Wiki zum Finanzamt StuttgartAufgrund der Größe und Bevölkerungszahl von Stuttgart wurde das Finanzamt dezentralisiert und hat jeweils unterschiedliche Zuständigkeit. Je nach dem Anfangsbuchstaben des Steuerpflichtigen oder des Unternehmens ist eines von 4 Finanzämtern zuständig. Darüber hinaus gibt es ein eigenes Finanzamt für die Körperschaften und die Kassageschäfte der anderen 4 Finanzämter. Wenn Sie im Einzugsbereich der Stadt wohnen, ist sehr wahrscheinlich eines der folgenden Finanzämter in Stuttgart für Sie zuständig:

Stuttgart I für die Anfangsbuchstabe A bis H

Stuttgart II Anfangsbuchstabe I bis R

Stuttgart III Anfangsbuchstabe S bis Z

Stuttgart IV Körperschaften und Kassengeschäfte und Vollstreckung für die Finanzämter Stuttgart I – III

Das Finanzamt Stuttgart hat die Bundesfinanzamtsnummer 2896. Wenn Sie in Stuttgart wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Stuttgart
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:0711 6673-0
Telefax:0711 6673-4040
E-Mail:
Website: http://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_zbpstuttgart

Öffnungszeiten

Bankverbindung

Bankname:
IBAN:
BIC:


Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Hotline, E-Mail

Hier finden Sie die wichtigsten Kontaktdaten zum Finanzamt Stuttgart, erreichbar im Internet unter www.fa-stuttgart.de.  Telefonnummern der 4 Finanzämter, die Hotline für Fragen zur Existenzgründung, zur Umsatzsteuer etc. Unter welcher E-Mail sind in Stuttgart die Finanzämter I, II, II und IV erreichbar und wie lauten die Öffnungszeiten.

Finanzamt Stuttgart I

Adresse

Finanzamt Stuttgart I
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
Postalische Anschrift

Finanzamt Stuttgart I
Postfach 10 60 55
70049 Stuttgart

Telefon: 0711-6673-0

Hotline: 0711-6673-0
Telefax: 0711-6673-5010

E-Mail: poststelle@fa-stuttgart1.bwl.de

Internet: www.fa-stuttgart1.de

Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:          8:00 Uhr – 15:30 Uhr
Mittwoch:                                     8:00 Uhr – 17:30 Uhr
Donnerstag und Freitag:     8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Die Öffnungszeiten für das Finanzamt Stuttgart I beziehen sich auf das Service Center am Hauptsitz des Finanzamts am Dienstgebäude  Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart. Bürger, die im Service Center ihre Fragen zu Veranlagungen persönlich mit einem Mitarbeiter des Finanzamtes besprechen möchten, sollten ihren Personalausweis und ihre StID-Nr. oder Steuernummer mitbringen.

Beratungen- Sprechstunden

Beratungen und Sprechstunden in Steuerangelegenheiten siehe Öffnungszeiten des Service Center. Darüber hinasu besteht die Möglichkeit telefonisch mit Mitarbeitern zu sprechen. Eigene Ansprechpartner sind

Bürgerreferent
Pressereferent
Vereinsbeauftragter
Ansprechpartner Existenzgründer
Elster-Ansprechpartner
Ausbildungsleiter

BankverbindungenInstitut:     Deutsche Bundesbank HV Stuttgart
Kontonummer:     60001503
BLZ:                            60000000
IBAN:                         DE60600000000060001503
BIC:                            MARKDEF1600

Institut:     Landesbank Baden-Württemberg
Kontonummer:     2065854
BLZ:                             60050101
IBAN:                         DE06600501010002065854
BIC:                            SOLADEST600


 

Stuttgart II

Finanzamt Stuttgart II
Rotebühlplatz 40
70178 Stuttgart
Postalische Anschrift
Finanzamt Stuttgart II
70141 Stuttgart

Telefon: 0711-6673-0

Hotline: 0711-6673-0
Telefax: 0711-6673-5010

E-Mail: poststelle@fa-stuttgart2.bwl.de

Internet: www.fa-stuttgart2.de

Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:          8:00 Uhr – 15:30 Uhr
Mittwoch:                                     8:00 Uhr – 17:30 Uhr
Donnerstag und Freitag:     8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Die Öffnungszeiten für das Finanzamt Stuttgart II beziehen sich auf das Service Center am Hauptsitz des Finanzamts am Dienstgebäude  Rotebühlstraße 40, 70178 Stuttgart. Bürger, die im Service Center ihre Fragen zu Veranlagungen persönlich mit einem Mitarbeiter des Finanzamtes besprechen möchten, sollten ihren Personalausweis und ihre StID-Nr. oder Steuernummer mitbringen.

Beratungen- Sprechstunden

Siehe Öffnungszeiten

Bankverbindungen

Institut:     Deutsche Bundesbank HV Stuttgart
Kontonummer:     60001503
BLZ:                            60000000
IBAN:                         DE60600000000060001503
BIC:                            MARKDEF1600

Institut:     Landesbank Baden-Württemberg
Kontonummer:     2065854
BLZ:                             60050101
IBAN:                         DE06600501010002065854
BIC:                            SOLADEST600


Stuttgart III

Finanzamt Stuttgart III
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
Postalische Anschrift
Finanzamt Stuttgart III
70173 Stuttgart

Telefon: 0711-6673-0

Hotline: 0711-6673-0
Telefax: 0711-6673-5010

E-Mail: poststelle@fa-stuttgart3.bwl.de

Internet: www.fa-stuttgart3.de

Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:          8:00 Uhr – 15:30 Uhr
Mittwoch:                                     8:00 Uhr – 17:30 Uhr
Donnerstag und Freitag:     8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Die Öffnungszeiten für das Finanzamt Stuttgart III beziehen sich auf das Service Center am Hauptsitz des Finanzamts am Dienstgebäude  Rotebühlstraße 30, 70173 Stuttgart. Bürger, die im Service Center ihre Fragen zu Veranlagungen persönlich mit einem Mitarbeiter des Finanzamtes besprechen möchten, sollten ihren Personalausweis und ihre StID-Nr. oder Steuernummer mitbringen.

Beratungen- Sprechstunden

Siehe Öffnungszeiten

Bankverbindungen

Institut:     Deutsche Bundesbank HV Stuttgart
Kontonummer:     60001503
BLZ:                            60000000
IBAN:                         DE60600000000060001503
BIC:                            MARKDEF1600

Institut:     Landesbank Baden-Württemberg
Kontonummer:     2065854
BLZ:                             60050101
IBAN:                         DE06600501010002065854
BIC:                            SOLADEST600


 

Stuttgart IV

Finanzamt Stuttgart IV
Seidenstr. 23
70174 Stuttgart
Postalische Anschrift
Finanzamt Stuttgart IV
Postfach 10 60 52
70049 Stuttgart

Telefon: 0711-6673-0

Hotline: 0711-6673-0
Telefax: 0711-6673-5010

E-Mail: poststelle@fa-stuttgart4.bwl.de

Internet: www.fa-stuttgart4.de

Öffnungszeiten
Montag:       8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch:  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag:        8:00 – 12:00 Uhr

Die Öffnungszeiten für das Finanzamt Stuttgart IV beziehen sich auf das Service Center am Hauptsitz des Finanzamts am Dienstgebäude  Seidenstr. 23, 70174 Stuttgart. Bürger, die im Service Center ihre Fragen zu Veranlagungen persönlich mit einem Mitarbeiter des Finanzamtes besprechen möchten, sollten ihren Personalausweis und ihre StID-Nr. oder Steuernummer mitbringen.

Beratungen- Sprechstunden

Siehe Öffnungszeiten

Bankverbindungen

Institut:     Deutsche Bundesbank HV Stuttgart
Kontonummer:     60001503
BLZ:                            60000000
IBAN:                         DE60600000000060001503
BIC:                            MARKDEF1600

Institut:     Landesbank Baden-Württemberg
Kontonummer:     2065854
BLZ:                             60050101
IBAN:                         DE06600501010002065854
BIC:                            SOLADEST600

 


Hundesteuer

Auch in Stuttgart wird die Hundesteuer nicht vom Finanzamt, sondern von der Stadt erhoben. Stuttgart hat seit Januar 2001 die Hundesteuer für gefährliche Rassen und weitere definierte bestimmte Hunderassen gegenüber den bisherigen Regelungen deutlich erhöht.

Die Hundesteuersätze sind hier angegeben. Jeder Hund hat eine Hundesteuermarke zu tragen. Die Hundesteuer ist im Amtsblatt Nr. 43 vom 24.10.1996 und 26.10.2000 geregelt, nach der für die Hundesteuer der Halter des Hundes der Steuerschuldner und Steuerpflichtige ist.

Information: Formular zur Anmeldung der Hundesteuer in Stuttgart     Download Stuttgart Hundesteuer Anmeldung

Zuständig ist bei der Stadt Stuttgart die Kämmerei, Team Hundesteuer:

Hundesteuer
Schmale Straße 13
70173 Stuttgart
S-Mitte
Postanschrift

Landeshauptstadt Stuttgart
Stadtkämmerei, Hundesteuer
70161 Stuttgart

Öffnungszeiten:
Mo – Do 9:00 – 15:30 Uhr
Fr      9:00 – 12:30 Uhr

Kontakt
Telefon: 0711 216-20470
Fax: 0711 216-956997
E-Mail: poststelle.stadtkasse@stuttgart.de

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muß beim Finanzamt Stuttgart, wie bei allen anderen Finanzämtern auch (hier geht es zur Finanzamtssuche) seit dem 1. Januar 2013 über Elster online mit einem Elsterformular elektronisch an das Finanzamt Stuttgart übermittelt werden. Nur in Härtefällen und nur auf besonderen Antrag hin, verzichtet das Finanzamt auf die Übermittlung via Elster Formular. Die bis dahin üblichen „offline“ Abgabeverfahren und Vordrucke auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.

Abgabetermine Stuererklärungen & Einkommensteuer

Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung war bis zum Steuerjahr 2016 der 31. Mai des Folgejahrs des Veranlagungsjahres. Erfolgt eine steuerliche Beratung, beispielsweise durch einen Steuerverein oder einen Steuerberater, ist die Frist automatisch bis zum 31. Dezember.

Neu seit 2017: Durch das neue Steuergesetzt verlängert sich der bisher gültige Abgabetermin der Einkommensteuer ab dem Steuerjahr 2017 auf den 31. Juli des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres. Für Steuererklärungen, die mit Hilfe eines Steuerberaters oder Steuervereins erstellt wurden verlängert sich die Frist auf den 28. Februar. Damit werden Einkommensteuererklärungen für 2016 erstmals nach den neuen Fristen abgabepflichtig.

Lohnsteuerkarte & Steuerklassenwahl

Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und haben in diesem Zusammenhang Fragen zur elektronischen Lohnsteuerkarte ELStAM oder zur Wahl Ihrer Steuerklasse (Ehegatten oder  Lebenspartner was ist günstiger: beide Steuerpflichtige nach Steuerklasse IV oder der besserverdiendende nach Steuerklasse III und der Andere Steuerklasse V?) an das Wohnstätten Finanzamt Stuttgart? Alternativ steht Ihnen sicherlich ein Mitarbeiter als Ansprechpartner nach Vermittlung über die Hotline (Telefonnummer s. o.) zur Verfügung (bitte die eingeschränkten Öffnungszeiten beachten!).

KFZ Steuer

Für die KFZ Steuer ist nicht mehr das Finanzamt Stuttgart, sondern seit dem 04.04.2014 das zuständige Hauptzollamt zuständig. Die erteilten Kraftfahrzeugsteuerbescheide sind weiterhin gültig. Fahrzeughalter, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen die KFZ Steuer an die Bundeskasse zahlen. In Baden-Württemberg sind diese Bundeskassen verantwortlich, siehe Tabelle 1.

Tab. 1: In Baden-Württemberg zuständige Bundeskassen für die KFZ Steuer, gilt nur für KFZ Halter, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen

Hauptzollamt Bundeskasse/Kontoinhaber IBAN BIC
Heilbronn Halle/Saale Dienstsitz Weiden/Oberpfalz DE 4575 0000 0000 7500 1020 MARKDEF1750
Karlsruhe Trier DE 3659 0000 0000 5900 1054 MARKDEF1590
Singen Halle/Saale Dienstsitz Weiden/Oberpfalz DE 9475 0000 0000 7500 1011 MARKDEF1750
Ulm Halle/Saale Dienstsitz Weiden/Oberpfalz DE 5175 0000 0000 7500 1009 MARKDEF1750

Das Finanzamt Stuttgart mit Zuständigkeiten für

Abgeltungsteuer Erbschaftssteuer Steuerbescheid
Abmeldung Formulare Steuernummer
Adressänderung Gewerbesteuer Steuerprüfung
Anmeldung Grunderwerbsteuer Umsatzsteuer
Ausbildung Kinderfreibetrag Umsatzsteuervoranmeldung
Bankverbindung Körperschaftssteuer Umzug
Doppelbesteuerungsabkommen Lohnsteuer Widerspruch
Eigenheimzulage Mehrwertsteuer
Einheitswert Schenkungssteuer
Einkommensteuer Stellenangebote

Finanzamt Stuttgard III zuständig für Grundsteuermessbescheid

In Stuttgart sind viele steuerliche Aspekte für Immobilienbesitzer relevant. Besonders die Grundsteuer spielt eine wichtige Rolle für Eigentümer von Grundstücken. Das Finanzamt Stuttgart III ist hierbei für die Erfassung und Berechnung zuständig. Es erstellt auf Basis des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags den Grundwertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid. Diese Bescheide bilden die Grundlage für die Stadt Stuttgart, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Anschließend erlässt die Stadt den offiziellen Grundsteuerbescheid an die Steuerpflichtigen. Es ist wichtig, diese Bescheide sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten das Finanzamt zu kontaktieren. Änderungen an der Immobilie können die Höhe der Steuer beeinflussen. Daher sollten Eigentümer stets aktuelle Informationen beim Finanzamt Stuttgart III einholen. Fristgerechte Zahlungen vermeiden mögliche Mahngebühren oder rechtliche Konsequenzen. Zudem bietet das Finanzamt Beratung zu Freibeträgen und Zahlungsmodalitäten an.

Für Fragen zur Grundsteuer finden Sie hier weitere Informationen:  Stadt Stuttgart Grundsteuer
Ansprechpartner bei der Stadt Stuttgart ist die Kämmerei Team Grundsteuerveranlagung:

Grundsteuerveranlagung
Schmale Straße 13
70173 Stuttgart
S-Mitte

Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
Stadtkämmerei, Grundsteuerveranlagung
70161 Stuttgart

Öffnungszeiten:
Mo – Do 09:00 – 15:30 Uhr
Fr      09:00 – 12:30 Uhr

Fax: 0711 216-952724
E-Mail: poststelle.grundbesitzabgaben@stuttgart.de

Grunderwerbsteuer

Welches Finanzamt in Stuttgart für die Grunderwerbsteuer zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Zuständigkeitsbereich das Grundstück bzw. die erworbene Immobilie liegt. Nachdem der Kaufvertrag beglaubigt ist, sendet der Notar die Daten an das zuständige Finanzamt. Daraufhin versendet das Finanzamt in Stuttgart den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Hier finden Sie Informationen zur Grunderwerbsteuer in Stuttgart.

Informationen zur Grunderwerbsteuer gibt es auch bei der Stadt Stuttgart unter GrESt.  Für die Veranlagung ist jeweils das Wohnstätten Finanzamt zuständig, in dessen Einzugsbezirk sich der Grundbesitz liegt. Den Steuerbescheid zur Grunderwerbsteuer erhalten Sie aber vom Finanzamt. Auch für die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer ist das Finanzamt Stuttgart zuständig, bei komplexen Fällen sollten sich Erben vorab bei einem Steuerberater informieren.

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Ausbildung & Job & Karriere

Art Durchführung Berufsabschluss
Ausbildung Azubi Finanzfachwirt/in
Studium Duales Studium Diplom-Finanzwirt/in (FH)
Juristen Referendare oder Karrieremöglichkeit nach Studienabschluss
Wirtschaftswissenschaftler Referendare oder Karrieremöglichkeit nach Studienabschluss