Das Finanzamt Ahaus hat die Bundesfinanzamtsnummer 5301. Wenn Sie in Ahaus wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Ahaus
Vredener Dyk
48683 Ahaus

Postanschrift

Postfach 1251
48662 Ahaus

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:02561 929-0
Telefax:0800 10092675301
E-Mail: Service-5301@fv.nrw.de
Website: http://www.finanzverwaltung.nrw.de

Öffnungszeiten

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE05440000000040001503
BIC: MARKDEF1440


Hotline

Die Mitarbeiter des Finanzamtes Ahaus  sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Steueridentifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.

Erreichbarkeit

Sie erreichen das Finanzamt zu diesen Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Mo.- Fr. 07:30 – 12:00 Uhr
Mo. 13:30 – 15:30 Uhr
Do. 13:30 – 17:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro
keine Angabe

Zuständigkeiten Finanzamt Ahaus

Für dieses Finanzamt besteht eine Weiterleitung von der Webseite von www.finanzamt-ahaus.de auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-ahaus.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Ahaus zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert und Grundsteuererklärung via ELSTER)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Das Finanzamt Ahaus ist auch für die Grundsteuer zuständig, soweit es die Datenerhebung und den Messbescheid betrifft. Die Erhebung der Daten erfolgt über das ELSTER Portal. Es besteht auch die Möglichkeit die ELSTER Secure App zu nutzen. Bei Fragen zu diesem Thema ist eine Grundsteuer Hotline eingerichtet, die unter der Tel.-Nummer 02561 929-1959 von Montags – Freitags von 9 Uhr – 18 Uhr erreichbar ist.
Bauherren oder Käufer von Grundstücken oder Immobilien müssen in NRW die fällige Grunderwerbsteuer zahlen. Das Finanzamt versendet den Grunderwerbsteuerbescheid unmittelbar nach Abschluss des notariell beglaubigten Kaufvertrags. Die Höhe dieser Steuer können Sie mit unserem Grunderwerbsteuer NRW Rechner berechnen.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muß seit dem 1. Januar 2013 über Elster online mit einem Elsterformular elektronisch an das Finanzamt Ahaus übermittelt werden. Die alten Vordrucke auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.

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Weiterführende Informationen zu Ahaus

Hier finden Sie Informationen zum Arbeiten, Lernen und Leben in Ahaus.

Arbeiten und Leben in Ahaus. Link

Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus. Infos hier.

Erfahrungen & Bewertungen zum Finanzamt Ahaus

Sie sind Steuerzahler beim Finanzamt Ahaus?  Schreiben Sie uns doch hier sehr gerne Ihre Erfahrungen mit diesem Finanzamt. Wie gut kennen sich die Sachbearbeiter mit den Steuerfreibetrag für Studenten  oder dem Steuerfreibetrag für Rentner aus, wie lange dauert die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung?

Schreiben Sie hier bitte Ihre Bewertung für das Finanzamt und lesen Sie, wie es andere Bürger bewertet haben.