Das Finanzamt Lüdenscheid hat die Bundesfinanzamtsnummer 5332. Wenn Sie in Lüdenscheid wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid

Postanschrift

Postfach 001589
58465 Lüdenscheid

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:02351 155-0
Telefax:0800 10092675332
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt.nrw.de

Öffnungszeiten

Service- / Informationsstelle:
Mo: 08:30-12:00
Di: 08:30-12:00
Mi: 08:30-12:00
Do: 07:00-17:00

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE48450000000045001502
BIC: MARKDEF1450


Hotline

Die Mitarbeiter des Finanzamt Lüdenscheid sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Steueridentifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können. Lesetipp: Feiertage NRW

Erreichbarkeit

Sie erreichen das Finanzamt zu diesen Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten allgemein
Mo-Do. 8.30-12.00 Uhr
Do. 13:30-15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Service- / Informationsstelle
Mo.-Mi. 8.30-12.00 Uhr
Do. 7:00-17:00 Uhr

Finanzamt Lüdenscheid Zuständigkeiten

Sie wohnen im nordwestlichen Sauerland und dort genau in Lüdenscheid und möchten steuerliche Angelegenheiten klären? Das Finanzamt ist die zentrale Behörde für Ihre Steuerfragen. Das Finanzamt Lüdenscheid unterstützt Sie bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung, die bequem online über das ELSTER-Portal eingereicht werden kann. Für persönliche Rückfragen stehen Ihnen E-Mail, Telefon und Fax zur Verfügung. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der Behörde.

Für dieses Finanzamt besteht eine Weiterleitung von der Webseite von www.finanzamt-luedenscheid.de auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-luedenscheid.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt
Lüdenscheid zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Grundsteuer

Ab dem 1. Januar 2024 gilt die neue Grundsteuer. Das Finanzamt Lüdenscheid hat dazu neue Bescheide erstellt, darunter den Bescheid über den Grundstückswert (Einheitswert) und den Grundsteuermessbetrag. Mit diesem Grundsteuermessbetrag berechnet die Stadt  Lüdenscheid  die neue Grundsteuer (hier finden Sie die Hebesätze für Lüdenscheid). Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid über den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.

Grunderwerbsteuer

Auch für die Besteuerung von Grundstückstransaktionen ist dieses Finanzamt zuständig. Voraussetzung ist die Lage des Grundstücks im Zuständigkeitsbereich. Der Ablauf ist der Folgende: Der Notar sendet die Daten aus dem beglaubigten Kaufvertrag an das Finanzamt. Daraufhin erstellt das Finanzamt Lüdenscheid den Grunderwerbsteuerbescheid und versendet diesen an die Käuferpartei. Hier gibt es Details zur Grunderwerbsteuer in Lüdenscheid.

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Jobs & Stellenausschreibungen

Aktuell nicht bekannt.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber rechnet für die Finanzämter vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer per Lohnsteuerabzug die Steuer ab. Zuviel gezahlte Steuer können durch eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Sie arbeiten im öffentlichen Dienst? Wieviel letztlich vom Brutto Gehalt auf dem Gehaltskonto überwiesen wird, können Sie überschlagsmäßig hier mit unserem Lohn- Gehaltsrechner online ermitteln,

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