Mit Elster Formular können Steuerdaten an das Finanzamt übermittelt werdenAuf der Internetseite www.elster.de finden Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler unter dem Reiter ElsterFormular die Möglichkeit, ihre jährliche Steuererklärung online abzugeben. Elster Formular hält sämtliche Steuerformulare bereit, die ein Steuerpflichtiger auch bei seiner Einkommensteuererklärung in Papierform ausfüllen muss. Die Online-Steuererklärung muss heruntergeladen werden, damit der Steuerzahler sie an seinem Computer bearbeiten kann. Auch zur Nutzung von Elster Formular muss sich der Nutzer zunächst registrieren. Die Registrierung muss jedoch nur einmalig erfolgen. In den nächsten Jahren steht die jeweils aktuelle Version von ElsterFormular zum Download bereit. Auch während des Jahres kann es zu neuen Versionen von Elster Formular kommen, wie die Finanzämter im ElsterBlog unter http://blog.elster.de/ aufführen. Bei jedem Aufruf von ElsterFormular wird der Nutzer daher gefragt, ob er den Zugriff auf das Internet erlaubt. Wird die Erlaubnis erteilt, sucht ElsterFormular automatisch nach Updates und lädt sie herunter. Der Anwender kann den Zeitraum, in dem nach Neuerungen gesucht wird, selbst bestimmen.

Achtung: Seit dem 1. Januar 2020 können keine Umsatzsteuervoranmeldungen mit ElsterFormular mehr versendet werden. Einkommensteuererklärungen können letztmalig für das Jahr 2019 mit dieser Steuersoftware an das Finanzamt übermittelt werden.
Tipp: zu MeinElster wechseln! Die Steuerdaten können über die Exportfunktion in das neue Programm transferiert werden.

Steuerbürger müssen die Einkommensteuererklärung genauso ausfüllen, wie eine Steuererklärung in Papierform. Allerdings muss der Steuerpflichtige nur die Belege an das Finanzamt schicken, die das Einkommensteuergesetz vorsieht. Alle weiteren Belege müssen nur nach Aufforderung durch den Finanzbeamten vorgelegt werden. Nur wenn Aufwendungen, die die Höhe der Einkommensteuer beeinflussen, zum ersten Mal angegeben werden oder wenn es sich um außergewöhnlich hohe Aufwendungen handelt, sollten die Steuerzahler die entsprechenden Unterlagen sofort einreichen und nicht erst auf Anforderung.

Erforderliche Belege

Die Liste der gesetzlich erforderlichen Belege ist kurz:

  • Spendenbescheinigungen und andere Zuwendungsnachweise
  • Nachweis über eine Behinderung bei Neumeldung oder Änderung
  • Bei Kapitalerträgen Bescheinigungen über anrechenbare Steuern aus dem Ausland
  • VL-Bescheinigung (vermögenswirksame Leistung)
  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit, gegebenenfalls zweisprachig

Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, falls trotz Kirchensteuerpflicht keine Kirchensteuer einbehalten wurde

Die Arbeitgeber senden ihren Mitarbeitern zum Jahresende oder zu Beginn des neuen Jahres einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Diesen Ausdruck benötigt das Finanzamt nicht, weil die Daten schon elektronisch von den Arbeitgebern an den Fiskus übermittelt wurden. Auch bei anderen Unterlagen ist der Versand nur dann erforderlich, wenn die elektronische Übermittlung nicht möglich war.

Steuern zurück oder zahlen: Elsterformular berechnet für Privatpersonen

Nach Eingabe aller erforderlichen Daten versenden die Steuerpflichtigen ihre Einkommensteuererklärung über Elster Formular verschlüsselt an das Finanzamt. Die Finanzbehörden weisen darauf hin, dass es sich um eine reine Ausfüllsoftware handelt. Die Steuerzahler erhalten keine Steuerberatung über die Software. Allerdings berechnet ElsterFormular für Privatleute die zu zahlende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. So sehen die Steuerpflichtigen schon bei der Abgabe, ob sie Steuern zurückerhalten oder ob sie mit einer Nachzahlung rechnen müssen.

Nur der schriftliche Steuerbescheid ist rechtsgültig

Die Finanzämter bearbeiten bevorzugt die über www.elster.de versandten Steuererklärungen. Beim Versand kann der Steuerzahler angeben, ob er den endgültigen Bescheid ebenfalls elektronisch erhalten möchte. In diesem Fall erhalten die Anwender eine E-Mail, sobald die Bearbeitung durch den Finanzbeamten abgeschlossen ist. In einer separaten Spalte werden die Abweichungen aufgeführt, die sich durch die Bearbeitung durch den Sachbearbeiter beim Finanzamt ergeben haben. Durch diesen Abgleich der Bescheiddaten können der Steuerpflichtige oder sein Steuerberater die Berechnung überprüfen. Als rechtsgültig gilt jedoch weiterhin ausschließlich der schriftliche Steuerbescheid, der einige Tage nach dem elektronischen Bescheid bei dem Steuerbürger eintrifft.

Trends

Welches Interesse besteht für die Suchbegriffe “Elsterformulr” und “Elster Formular” im Web? Zur Beantwortung dieser Frage eignet sich eine Recherche auf Google Trends. In der Abbildung 1 ist die zeitliche Entwicklung der Suche für beide Begriffe dargestellt. Es wird deutlich, dass mit Beginn der elektronischen Datenübertragung von Steuerdaten durch ELSTER von 2005 bis 2010 das Interesse besonders hoch war. Seit 2011 nehmen die Suchanfragen deutlich ab.

Trends: so häufig wurden die Such-Begriffe "Elster Formular" und "Elsterformular" bei Google Trends nachgefragt

Abb. 1: Suchvolumen für “Elsterformular” und “Elster Formular” nach Google Trends von 2005 – 2016. Quelle: www.google.de/trends/

Die Dynamik der Suchanfragen ist für beide Suchbegriffe ähnlich: Maxima und Minima im Suchinteresse verlaufen gleichförmig. Seit Ende 2012 wird der Suchbegriff “Elsterformular” häufiger nachgefragt als “Elster Formular”

Diese Formulare unterstützt ELSTERFormular

Elster ist den Unternehmen besonders wegen der Umsatzsteuervoranmeldung bekannt. Privatpersonen sind eher über die Einkommensteuererklärung an ELSTER in Berührung gekommen. ELSTERFormular unterstützt aber weitere Erklärungen aus dem Steuerbereich:

Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG
Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung
Einkommensteuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen
Anlage 34a (Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns)
Einnahmenüberschussrechnung
Einspruch, gegebenenfalls einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (für bis zu 500 Beteiligte)
Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (nur in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen)
Gewerbesteuererklärung
Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach dem EStG
Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach dem InvStG
Körperschaftsteuererklärung
Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung
Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge
Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Zusammenfassende Meldung

 

 

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