Altersvorsorge-Pauschbetrag - ein neuer Pauschbetrag für die AltersvorsorgeDer Bundesfinanzminister möchte die Einführung seine Transaktionssteuer in der EU durchbekommen. Da das Projekt heftig umstritten ist, scheint Olaf Scholz den Sparern bzw. Steuerzahlern finanziell entgegen zu kommen: Durch einen neuen Altersvorsorge-Pauschbetrag. Nach bisherigen Kenntnissen, ist geplant, als Begünstigte Singles 30 Euro und Paare 60 Euro als Pauschbetrag zur Altersvorsorge pro Jahr automatisch diesen Steuerfreibetrag anzurechnen. Dabei handelt es sich nicht um die Aufstockung des bestehenden Altersentlastungsbetrag. Wann der Altersvorsorge-Freibetrag erstmals steuerlich geltend gemacht werden kann ist aktuell nicht bekannt.

Stand Januar 2024: bisher ist der Altersvorsorge Pauschbetrag vom Bundesfinanzministerium nicht realisiert!

Automatische Berücksichtigung des Freibetrag bei allen Steuerpflichtigen?

Nach Informationen der Welt, soll der Pauschbetrag vom Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch bei allen Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Im Unterschied dazu müssen finanzielle Engagements bei der Altersvorsorge wie beispielsweise Riester oder Rürup Rente detailliert dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Hintergrund für die vereinfachte Vorgehensweise ist der ansonsten zu hohe bürokratische Aufwand. Wird der Altersvorsorge Pauschbetrag pauschal berücksichtigt, ist die Umsetzung für die Finanzämter relativ einfach.

Realisierung des Altersvorsorge-Pauschbetrag schon 2020 oder erst 2021

Aktuell ist noch unklar ob der Pauschbetrag zur Altersvorsorge vom Koalitionspartner CDU mitgetragen wird. Nach ersten Äußerungen scheint das aber der Fall zu sein. Theoretisch könnten die Beträge ohne große Bürokratie bereits in der Steuererklärung 2020 von den Finanzämtern berücksichtigt werden. Die Programmierung des aktuellen ELSTER Programms, zumindest den Teil den der Steuerpflichtige im Browser sieht wäre nicht notwendig.

Entwurf – bisherige Planung Bundesfinanzministerium

Bisher handelt es sich noch um einen Entwurf des Bundesfinanzministers. Als Begünstigte sind alle Steuerpflichtigen vorgesehen. Nach dem aktuellen Stand sind die Altersvorsorge Pauschalbeträge vorgesehen:

  • Alleinstehende = 30 Euro
  • Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaft = 60 Euro

Rechtlich gibt es bisher noch keine Verordnung bzw. Gesetzesvorlage.
Auch bei Google Trends ist keine Suchhistorie zu dem Suchbegriff zu finden: https://trends.google.de/trends/explore?q=Altervorsorge-pauschalbetrag&geo=DE

EStG – es liegt noch keine Fassung vor.

Bundesregierung und Bundesrat – bisher kein Text s. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/992800!search?query=altersvorsorge%20pauschbetrag

News

20.02.2020 Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums ergibt die Suche nach dem “Altersvorsorge Pauschbetrag” als Begriff keinen Treffer. Offenbar liegt auch noch kein Referentenentwurf vor.