Wenn Sie in Spandau wohnen, ist dieses Finanzamt sehr wahrscheinlich in steuerlichen Angelegenheiten für Sie zuständig. In den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Spandau fallen die Besteuerung natürlicher Personen und die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für Berlin. In diesem Zusammenhang liegt ein Formular „Veräußerungsanzeige“ vor. Die Öffnungszeiten sind Verbraucherfreundlich gehalten.
Das Finanzamt Spandau hat die Bundesfinanzamtsnummer 1119. Wenn Sie in Berlin wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Anschrift
Nonnendammallee 21
13599 Berlin
Kontaktdaten
Telefax:
E-Mail:
Website: http://www.berlin.de/sen/finanzen
Öffnungszeiten
Info-Zentrale:
Di: 08:00-14:00
Mi: 08:00-14:00
Do: 12:00-18:00
Telefonservice:
Mo: 08:00-15:00
Di: 08:00-15:00
Mi: 08:00-15:00
Do: 08:00-15:00
Fr: 08:00-13:00
Bankverbindung
Bankname: | DEUTSCHE BANK AG-POSTBANK BRANCH (FORMERLY DEUTSCHE POSTBANK AG) |
IBAN: | DE09100100100691555100 |
BIC: | PBNKDEFFXXX |
Das Finanzamt ist im Internet nicht über eine eigne Webseite erreichbar. Die Internetpräsenz erfolgt über das BerlinerOnline Stadtportal service.berlin.de/standort/324111/.
Eine direkte Zuständigkeit des Finanzamtes Spandau besteht für diese steuerlichen Angelegenheiten:
- Bescheinigung in Steuersachen – Ausstellung (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Einkommensteuer – Festsetzung – Antragsveranlagung
- Einkommensteuer – Festsetzung – Pflichtveranlagung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – Allgemeines
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – Einsicht gewähren
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibeträge für Kinder ab 18 Jahren (Besonderheiten)
- Gewerbesteuer – Festsetzung
- Grundsteuer – Festsetzung
- Gründungen – steuerliche Anmeldung von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Gewerben, Selbständigkeit oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
- Hund anmelden
- Hundesteuer – Hund abmelden
- Kinderfreibeträge – Allgemeine Informationen
- Steueransprüche – Stundung
- Steuerfreibeträge – Eintragung – Übertragung des Kinderfreibetrags
- Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens
- Umsatzsteuer – Kleinunternehmer
- Umsatzsteuer – Voranmeldungen, Jahreserklärungen
- Wohnungsbauprämie – Festsetzung
Finanzamt Spandau als Zentralstelle für die Grunderwerbsteuer, Veräußerungsanzeige
Das Land Berlin hat die Erhebung und Verwaltung der Grunderwerbsteuer dem Finanzamt Spandau übertragen. Immobilienkäufer erhalten daher den Grunderwerbsteuerbescheid von diesem Finanzamt. Die fällige Steuer kann vorab mit unserem Rechner zur Grunderwerbsteuer in Berlin ermittelt werden.
Laut der „Verordnung über besondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Finanzverwaltung des Landes Berlin
(Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung – FÄZustVO) Vom 8. Dezember 2021″ gilt für das Finanzamt Spandau:
„Einheitsbewertung, Feststellung der Grundsteuerwerte und Bedarfsbewertung sowie Verwaltung der Grundsteuer für das forstwirtschaftliche Vermögen des Landes Berlin im Land Berlin.“
Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer ist nicht das Finanzamt Spandau, sondern der Zoll zuständig. Wenn es dagegen um Fragen zur Erbschaftssteuer geht, kontaktieren Sie bitte die Hotline des Finanzamt Spandau.
Neben diesem Finanzamt gibt es in Berlin weitere 21 Finanzämter
Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen
Finanzamt Berlin für Körperschaften I
Finanzamt Berlin für Körperschaften II
Finanzamt Berlin für Körperschaften III
Finanzamt Berlin für Körperschaften IV
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
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