Das Finanzamt Koblenz hat die Bundesfinanzamtsnummer 2722. Wenn Sie in Koblenz wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postanschrift

Postfach 709
56007 Koblenz

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:0261/49310
Telefax:0261/493120090
E-Mail: Poststelle@fa-ko.fin-rlp.de
Website: http://www.fa-koblenz.rlp.de

Öffnungszeiten

Service-Center:
Mo: 08:00-16:00
Do: 08:00-18:00

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE04570000000057001517
BIC: MARKDEF1570


Hotline

Informationen zu Formularen, Öffnungszeiten für Steuerpflichtige mit Wohnstättenfinanzamt KoblenzDie Mitarbeiter des Finanzamt Koblenz sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Identifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.

Finanzamt Koblenz Zuständigkeiten

Über die Webseite www.finanzamt-koblenz.de  gelangen Sie via Weiterleitung zu https://finanzamt-koblenz.fin-rlp.de/home/index.html. Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Koblenz zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

Zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Grundsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Das Finanzamt Koblenz hat dazu neue Bescheide erstellt, darunter den Bescheid über den Grundstückswert (Einheitswert) und den Grundsteuermessbetrag. Mit diesem Grundsteuermessbetrag berechnet die Stadt Koblenz die neue Grundsteuer. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid über den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Koblenz. Die Mitarbeiter dort stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Unklarheiten zu beseitigen und Ihre Fragen zu beantworten. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, um Ihre Anliegen schnell und kompetent klären zu lassen.

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Jobs & Stellenausschreibungen & Auszubildende & Ausbildung

Aktuell nicht bekannt.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muß seit dem 1. Januar 2013 über Elsteronline mit einem Elster Formular elektronisch an das Finanzamt Koblenz übermittelt werden. Die alten Vordrucke auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber rechnet für die Finanzämter vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer per Lohnsteuerabzug die Steuer ab. Zuviel gezahlte Steuer können durch eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.