Das Finanzamt Warendorf hat die Bundesfinanzamtsnummer 5346. Wenn Sie in Warendorf wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Warendorf
Düsternstr. 43
48231 Warendorf

Postanschrift

Postfach 110361
48205 Warendorf

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:02581 924-0
Telefax:0800 10092675346
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt.nrw.de

Öffnungszeiten

Service- / Informationsstelle:
Mo: 07:00-12:00
Di: 07:00-12:00
Mi: 07:00-12:00
Do: 07:00-12:00, 13:00-17:00
Fr: 07:00-12:00

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE75440000000040001504
BIC: MARKDEF1440


Hotline

Die Mitarbeiter des Finanzamts Warendorf sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Steueridentifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.

Zuständigkeiten

Für dieses Finanzamt besteht eine Weiterleitung von der Webseite von www.finanzamt-warendorf.de auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-warendorf.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Warendorf zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Jobs & Stellenausschreibungen & Auszubildende & Ausbildung

Aktuell nicht bekannt.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber rechnet für die Finanzämter vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer per Lohnsteuerabzug die Steuer ab. Zuviel gezahlte Steuer können durch eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Wieviel letztlich vom Brutto Gehalt auf dem Gehaltskonto überwiesen wird, können Sie überschlagsmäßig mit unserem Lohnrechner online ermitteln,

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