 “Ihre Suche enthält nicht genügend Daten.” an. Die Suchanfragen sind offenbar zu gering.
Interessant ist, wann am häufigsten nach “Elster 2016” gegoogelt wurde: in der Zeit von Anfang Januar bis Mitte Februar 2016. Das ist genau der Zeitpunkt, wo die Unternehmen nach der neuen Umsatzsteuervoranmeldung im ELSTERFormular suchen und es noch nicht finden, um dann bei Google zu suchen.

Hier finden Sie Tipps, wie Daten aus  Google Trends Deutschland analysiert werden können.

Nutzung auf Tablets, Smartphones oder anderen mobilen Endgeräten

Bisher konnten Steuerzahler das Online-Finanzamt auf elster.de nur an einem PC oder Laptop aufrufen. Mit dem Update vom 25. Juli 2017 wurden auch die Anwendungen für mobile Endgeräte, wie Tablet oder Smartphones, freigeschaltet. Die Finanzverwaltung informiert die Anwender auf ihrer Homepage, welche Anforderungen das System erfüllen muss, damit Mein ELSTER genutzt werden kann (www.elster.de/eportal/infoseite/systemanforderungen). Außerdem finden die Steuerzahler hier den Hinweis, dass sie neben einem Handy oder Tablet mit einem mobilen Browser noch ein zweites mobiles Endgerät benötigen, auf dem die ElsterSmart App installiert werden muss. In der App wird die Zertifikatsdatei abgespeichert, die die Anwender nach der abgeschlossenen Registrierung herunterladen. Die Finanzbehörden arbeiten jedoch daran, auch die Nutzung mit nur einem Gerät zu ermöglichen.

Elster online Benutzerkonto

Das Konto bei ELSTER entspricht von der Bedeutung her dem Girokonto bei der Hausbank. Es ist die Zentrale Verwaltungsstelle für die individuellen Steuerdaten und -vorgänge. Wie schon besprochen, kann ein Elster online Benutzerkonto auf verschiedene Arten registriert werden: mit Organisations-Steuernummer oder Identifikationsnummer. Darüber stehen 3 verschiedene Zertifikatstypen zur Auswahl.

Die Anzahl der Benutzerkonten ist abhängig von der Art der Registrierung:

Art der Registrierung Anzahl Elster online Benutzerkonten
Organisations-Steuernummer bis 200
Sicherheitsstick oder Signaturkarte bis 1.000
Steuer Identifikationsnummer 1

 

#elster – News

02.02.2020 Die Umsatzsteuervoranmeldung ab Januar 2020 kann nicht mehr mit ElsterFormular durchgeführt werden. Die Abgabe ist nur noch mit MeinElster möglich (Quelle). Letztmalig kann die Einkommensteuererklärung und die Einnahme-Überschuss Rechnung für das Steuerjahr 2019 via EFormular an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Januar 2019 > ELSTERFORMULAR kann nur noch für die Steuererklärung 2019 genutzt werden. Laut dem Bayerischen Landesam für Steuern steht danach nur noch Mein ELSTER zur Verfügung. Es ist möglich, bestehende Daten direkt in Mein ELSTER aus ElsterFormular zu importieren.

August 2017 > Update bei Elster Online u. a. jetzt auch auf Smartphones und Tablets nutzbar: zum 25.07.2017 wurde von der bayerischen Finanzverwaltung, dem Betreiber des Steuerportals, die neue Version ELSTER freigeschaltet. Die Software wurde komplett überarbeitet und userfreundlicher gestaltet. Und den zeittypischen Erfordernissen angepasst: Das Programm kann auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets verwendet werden.

 

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