Das Finanzamt Frankfurt (Oder) hat die Bundesfinanzamtsnummer 3061. Wenn Sie in Frankfurt (Oder) wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontaktdaten

Öffnungszeiten

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE92100000000017001502
BIC: MARKDEF1100


Vordrucke

Die Zeit der Vordrucke auf Papier, die im Eingagnsbereich des Finanzamtes ausgelegen haben ist vorbei. Die Vordrucke für das Finanzamt Frankfurt an der Oder gibt es online unter Finanzamt Frankfurt (Oder) können digital auf der Webseite des LandesBrandenburg hier heruntergeladen werden.

Zuständigkeit des Finanzamt Frankfurt Oder

Frankfurt (Oder) ist eine Stadt im Bundesland Brandenburg, direkt an der Grenze zu Polen, am westlichen Ufer der Oder gelegen. Sie ist bekannt für ihre historische Altstadt, die Viadrina-Universität und ihre Bedeutung als Handels- und Grenzstadt. Die Stadt spielt eine wichtige Rolle als kulturelles und wirtschaftliches Zentrum der Region.

Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist die zuständige Behörde für Steuerangelegenheiten in der Region und hat die Bundesfinanzamtsnummer (BuFa) 3061. Steuerpflichtige können sich bei Fragen zu ihren steuerlichen Verpflichtungen direkt an das Finanzamt wenden. Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert: Neben dem persönlichen Besuch können Anliegen per E-Mail, Telefon oder Fax geklärt werden. Die Öffnungszeiten des Finanzamts finden Sie auf der Webseite, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass viele Anliegen auch digital oder telefonisch geklärt werden können. Nutzen Sie die angegebenen E-Mail-Adressen, Telefonnummern und die Faxnummer, um Zeit und Aufwand zu sparen. Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist Ihr zuverlässiger Partner für steuerliche Belange in der Region. Besuchen Sie die Webseite für weitere Informationen.

Grundsteuer

Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist für die Erstellung von Einheitswertbescheiden und Grundsteuermessbescheiden zuständig. Diese Bescheide bilden die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, die von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erhoben wird. Nach der Ermittlung des Grundsteuermessbetrags wird der eigentliche Grundsteuerbescheid durch die Stadt Frankfurt (Oder) erstellt. Der Einheitswert richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und spiegelt den Wert des Grundstücks wider. Steuerpflichtige erhalten somit vom Finanzamt die Berechnungsgrundlage, nicht jedoch den endgültigen Steuerbescheid. Auf die Bescheide vom Finanzamt ist auch ein Einspruch zur Grundsteuer möglich.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie erhoben und vom Finanzamt Frankfurt (Oder) bearbeitet. Sobald der Notar den Kaufvertrag beim Finanzamt einreicht, wird der Grunderwerbsteuerbescheid erstellt. Der Steuersatz richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird auf den Kaufpreis der Immobilie angewendet. Steuerpflichtige müssen die Grunderwerbsteuer entrichten, bevor die Eintragung ins Grundbuch erfolgen kann. Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist somit eine zentrale Instanz, um den Erwerb von Grundstücken und Immobilien abzuschließen. Hier finden Sie Details zur Grunderwerbsteuer in Frankfurt Oder.

Die Mitarbeiter des Finanzamts Frankfurt (Oder) stehen den Bürgerinnen und Bürgern kompetent zur Seite und sorgen für eine verlässliche Bearbeitung aller steuerlichen Anliegen. Ob Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Fragen zu Grundstücken und Immobilien – das Finanzamt bietet umfassende Unterstützung.

Hotline

Die Mitarbeiter des Finanzamt Frankfurt Oder sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Identifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können. Sie wollten gar zu diesem Finanzamt sondern suchen das Finanzamt Frankfurt am Main?

Service- und Informationsstelle für Bürgerfragen in Steuerangelegenheiten

Dr.-Goltz-Straße 14
15517 Fürstenwalde
Telefon: 0335 60676-1999

Zuständigkeiten

Über die Webseite http://www.finanzamt-franfurt-oder.de gelangen Sie nicht zum Finanzamt. Relevante Informationen gibt es dagegen auf der Webseite der Landesregierung Brandenburg auf http://www.fa-frankfurt-oder.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.258257.de. Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das in Brandenburg liegende Finanzamt Frankfurt Oder zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

Details

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Jobs & Stellenausschreibungen & Auszubildende & Ausbildung

Welche Stellen im Studium oder als Azubi im Finanzamt Frankfurt Oder angeboten werden, kann auf der Webseite http://steuer-deine-zukunft.de/de/willkommen/ recherchiert werden. Generell bietet die Finanzverwaltung in Brandenburg diese Ausbildungen an:

Duales Studium mit Abschluss Diplom-Finanzwirt/in (FH)
Ausbildung als Azubi mit Abschluss Finanzwirt/in

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muß seit dem 1. Januar 2013 über Elsteronline mit einem Elster Formular elektronisch an das Finanzamt Frankfurt Oder übermittelt werden. Die alten Vordrucke auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber rechnet für die Finanzämter vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer per Lohnsteuerabzug die Steuer ab. Zuviel gezahlte Steuer können durch eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Wieviel letztlich vom Brutto Gehalt auf dem Gehaltskonto überwiesen wird, können Sie überschlagsmäßig mit unserem Gehaltsrechner online ermitteln.