Finanzamt Landshut
Inhaltsübersicht
Das Finanzamt Landshut hat die Bundesfinanzamtsnummer 9132. Wenn Sie in Landshut wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.
Anschrift:
Finanzamt Landshut
Maximilianstr. 21
84028 Landshut
Maximilianstr. 21
84028 Landshut
Postanschrift:
Postfach , Landshut
Kontaktdaten:
Telefon/Hotline:0871 8529-000
Telefax: 0871 8529-360
E-Mail: poststelle.fa-la@finanzamt.bayern.de
Website: www.finanzamt-landshut.de
Telefax:
E-Mail: poststelle.fa-la@finanzamt.bayern.de
Website: www.finanzamt-landshut.de
Öffnungszeiten:
Servicezentrum: Mo-Di 8:00 - 15:00 Uhr
Mi, Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Do 8:00 - 18:00 Uhr
Mi, Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Do 8:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindungen:
Bankname: | BBK REGENSBURG |
IBAN: | DE64750000000074301502 |
BIC: | MARKDEF1750 |
Bankname: | SPK ROTTAL-INN EGGENFELDEN |
IBAN: | DE33743514300000005603 |
BIC: | BYLADEM1EGF |
Hotline
Die Mitarbeiter des Finanzamt Landshut sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Identifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.
Zuständigkeiten
Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig. Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Landshut zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:
zuständig für
Abgeltungsteuer | Mehrwertsteuer | Abmeldung |
Doppelbesteuerungsabkommen | Schenkungssteuer | Adressänderung |
Eigenheimzulage | Steuernummer | Anmeldung |
Einkommensteuer | Umsatzsteuervoranmeldung | Ausbildung |
Erbschaftssteuer | Umsatzsteuer | Bankverbindung |
Gewerbesteuer | Einheitsbewertung des Grundbesitzes | |
Grunderwerbsteuer | Einheitswert | |
Kinderfreibetrag | Formulare | |
Körperschaftssteuer | Stellenangebote | |
Lohnsteuer | Umzug |
Steuerrelevanz besteht für
Arbeitnehmer |
Existenzgründer |
Familien |
Haus und Grund |
Kinderpflegepersonen |
Künstler |
Land- und Forstwirte |
Menschen mit Behinderung |
Minijobber |
Schüler und Studenten |
Senioren |
Vereine |
nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert) |
Hebesatz |
Hundesteuer |
KFZ-Steuer |
KFZ-Versicherung |
Kindergeld |
Signatur beantragen (Elster Portal) |
Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
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