Das Finanzamt Mühldorf hat die Bundesfinanzamtsnummer 9141. Wenn Sie in Mühldorf wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Mühldorf
Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf

Postanschrift

Postfach 1369
84445 Mühldorf

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:08631 616-0
Telefax:08631 616-100
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt-muehldorf.de

Öffnungszeiten

Servicezentrum:
Mo: 07:45-13:00
Di: 07:45-13:00
Mi: 07:45-13:00
Do: 07:45-12:30, 14:00-17:00
Fr: 07:45-12:00

Bankverbindung

Bankname: BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN
IBAN: DE58700500000004360484
BIC: BYLADEMMXXX


Die Stadt Mühldorf liegt über die A94 rund 77 km östlich von München. Das Finanzamt Mühldorf ist zunächst für die steuerlichen Belange im Zuständigkeitsbereich Mühldorf. Die Einkommensteuer für Privatpersonen bzw. Arbeitnehmer werden genauso bearbeitet wie die Umsatzsteuer von Unternehmen. Letztere reichen ihre Daten über das ELSTER-Portal ein.

Ansprechpartner

Sie haben eine Frage zu Ihrer Steuer und suchen einen Ansprechpartner im Finanzamt Mühldorf? Erfahrungsgemäß wechseln die Mitarbeiter ihre Resort Aufgaben nach einigen Jahren. Wenn Sie also eine Frage haben, ist es sinnvoll, vorher die Steuernummer zu suchen. Auf der Webseite https://www.finanzamt.bayern.de/Muehldorf/Kontakt/Ansprechpartner/default.php kann dann mit der Eingabe der Steuernummer der direkte Ansprechpartner gefunden werden.

Für Fragen zur Grundsteuer ist die telefonische Auskunft unter 089 30 70 00 77 die richtige Stelle für Auskünfte.

Finanzamt Mühldorf Grunderwerbsteuerstelle Zuständigkeit

Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer in Bayern ist überschaubar. In der überwiegenden Zahl aller Fälle werden 5% fällig. Sie haben in München eine Immobilie gekauft und erwarten den Grunderwerbsteuerbescheid von Ihrem gewohnten Finanzamt in München. Dann liegen Sie falsch. Denn für den Erwerb von in München gelegenen Grundstücken bzw. Immobilien ist das Finanzamt Mühldorf als Grunderwerbzentralstelle zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf:

Allach, Arget, Berg am Laim, Feldmoching, Hofolding, Ludwigsfeld, Ludwigs-Vorstadt, Moosach, Oberschleißheim, Pullach, Unterbiberg, Unterföhring (Gemarkungen)

Gemarkung Aschheim, Bogenhausen, Dornach, Eichenhausen, Großhadern, Laim, Obermenzing, Ottobrunn, Solln, Thalkirchen, Unterhaching, Untermenzing, Unterschleißheim, Wangen

Au, Giesing, Grasbrunn, München 1, Nymphenburg, Untersendling (Gemarkungen)

Gemarkung Aubing, Baierbrunn, Brunnthal, Daglfing, Forstenried, Gräfelfing, Haar, Heimstetten, Helfendorf, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim, Langwied, Milbertshofen, Neubiberg, Oberföhring, Oberhaching, Peiß, Planegg, Putzbrunn, Sauerlach, Schönfeld-Vorstadt, St. Anna-Vorstadt

Feldkirchen, Haidhausen, Höhenkirchen, Oberbiberg, Pasing, Schäftlarn, Schwabing, Siegertsbrunn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen (Gemarkungen)

Gemarkung Freimann, Grünwald, Isar-Vorstadt, Neuhausen, Neuried, Trudering
sowie den Landkreis Mühldorf a. Inn, Gemarkung Garching,  mit der Max-Vorstadt und Perlach
(Quelle: finanzamt-muenchen.de)

In Bayern sind 18 Finanzämter für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständig. Da Finanzamt Mühldorf ist eine dieser Grunderwerbsteuerstellen. Weitere sind:

Finanzamt Ansbach Grunderwerbsteuer

Finanzamt Zwiesel ist Grunderwerbsteuerzentralstelle

Finanzämter in Bayern

Burghausen
Dachau
Deggendorf