Das Finanzamt Koblenz hat die Bundesfinanzamtsnummer 2722. Wenn Sie in Koblenz wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Anschrift
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz
Postanschrift
56007 Koblenz
Kontaktdaten
Telefax:
E-Mail: Poststelle@fa-ko.fin-rlp.de
Website: http://www.fa-koblenz.rlp.de
Öffnungszeiten
Mo: 08:00-16:00
Do: 08:00-18:00
Bankverbindung
Bankname: | DEUTSCHE BUNDESBANK |
IBAN: | DE04570000000057001517 |
BIC: | MARKDEF1570 |
Hotline
Die Mitarbeiter des Finanzamt Koblenz sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Identifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.
Finanzamt Koblenz Zuständigkeiten
Über die Webseite www.finanzamt-koblenz.de gelangen Sie via Weiterleitung zu https://finanzamt-koblenz.fin-rlp.de/home/index.html. Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig.
Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Koblenz zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:
Zuständig für
Abgeltungsteuer | Mehrwertsteuer | Abmeldung |
Doppelbesteuerungsabkommen | Schenkungssteuer | Adressänderung |
Eigenheimzulage | Steuernummer | Anmeldung |
Einkommensteuer | Umsatzsteuervoranmeldung | Ausbildung |
Erbschaftssteuer | Umsatzsteuer | Bankverbindung |
Gewerbesteuer | Einheitsbewertung des Grundbesitzes | |
Grunderwerbsteuer | Einheitswert | |
Kinderfreibetrag | Formulare | |
Körperschaftssteuer | Stellenangebote | |
Lohnsteuer | Umzug |
Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Das Finanzamt Koblenz hat dazu neue Bescheide erstellt, darunter den Bescheid über den Grundstückswert (Einheitswert) und den Grundsteuermessbetrag. Mit diesem Grundsteuermessbetrag berechnet die Stadt Koblenz die neue Grundsteuer. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid über den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Koblenz. Die Mitarbeiter dort stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Unklarheiten zu beseitigen und Ihre Fragen zu beantworten. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, um Ihre Anliegen schnell und kompetent klären zu lassen.
Steuerrelevanz besteht für
Arbeitnehmer |
Existenzgründer |
Familien |
Haus und Grund |
Kinderpflegepersonen |
Künstler |
Land- und Forstwirte |
Menschen mit Behinderung |
Minijobber |
Schüler und Studenten |
Senioren |
Vereine |
nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert) |
Hebesatz |
Hundesteuer |
KFZ-Steuer |
KFZ-Versicherung |
Kindergeld |
Signatur beantragen (Elster Portal) |
Jobs & Stellenausschreibungen & Auszubildende & Ausbildung
Aktuell nicht bekannt.
Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung muß seit dem 1. Januar 2013 über Elsteronline mit einem Elster Formular elektronisch an das Finanzamt Koblenz übermittelt werden. Die alten Vordrucke auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.
Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber rechnet für die Finanzämter vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer per Lohnsteuerabzug die Steuer ab. Zuviel gezahlte Steuer können durch eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.
© 2024 mehrwertsteuerrechner.de
Theme von Anders Norén — Hoch ↑