Zuständigkeiten

Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig. Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Wittmund zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Finanzamt Wittmund im Internet

Auf der Webseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-aurich-wittmund-198690.html gibt es weitere Informationen zu diesem Finanzamt.

Erfahrungen & bewerten

Schreiben Sie uns doch hier sehr gerne Ihre Erfahrungen mit dem Finanzamt Wittmund . Wie freundlich sind die Sachbearbeiter, wie lange dauert die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung? Schreiben Sie hier bitte Ihre Bewertung für das Finanzamt und lesen Sie, wie es andere Bürger bewertet haben.