Banken sind KreditinstituteAls Synonym für Kreditinstitute wird oft “Banken” benutzt. Dabei stellt das Kreditgeschäft nur einen Teil des weltweiten Bankwesens dar. Daneben wickeln Banken in Deutschland den täglichen Zahlungsverkehr von Privatkunden und Geschäftskunden ab, sie verwalten die Spareinlagen und Wertpapiere ihrer Kunden, sie helfen Emittenten bei der Herausgabe von Wertpapieren und sie führen Eigengeschäfte durch. Die rechtliche Definition einer Bank findet sich in § 1 Kreditwesengesetz (KWG). Daneben regulieren zahlreiche weitere Verordnungen und Gesetze das Bankwesen. Europaweit sorgen nationale und länderübergreifende Vorschriften für die Kontrolle und Regulierung der Banken.

Banken Definition & Begriff

(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

 

Fast jeder Verbraucher und sämtliche Unternehmen unterhalten mindestens ein Konto bei einer Bank. Auch Personen ohne festen Wohnsitz oder mit einer negativen Schufa-Auskunft haben seit dem 19. Juni 2016 in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos. Für die Kontoführung und andere Dienstleistungen berechnen die Banken Gebühren, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.

Mehrwertsteuer-Option bei Banken

Gemäß § 4 Nr. 8 UStG fällt für die meisten Leistungen, die eine Bank erbringt, keine Umsatzsteuer an (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html). Daher müssen Bankkunden in der Regel keine Mehrwertsteuer für Darlehenszinsen oder Kontoführungsgebühren zahlen (Infos auf Kreditrechner). Der Grund für die Steuerbefreiung liegt darin, dass die Kreditinstitute einen großen Teil ihres Gewinns aus der Differenz zwischen Sollzinsen und Guthabenzinsen erwirtschaften. Vermögende Kunden legen ihr Geld bei der Bank an und erhalten dafür Habenzinsen. Kreditnehmer leihen sich Geld von der Bank und zahlen dafür Sollzinsen, die höher sind als die Habenzinsen, die das Kreditinstitut an die Anleger zahlt. Die Differenz wird als Marge bezeichnet, bei der es sich nicht um einen Umsatz handelt. Daher zahlen Privatpersonen keine Umsatzsteuer für Darlehenszinsen.

 

Umsatzssteuer - hier online berechnen

 

Es gibt jedoch einige Geschäftsarten, die sowohl von Kreditinstituten als auch von anderen Anbietern betrieben werden. Für diese Vorgänge berechnen Banken bei Privatkunden und bei Geschäftskunden Umsatzsteuer:

  • Gebühren für die Depotverwaltung
  • Miete für ein Bankschließfach
  • Verkauf von Goldmünzen und Silbermünzen, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind
  • Vermittlung von Immobilien

Privatpersonen keine Mehrwertsteuer Rückerstattung

Privatpersonen haben keine Möglichkeit, die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen. Für Unternehmen dagegen stellt die Steuer nur einen durchlaufenden Posten dar, weil die Beträge als Vorsteuer gegengerechnet werden können. Daher sind einige Banken dazu übergegangen, bei Firmenkunden die gesetzlich erlaubte Mehrwertsteuer-Option auf Bankdienstleistungen auszuüben. In diesem Fall zahlen die Geschäftskunden Mehrwertsteuer für Sollzinsen und sämtliche gebührenpflichtige Bankdienstleistungen und können die gezahlten Beträge in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Diese Praxis lohnt sich für ein Kreditinstitut, falls die Bank selbst hohe Ausgaben hat, zum Beispiel bei einer Renovierung oder der Umrüstung auf moderne Computer. Die Bank kann dann gezahlte Mehrwertsteuer mit der von den Firmenkunden erhaltenen Umsatzsteuer verrechnen und so ihre Kosten verringern.

Selbstständige und Freiberufler sollten die Rechnungen prüfen

Selbstständige und Freiberufler hingegen müssen die Abrechnung der Bank genau prüfen. Einzelunternehmer, wie selbstständige Handwerker oder gewerbliche Dienstleister, nutzen die Bankkonten häufig sowohl privat als auch geschäftlich. Wenn ein Kredit für den Privatgebrauch gedacht ist oder wenn gebührenpflichtige Überweisungen für Privatzwecke in Auftrag gegeben werden, können Selbstständige und Freiberufler von der Bank berechnete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer angeben. Die Kreditinstitute empfehlen Einzelunternehmern daher, gemeinsam mit einem Steuerberater zu überprüfen, welche Konten für die Mehrwertsteuer-Option der Banken geeignet sind.

Verschiedene Arten von Banken

Die Kreditinstitute in Deutschland unterteilen sich in:

  • Großbanken
  • Privatbanken
  • Regionalbanken
  • Sparkassen
  • Genossenschaftsbanken
  • Onlinebanken (z. B. norisbank)
  • Auslandsbanken
  • Bausparkassen und Hypothekenbanken
  • Wertpapierhandelsbanken
  • Banken mit Sonderaufgaben

Großbanken sind im gesamten Bundesgebiet tätig und tragen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Bei einer Privatbank handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft. Regionalbanken sind nur in einem beschränkten geografischen Gebiet aktiv. Mehr als 200 deutsche Großbanken, Regionalbanken und Privatbanken sind Mitglieder im Bundesverband deutscher Banken e.V., der seinen Geschäftssitz in Berlin hat. Der Bankenverband vertritt die Interessen der angeschlossenen Kreditinstitute und ist Träger des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken.

Die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sind als Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) mit Sitz in Bonn und Berlin organisiert. Die Geschäftsstelle Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe in Berlin ist ebenfalls Teil des Verbandes. Einige wenige freie Sparkassen firmieren als Aktiengesellschaften. Der größte Teil der Sparkassengruppe ist als Anstalt des öffentlichen Rechts am Finanzmarkt vertreten.

Die deutschen Genossenschaftsbanken werden durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) mit Hauptsitz in Berlin vertreten. Auch die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Finanzgruppe wird durch den BVR verwaltet. Eine Genossenschaftsbank ist entweder eine Aktiengesellschaft oder eine Genossenschaft.

Auslandsbanken

Bei den Auslandsbanken handelt es sich entweder um die Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts in Deutschland oder um eine Bank, deren mehrheitlicher Besitzer ein ausländisches Finanzinstitut ist. Die meisten der in Deutschland ansässigen Auslandsbanken gehören dem Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB) in Frankfurt am Main an.

Die deutschen Bausparkassen unterteilen sich in private Bausparkassen und öffentlich-rechtliche Landesbausparkassen. Die privaten Bausparkassen sind in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft tätig und Mitglieder im Verband der Privaten Bausparkassen e.V. mit Sitz in Berlin. Die Landesbausparkassen gehören als öffentlich-rechtliche Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an.

Gemäß gesetzlicher Definition (§ 1 Abs. 3d Satz 3 KWG) betreiben Wertpapierhandelsbanken kein Einlagengeschäft und sie gewähren keine Kredite für eigene Rechnung. Stattdessen bieten Wertpapierhandelsbanken nur bestimmte Bankgeschäfte an und erbringen Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften.

Banken mit Sonderaufgaben werden für einen bestimmten Zweck gegründet. Dazu gehören zum Beispiel Exportfinanzierungen, die Förderung des Mittelstands oder die Unterstützung der landwirtschaftlichen Entwicklung.

Überwachung der Banken

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Homepage unter https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/bankenfinanzdienstleister_node.html erklärt, ist eine Volkswirtschaft nur mit einem funktionstüchtigen Bankwesen erfolgreich. Zur Sicherung der Volkswirtschaften unterstehen die Kreditinstitute daher der Aufsicht durch die Bundesregierung und die EU. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für eine effiziente Bankenaufsicht gehören:

  • Single Supervisory Mechanism (SSM) als einheitlicher Aufsichtsmechanismus Europas
  • Capital Requirements Regulation (CRR) als EU-Verordnung über eine ausreichende Kapitalausstattung der Banken
  • Single Supervisory Mechanism (SSM) zur Übertragung bestimmter Aufsichtspflichten an die Europäische Zentralbank (EZB)
  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Wertpapierhandelsgesetz
  • Pfandbriefgesetz
  • Bausparkassengesetz
  • Sparkassengesetze der Länder

In Deutschland teilen sich BaFin und Deutsche Bundesbank die Aufsicht über die Banken.

Die Banken werden auch von der EZB beaufsichtigt. Die europäische Bankenaufsicht ist relativ umfangreich und Komplex. Regelmäßig finden Stresstests statt. Aktuell geht es beispielsweise um die von den Banken nicht berücksichtigten Klimarisiken.
Auf den aktuellen EZB-Pressekonferenzen bekommen Klima-Themen zunehmend Bedeutung.