ermäßigter Steuersatz = 7% UmsatzsteuerDer ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Deutschland, im Steuergesetz als ermäßigter Steuersatz bezeichnet, ist ein alternativer Prozentwert, welcher nur auf ausgewählte Güter angewandt werden kann. Damit sollen für Konsumenten Güter des täglichen Verbrauchs weniger stark besteuert werden. Die Auswahl der Ausnahmen ist nicht immer logisch.

In Deutschland beziffert sich der ermäßigte Umsatzsteuersatz aktuell auf 7 Prozent, im Vergleich zum regulären Satz von aktuell 19 Prozent (Stand 2024). Welche Güter mit 7 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden können, ist im Paragraph 12 bis 15a des Umsatzsteuergesetzes geregelt.

Warum und für was wurde ein ermäßigter Steuersatz eingeführt

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll den Endverbraucher entlasten, indem dieser für einige elementare Produkte und Dienstleistungen insgesamt weniger zahlen muss, als wenn der Händler den regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anwenden müsste. Aus diesem Grund sind vor allem grundlegende Produkte des Alltages von dem ermäßigten Satz betroffen, beispielsweise Grundnahrungsmittel oder Bücher. Wer sich unsicher über die Ausnahmen beziehungsweise den Umfang dieser Regelung ist, kann diese durch bestimmte Zolltarif-Nummern ausfindig machen.

Um sich abzusichern, kann auch eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der entsprechenden Behörde eingeholt werden. In diesem Fall wäre das beispielsweise das zuständige Finanzamt oder der Dienstsitz des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung. Diese Institutionen können eindeutig deklarieren welche Produkte mit 7 Prozent besteuert werden, sofern aus der Tabelle samt Zolltarifnummern keine eindeutige Klarheit gewonnen wird. Insbesondere für Unternehmer, die mit dem jeweiligen Produkt bisher keine Erfahrung gesammelt haben, kann eine solche Absicherung elementar sein.

Vom ermäßigten Satz sind aktuell beispielsweise die folgenden Produkte betroffen:

  • – Backwaren
  • – Bücher
  • – Eier
  • – genießbare Früchte
  • – Getreide
  • lebende Tiere (teilweise)

Ermäßigter Umsatzsteuersatz Liste für lebende Tiere

Eine Auswahl an Ausnahmen mit 7% Besteuerung von lebenden Tieren:

Bienen Hausschweine (inkl.reinrassiger Zuchttiere)
Blindenführhunde (mit Ausbildung) Haustauben
Enten Hausziegen (inkl.reinrassiger Zuchttiere)
Gänse Hühner
Hauskaninchen Maultiere sowie Maulesel
Hausrinder (inkl.reinrassiger Zuchttiere) Perlhühner
Hausschafe (inkl.reinrassiger Zuchttiere) Truthühner

Ermäßigter Umsatzsteuersatz Liste für Gemüse

Eine Auswahl an Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen und zwar frisch oder gekühlt, die aber nicht direkt als Speise zubereitet sind mit 7% Besteuerung:

>Blumenkohl Lauch
Chicoree Porree
Cornichons Rettiche
Gurken Rote Rüben
Hülsenfrüchte Salate
Karfiol Schalotten
Karotten Schwarzwurzeln
Kartoffeln Speisemöhren
Knoblauch Speiserüben
Knollensellerie Speisezwiebeln
Kohl Tomaten
Kohlrabi Topinambur
Wirsingkohl

Quellenangabe: www.gesetze-im-internet.de

Die Listen können um weiteren Ausnahmelisten mit einer Vielzahl von Produkten fortgeführt werden, wobei zu bedenken ist, dass nahezu alle diese aufgelisteten Produkte auch Ausnahmeregelungen nutzen. Während Früchte beispielsweise mit der Umsatzsteuer von 7 Prozent besteuert werden, trifft das nicht mehr auf die Schalen von Zitrusfrüchten oder auf Traubenmost zu. Auch Bücher werden mit 7 Prozent besteuert, jedoch nur so lange, wie diese keine jugendgefährdeten Inhalte besitzen. Sobald dieser Fall eintritt, würde automatisch wieder der reguläre Satz von 19 Prozent zum Einsatz kommen. Der Mehrwertsteuer bei Kaffee, beträgt 7% für den Muntermacher in der Packung und 19% für die Tasse Kaffee in der Gastronomie.

Die Produkte und Ausnahmen der 7-Prozent-Regel

Der ermäßigte Satz von 7 Prozent beziffert sich also vorrangig auf Futtermittel, Lebensmittel, Bücher/Zeitungen, ausgewählte Getränke (Leitungswasser, Milch) und Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse – darunter auch bestimmte Hölzer und Tiere (Details s. auch Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14).

Restaurationsumsätze werden pauschal nie mit einem Satz von 7 Prozent besteuert, sondern unterliegen stattdessen immer den regulären 19 Prozent. Die zahlreichen Ausnahmen im Umsatzsteuergesetz stellen Unternehmer immer wieder vor Hürden. Dabei verfolgt das Gesetz, zumindest nach Ansicht von Unternehmern und Steuerberatern, nicht zwingend immer eine klare Linie. So sind beispielsweise Maulesel vom ermäßigten Steuersatz betroffen, Esel hingegen nicht. Auch Kakaopulver wird mit 7 Prozent besteuert, nicht aber Kakao. Wer sich unsicher ist, sollte also die eingangs erwähnten Dienststellen um Auskunft bitten.

Der ermäßigte Satz von 7 Prozent wirft zwar durch seine Ausnahmen mitunter Fragen auf, ist für Endverbraucher aber tatsächlich eine elementare Entlastung. Die eingesparten 12 Prozent zum regulären Satz machen sich bei Grundnahrungsmitteln und Co vor allem aufgrund der Masse, in der diese gekauft werden, bemerkbar. Weiterhin hilft es den Produzenten dieser Produkte konkurrenzfähig gegenüber anderen Nahrungsmittelproduzenten zu bleiben,  damit Brot, Getreide etc. auch künftig in großer Zahl Abnehmer in Deutschland finden können.

Länder in Europa mit ermäßigtem Steuersatz

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern und auch in den USA gibt es einen ermäßigten Steuersatz. Einen Überblick bzw. Details finden Sie auf unseren Seiten:

Umsatzsteuer Österreich

Mehrwertsteuersatz Frankreich

Umsatzsteuer Schweiz

Umsatzsteuersatz Niederlande