Das Finanzamt Brühl hat die Bundesfinanzamtsnummer 5224. Wenn Sie in Brühl wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Anschrift
Kölnstr. 104
50321 Brühl
Kontaktdaten
Telefax:
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt.nrw.de
Öffnungszeiten
Mo: 07:30-12:00
Di: 07:30-12:00
Mi: 07:30-12:00
Do: 07:30-12:00, 13:30-17:00
Fr: 07:30-12:00
Bankverbindung
Bankname: | DEUTSCHE BUNDESBANK |
IBAN: | DE28370000000037001507 |
BIC: | MARKDEF1370 |
Hotline
Die Mitarbeiter des Finanzamtes Brühl sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Steueridentifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.
Erreichbarkeit
Sie erreichen das Finanzamt zu diesen Öffnungszeiten:
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.-Do. 8:30-12:00 Uhr
Di. 13:30-15:00 Uhr
Öffnungszeiten Service- / Informationsstelle
Mo.-Do. 8:00-12:00 Uhr
Di. 12:00-18:00 Uhr0 Uhr
Zuständigkeiten Finanzamt Brühl
Für dieses Finanzamt besteht eine Weiterleitung von der Webseite von www.finanzamt-bruehl.de auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-bruhl.
Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Brühl zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:
zuständig für
Abgeltungsteuer | Mehrwertsteuer | Abmeldung |
Doppelbesteuerungsabkommen | Schenkungssteuer | Adressänderung |
Eigenheimzulage | Steuernummer | Anmeldung |
Einkommensteuer | Umsatzsteuervoranmeldung | Ausbildung |
Erbschaftssteuer | Umsatzsteuer | Bankverbindung |
Gewerbesteuer | Einheitsbewertung des Grundbesitzes | |
Grunderwerbsteuer | Einheitswert | |
Kinderfreibetrag | Formulare | |
Körperschaftssteuer | Stellenangebote | |
Lohnsteuer | Umzug |
Steuerrelevanz besteht für
Arbeitnehmer |
Existenzgründer |
Familien |
Haus und Grund |
Kinderpflegepersonen |
Künstler |
Land- und Forstwirte |
Menschen mit Behinderung |
Minijobber |
Schüler und Studenten |
Senioren |
Vereine |
nicht zuständig
nicht zuständig |
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert) |
Hebesatz |
Hundesteuer |
KFZ-Steuer |
KFZ-Versicherung |
Kindergeld |
Signatur beantragen (Elster Portal) |
Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
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