Das Finanzamt Lübbecke hat die Bundesfinanzamtsnummer 5331. Wenn Sie in Lübbecke wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Anschrift
Bohlenstr. 102
32312 Lübbecke
Postanschrift
32292 Lübbecke
Kontaktdaten
Telefax:
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt.nrw.de
Öffnungszeiten
Mo: 08:00-12:00, 13:30-15:00
Di: 08:00-12:00
Mi: 08:00-12:00
Do: 08:00-12:00, 13:30-17:00
Bankverbindung
Bankname: | DEUTSCHE BUNDESBANK |
IBAN: | DE91480000000049001501 |
BIC: | MARKDEF1480 |
Hotline
Die Mitarbeiter des Finanzamt Lübbecke sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Steueridentifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.
Erreichbarkeit
Sie erreichen das Finanzamt zu diesen Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten allgemein
Mo – Do 08.00 – 12.00 Uhr
Mo auch 13.30 – 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung
SIST 05741/3341703
Mo – Do 08.00 – 12.00 Uhr
Mo 13.30 – 15.00 Uhr
Do 13.30 – 17.00 Uhr
Zuständigkeiten
Für dieses Finanzamt besteht eine Weiterleitung von der Webseite von www.finanzamt-luebbecke.de auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-luebbecke.
Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt
Lübbecke zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:
zuständig für
Abgeltungsteuer | Mehrwertsteuer | Abmeldung |
Doppelbesteuerungsabkommen | Schenkungssteuer | Adressänderung |
Eigenheimzulage | Steuernummer | Anmeldung |
Einkommensteuer | Umsatzsteuervoranmeldung | Ausbildung |
Erbschaftssteuer | Umsatzsteuer | Bankverbindung |
Gewerbesteuer | Einheitsbewertung des Grundbesitzes | |
Grunderwerbsteuer | Einheitswert | |
Kinderfreibetrag | Formulare | |
Körperschaftssteuer | Stellenangebote | |
Lohnsteuer | Umzug |
Steuerrelevanz besteht für
Arbeitnehmer |
Existenzgründer |
Familien |
Haus und Grund |
Kinderpflegepersonen |
Künstler |
Land- und Forstwirte |
Menschen mit Behinderung |
Minijobber |
Schüler und Studenten |
Senioren |
Vereine |
nicht zuständig
nicht zuständig |
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert) |
Hebesatz |
Hundesteuer |
KFZ-Steuer |
KFZ-Versicherung |
Kindergeld |
Signatur beantragen (Elster Portal) |
Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber rechnet für die Finanzämter vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer per Lohnsteuerabzug die Steuer ab. Zuviel gezahlte Steuer können durch eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Sie arbeiten im öffentlichen Dienst? Wieviel letztlich vom Brutto Gehalt auf dem Gehaltskonto überwiesen wird, können Sie überschlagsmäßig hier mit unserem TVÖD Gehaltsrechner online ermitteln,
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