Informationen zum Begriff AbgeltungssteuerWie ist die Definition für den Begriff Abgeltungssteuer und was haben Zinsen damit zu tun? Wir geben Ihnen in unserem Ratgeber eine Einführung in das Thema dieser speziellen Kapitalertragsteuer.

Um die ordnungsgemäße Versteuerung von Kapitalerträgen zu gewährleisten, behalten die Banken in Deutschland Abgeltungssteuer gemäß § 32d EStG ein. Anleger müssen für Zinseinnahmen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus realisierten Kursgewinnen Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die jeweiligen Beträge ziehen die Banken direkt von den Erlösen ab und leiten sie an die Finanzbehörden weiter. Bis zu 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für verheiratete Paare bleiben steuerfrei (hier finden Sie Informationen über weitere Steuerfreibeträge). Die Steuerbefreiung können die Anleger über einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagebescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen oder sie holen sich die Steuern über die jährliche Einkommensteuererklärung zurück.

Freibetrag

1.000 Euro für Ledige

2.000 Euro für verheiratete Paare

Höhe & Zusammensetzung

  • So setzt sich die Abgeltungssteuer in Deutschland zusammen:
  • Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% der Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Kapitalertragssteuer
  • für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft Kirchensteuer in Höhe von 8% der Kapitalertragssteuer in Bayern und Baden-Württemberg beziehungsweise 9% der Kapitalertragssteuer in den übrigen deutschen Bundesländern

Die Abgeltungssteuer gibt es in Deutschland seit 2009. Die Bundesregierung verfolgte mit der Steuer unter anderem das Ziel, Kapitalflüsse ins Ausland zu verhindern beziehungsweise im Ausland angelegte Vermögen wieder zurückzuholen. Die Höhe der Steuer von 25% liegt unter dem persönlichen Steuersatz vieler Anleger, der bis zu 45% betragen kann. Daher war die Einführung der Steuer mit der Hoffnung verbunden, dass gut verdienende Sparer ihr Kapital wieder in Deutschland investieren, um von dem geringeren Steuersatz zu profitieren.

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Durch Abgeltungssteuer keine Anlage KAP mehr nötig

Das Bundesfinanzministerium erklärt in einem Merkblatt, das auf der Seite heruntergeladen werden kann, wie sich die Abgeltungssteuer auf die Anlage KAP in der Steuererklärung auswirkt. Durch die abgeltende Wirkung der Steuer müssen die Anleger die zugrunde liegenden Erträge aus Kapitalvermögen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung aufführen. Abgeltungssteuer zahlt ein Sparer erst dann, wenn die Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und er keine NV-Bescheinigung vorlegt. Außerdem können Anleger ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen und sie sollten dem Einbehalt der Kirchensteuer durch das Kreditinstitut nicht widersprechen, um die Anlage KAP in der jährlichen Steuererklärung zu vermeiden.

Abgeltungssteuer zurückholen, wann es sich lohnt

Auch wenn die Abgabe der Anlage KAP durch die Abgeltungssteuer überflüssig werden kann, lohnt sich für einige Steuerzahler die freiwillige Abgabe. Steuerpflichtige, deren Einkommen nach einem persönlichen Steuersatz von unter 25% besteuert wird, können durch die freiwillige Einreichung der Anlage KAP Steuern sparen. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zählt das Finanzamt alle Einkünfte aus den Einkunftsarten nach §2 EStG des Steuerpflichtigen zusammen. Dazu zählen Löhne und Gehälter ebenso wie Zinseinnahmen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen. Der Finanzbeamte berechnet sowohl die Steuerlast des Steuerpflichtigen bei Anwendung der Abgeltungssteuer als auch bei Belastung der Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz. Der Steuerzahler muss nur den geringeren Betrag zahlen, der sich aus der Günstigerprüfung ergibt.

Für diese Erträge wird Abgeltungssteuer fällig

Anleger müssen für diese Kapitalerträge Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zahlen:

  • Zinserträge aus Anlagekonten (Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld)
  • Dividenden aus dem Besitz von Aktien
  • Realisierte Kursgewinne aus dem Handel mit Wertpapieren
  • Zinszahlungen aus Anleihen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
  • Erträge aus Investmentfonds, unabhängig davon, ob die Erträge ausgezahlt oder wieder angelegt werden (thesaurierende Fonds)
  • Kapitalerträge aus einer Lebensversicherung, die kürzer als zwölf Jahre läuft und die vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten ausgezahlt werden

Keine Anwendung findet die Abgeltungssteuer bei Vorsorgeprodukten mit nachgelagerter Besteuerung, wie Riester-Rente oder Rürup-Rente.

Abgeltungssteuer im Ausland

Auch andere europäische Länder berechnen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Einige Länder, wie Belgien, Luxemburg oder Portugal, berücksichtigen, wie lange ein Anleger Wertpapiere in seinem Bestand hatte. Nach Ablauf der Spekulationsfrist sind die Erträge steuerfrei, wie es auch in Deutschland bis Ende 2008 der Fall war. In anderen Staaten müssen die Anleger auf bestimmte Erträge Einkommensteuer zahlen, während weitere Einkünfte mit Abgeltungssteuer belegt sind.

Umgehen

Ein Umgehen der Abgeltungssteuer ist nicht möglich, da die Kapitalerträge direkt an der Quelle, also von den Banken bereits VOR der Wertstellung der Erträge auf das Konto des Kunden, abgeführt werden. Eine Vermeidung ist nur möglich, indem Geldanlagen getätigt werden, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Dies ist beispielsweise bei privaten Devisengeschäften oder bei bestimmten Investments in Gold möglich. Kursgewinne aus Devisenspekulationen wie beispielsweise aus dem Währungspaar Dollar/Euro auf einem Fremdwährungskonto, die außer der Spekulationsfrist getätigt werden, bleiben steuerfrei.

Literatur

Hier finden Sie weiterführende Literatur zum Thema

Bundesfinanzministerium: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer