Verkaufsoffener Sonntag in Berlin, Frankfurt, HamburgNach dem deutschen Ladenschlussgesetz dürfen Geschäfte nur montags bis samstags von 6 Uhr bis 20 Uhr öffnen und müssen an Sonntagen und Feiertagen geschlossen bleiben. Und doch gibt es immer häufiger den verkaufsoffenen Sonntag. Für die Preise, die für den Einkauf von Waren oder Dienstleistungen am Sonntag erhoben werden, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

Nur Bäckereien ist es erlaubt, schon um 5.30 Uhr mit dem Verkauf zu beginnen (http://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/__3.html). Da jedoch die einzelnen Bundesländer für die Ladenöffnungszeiten zuständig sind, gibt es zahlreiche unterschiedliche Regelungen, wann die Geschäfte schließen. So haben acht Bundesländer die Schlusszeiten an Werktagen komplett freigegeben und vier Bundesländer beschränken die Öffnungszeiten nicht an Samstagen. Nach dem Gesetz darf der Sonntag maximal viermal im Jahr zum Einkaufen genutzt werden. Auch hier können die Länder abweichende Regelungen treffen, wovon einige Landesregierungen Gebrauch machen.

Am Sonntag einkaufen: verkaufsoffener Sonntag in Berlin, Frankfurt Hamburg und…..

Verkaufsoffene Sonntage sind bei Verbrauchern und Einzelhändlern sehr beliebt. Gewerkschaften, Kirchen und Arbeitnehmer, die am Sonntag arbeiten müssen, stehen den zusätzlichen Arbeitsstunden dagegen skeptisch gegenüber. Beliebt sind die extra Shopping Tage natürlich in den Großstädten wie Berlin, Frankfurt, Hamburg. Dann reisen auch viele Kaufinteressierte aus dem Umland an, um Sonntags etwas besonderes zu erleben

Verbraucher nutzen Einkaufssonntage für einen Familienausflug oder Paare freuen sich, dass sie an ihrem freien Tag gemeinsam bummeln gehen können. Einige Einzelhändler bezeichnen die Sonntage, an denen sie ihr Geschäft öffnen, als die umsatzstärksten Tage im Jahr. Die Ladenöffnung lohnt sich für die Unternehmer, auch wenn sie ihren Angestellten einen Zuschlag für die Sonntagsarbeit zahlen. Sofern der Zuschlag 50% des Grundgehalts nicht übersteigt, ist die Zahlung für die Beschäftigten steuerfrei. Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Leistung.

Städte, Länder und Gemeinden dürfen Verkaufssonntage nicht willkürlich festlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 17. Mai 2017 entschieden, dass stets ein sogenannter Sachgrund für eine Ladenöffnung am Sonntag gegeben sein muss. Als Sachgründe gelten nach Meinung des Gerichts weder der Wunsch der Verbraucher, am Sonntag shoppen zu gehen, noch die Erwartung der Händler, an dem Tag besonders hohe Umsätze zu erzielen (www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=35).

Stattdessen muss nachgewiesen werden, dass ein Anlass von öffentlichem Interesse stattfindet, der die sonntägliche Öffnung der Geschäfte in einer Stadt oder einem Stadtteil rechtfertigt. Daher ist der Sonntagsverkauf in vielen Gemeinden mit einem historischen Stadtfest, einem Jubiläum oder besonderen Events verbunden. Der Anlass, der als Sachgrund für den Sonntagsverkauf dient, muss größer sein als die Öffnung der Geschäfte, die nur als begleitendes Programm gelten dürfen.

Berlin

In Berlin dürfen an Verkaufssonntagen die Geschäfte von 13.00 bis 20.00 Uhr öffnen.

2017 > In 2017 wurden diese 8 verkaufsoffene Sonntage genehmigt:

  • 29.01.2017: Internationale Grüne Woche
  • 12.03.2017: Internationale Tourismus-Börse Berlin (ITB)
  • 07.05.2017: 54. Berliner Theatertreffen
  • 03.09.2017: Internationale Funkausstellung Berlin
  • 01.10.2017: Lichterfest zum Tag der Deutschen Einheit
  • 05.11.2017: Jazzfest Berlin
  • 03.12.2017: Weihnachtsmärkte – diverse veranstaltungen
  • 17.12.2017: Louis-Lewandowski-Tage

2018 > Die Verkaufssonntage für 2018 werden voraussichtlich im Oktober 2017 durch die Senatsverwaltung Berlin publiziert.

Frankfurt

2017 >In Frankfurt gibt es 2017 diese  4 Verkaufssonntage

  • 27.08.2017 – Museumsuferfest
  • 17.11.2017 – 10. verkaufsoffener Sonntag jeweils in den Stadtteilen
  • 24.11.2017 – Internationalen Automobilausstellung (IAA), gültig für Zeil und Messeareal
  • 15.10.2017 – Buchmesse (nur gültig für die Flächen der Messe über den Hauptbahnhof bis zur Einkaufsmeile Zeil)

Die Geschäfte dürfen an verkaufsoffenen Sonntagen 6 Stunden in Frankfurt geöffnet haben.

Eventuell wird es doch keine Stadtteil-Verkaufssonntage 2017 in Frankfurt geben, da der Einzelhandel offenbar Vorbehalte hat.

2018 > Die Anzahl verkaufsoffener Sonntage für Frankfurt in 2018 standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Kiel

Als Beispiel sind hier die Verkaufssonntage im Herbst angegeben:

Am 01.10. 2017  findet der Kieler Bauern und Reginalmarkt statt
Am 05. 11. 2017 sind die  Skandinavien Tage angesagt.

Der Einzelhandel darf an diesen Sonntagen von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen.

Recht: Was sagt das Gesetz?

Gewerkschaften und Kirchen möchten den Sonntagsverkauf ganz abschaffen und berufen sich auf Art.140 des Grundgesetzes sowie auf § 9 Abs. 1 Arbeitszeitengesetz (ArbZG). Das deutsche Grundgesetz schützt den Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ und im Arbeitszeitengesetz ist geregelt, dass die Beschäftigen an Sonntagen zwischen 0 Uhr und 24 Uhr nicht arbeiten dürfen (www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html). Dem steht jedoch die Föderalismusreform I vom 1. September 2006 gegenüber.

Mit der Reform erhielten die deutschen Bundesländer die Kompetenz, die Ladenschlusszeiten selbst zu bestimmen. Die Regelung betrifft auch die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage, die seither jedes Bundesland selbst festlegt. Spitzenreiter ist das Land Berlin, in dem es acht einheitliche Einkaufssonntage sowie zwei weitere Termine, die die Einzelhändler selbst bestimmen dürfen, gibt. Die meisten anderen Bundesländer beschränken sich auf die im Gesetz über den Ladenschluss vorgesehenen vier Sonntage (www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/__14.html). Ausnahmen bilden nur die Länder Baden-Württemberg mit drei freigegebenen Sonntagen sowie Brandenburg mit sechs erlaubten Tagen.

Hohe kirchliche Feiertage, wie Ostern oder Pfingsten, sind von der Sonntagsöffnung der Geschäfte ausgenommen. Auch an den sogenannten stillen Feiertagen, wie Totensonntag oder Volkstrauertag, ist eine Geschäftsöffnung in vielen Bundesländern verboten. Uneinig sind sich die Landesregierungen hingegen bei der Öffnung an den vier Adventssonntagen. So untersagt Baden-Württemberg den Sonntagsverkauf an allen vier Tagen, während Bremen nur die Sonntage im Dezember ausnimmt. Im Saarland hingegen ist der 1. Advent immer dann verkaufsoffen, falls es sich um einen Sonntag im Dezember handelt.

Ladenschlussgesetz

In einigen Bundesländern mit Seebädern und beliebten Urlaubsregionen sowie in Ländern mit bekannten Kurorten findet hingegen § 10 des Ladenschlussgesetzes Anwendung (www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/__10.html). In diesen Erholungsorten dürfen die Geschäfte an bis zu 40 Sonntagen im Jahr folgende Artikel verkaufen:

  • Badegegenstände
  • Devotionalien
  • Frisches Obst
  • Alkoholfreie Getränke
  • Milch und Milcherzeugnisse
  • Süßigkeiten
  • Tabakwaren
  • Blumen
  • Zeitungen
  • Typische Waren des Ortes

Die maximale Öffnungszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und die Zeiten der Hauptgottesdienste müssen beachtet werden.

Pro & Contra: Das sagen Befürworter und Gegner

Die Deutschen gehen am Sonntag gerne einkaufen. Das zeigt sich beispielsweise daran, dass der Onlinehandel an Sonntagen 20% – 30% seines Umsatzes macht. Nach Meinung der Einzelhändler kaufen die Verbraucher sonntags im Internet ein, weil sie keine Möglichkeit haben, ihr Geld vor Ort auszugeben. Davon profitieren auch grenznahe ausländische Städte mit liberalen Öffnungszeiten. Besucher aus Nordrhein-Westfalen stellen am Wochenende 75% der Käufer in der niederländischen Stadt Roermond, deren Outlet-Center nur am ersten Weihnachtsfeiertag und Neujahr geschlossen ist. Ansonsten können die Kunden hier jeden Sonntag von 9.00 – 21.00 Uhr einkaufen, was von zahlreichen deutschen Verbrauchern regelmäßig genutzt wird.

Einzelhandel- und Kaufhaus-Lobby will Bundesregierung überzeugen

Unter der Führung großer deutscher Kaufhäuser, wie Karstadt, Kaufhof und KaDeWe, versucht der Einzelhandel, die Bundesregierung zu überzeugen, die Öffnungszeiten am Sonntag komplett freizugeben, besonders häufig eben in Berlin, aber auch in Frankfurt, Hannover oder Hamburg. Dabei sind sich die Einzelhändler einig, dass sie nicht an allen 52 Sonntagen im Jahr öffnen möchten. Trotzdem sollen die Innenstädte am Wochenende belebter werden und die Käufer auch am Sonntag in die Läden ziehen. Eine Innenstadt, die sonntags beleuchtete Geschäfte und Publikumsverkehr aufweist, ist für die Käufer attraktiver und stärkt den Umsatz. Als Folge der derzeitigen Einschränkungen befürchten die Händler die Schließung zahlreicher Geschäfte, die Kunden an den Online-Handel oder an ausländische Anbieter mit erweiterten Öffnungszeiten verlieren.

Nicht jeder Ladeninhaber ist jedoch mit dieser Argumentation einverstanden. In wirtschaftlich starken Gegenden, vor allem im Süden Deutschlands, sowie in Innenstädten mit einem großen Anteil an innerhabergeführten Läden, sind die Betreiber mit einem erweiterten Sonntagsverkauf nicht immer einverstanden. Sie führen die höheren Kosten als Gegenargument an und halten die Gewinnerwartungen für überschätzt.

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) und Kirchen als größte Gegner

Größter Gegner der verkaufsoffenen Sonntage ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, abgekürzt Ver.di, unterstützt von den Kirchen in Deutschland. Seit 2009 hat die Gewerkschaft nach eigener Aussage rund 110 Verfahren gegen Städte und Gemeinden wegen der Sonntagsverkäufe geführt und einen großen Teil der Klagen gewonnen (z. B. gegen Hannover). Vor allem der Schutz der Arbeitnehmer und das Erhalten der Sonntagsruhe stehen für die Gewerkschaftler im Mittelpunkt. Mitarbeiter, die zur Arbeit am Sonntag eingeteilt werden, haben keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, sofern ihr Arbeitsvertrag diese Arbeitszeit vorsieht. Finden sich nicht genug freiwillige Arbeitnehmer, kann der Chef bestimmen, wer am Sonntag arbeiten muss.

Mehreinnahmen für den Fiskus durch Mehrwertsteuer?

Neben der Belebung der Innenstädte stehen für den Einzelhandel natürlich Mehreinnahmen durch Verkäufe an offenen Sonntagen im Vordergrund. Dies sollte natürlich auch den Finanzminister freuen, denn die Steuereinnahmen durch die Mehrwertsteuer fließen ihm mit einem Anteil von rund 52% zu, den Gemeinden bleiben nur ca. 2%. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass nach Recherchen keine Daten oder Studien zu finden sind, die sich auf zusätzliche Einnahmen durch verkaufsoffene Sonntage beziehen.

#verkaufsoffener Sonntag – news

2015 Hamburg: In Hamburg dürfen Geschäfte und Kaufhäuser nur noch öffnen der Verkauf im Vordergrund steht. Ein verkaufsoffener Sonntag ist nur als Zugabe einer wesentlichen Veranstaltung möglich.

2017 IHK Berlin: IHK Berlin und HBB begrüßen kundenfreundliche Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage 2017

Literatur

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration:
Ladenschlussrecht – Ausnahme: Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage – Aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen