Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeiten
Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig. Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Wittmund zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:
zuständig für
Abgeltungsteuer | Mehrwertsteuer | Abmeldung |
Doppelbesteuerungsabkommen | Schenkungssteuer | Adressänderung |
Eigenheimzulage | Steuernummer | Anmeldung |
Einkommensteuer | Umsatzsteuervoranmeldung | Ausbildung |
Erbschaftssteuer | Umsatzsteuer | Bankverbindung |
Gewerbesteuer | Einheitsbewertung des Grundbesitzes | |
Grunderwerbsteuer | Einheitswert | |
Kinderfreibetrag | Formulare | |
Körperschaftssteuer | Stellenangebote | |
Lohnsteuer | Umzug |
Steuerrelevanz besteht für
Arbeitnehmer |
Existenzgründer |
Familien |
Haus und Grund |
Kinderpflegepersonen |
Künstler |
Land- und Forstwirte |
Menschen mit Behinderung |
Minijobber |
Schüler und Studenten |
Senioren |
Vereine |
nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert) |
Hebesatz |
Hundesteuer |
KFZ-Steuer |
KFZ-Versicherung |
Kindergeld |
Signatur beantragen (Elster Portal) |
Finanzamt Wittmund im Internet
Auf der Webseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-aurich-wittmund-198690.html gibt es weitere Informationen zu diesem Finanzamt.
Erfahrungen & bewerten
Schreiben Sie uns doch hier sehr gerne Ihre Erfahrungen mit dem Finanzamt Wittmund . Wie freundlich sind die Sachbearbeiter, wie lange dauert die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung? Schreiben Sie hier bitte Ihre Bewertung für das Finanzamt und lesen Sie, wie es andere Bürger bewertet haben.