Das Finanzamt Lübbecke hat die Bundesfinanzamtsnummer 5331. Wenn Sie in Lübbecke wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Lübbecke
Bohlenstr. 102
32312 Lübbecke

Postanschrift

Postfach 001244
32292 Lübbecke

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:05741 334-0
Telefax:0800 10092675331
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt.nrw.de

Öffnungszeiten

SIST 05741/3341703:
Mo: 08:00-12:00, 13:30-15:00
Di: 08:00-12:00
Mi: 08:00-12:00
Do: 08:00-12:00, 13:30-17:00

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE91480000000049001501
BIC: MARKDEF1480


Hotline

Die Mitarbeiter des Finanzamt Lübbecke sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Steueridentifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.

Erreichbarkeit

Sie erreichen das Finanzamt zu diesen Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten allgemein
Mo – Do 08.00 – 12.00 Uhr
Mo auch 13.30 – 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung

SIST 05741/3341703
Mo – Do 08.00 – 12.00 Uhr
Mo 13.30 – 15.00 Uhr
Do 13.30 – 17.00 Uhr

Zuständigkeiten

Für dieses Finanzamt besteht eine Weiterleitung von der Webseite von www.finanzamt-luebbecke.de auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-luebbecke.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt
Lübbecke zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber rechnet für die Finanzämter vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer per Lohnsteuerabzug die Steuer ab. Zuviel gezahlte Steuer können durch eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Sie arbeiten im öffentlichen Dienst? Wieviel letztlich vom Brutto Gehalt auf dem Gehaltskonto überwiesen wird, können Sie überschlagsmäßig hier mit unserem TVÖD Gehaltsrechner online ermitteln,

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