Ein Gutschein ist ein beliebtes Geschenk für Freunde, Familienmitglieder oder unter Kollegen. Fast jedes Geschäft vor Ort und zahlreiche Onlineshops stellen Gutscheine aus. Der Bon wird von dem Schenkenden gekauft und bezahlt. Der Beschenkte kann den Wertgutschein entweder in dem ausstellenden Geschäft oder, bei speziellen Gutscheinen eines Gutscheinportals, bei den Vertragspartnern des Portals einlösen. Eine Sonderform stellen Coupons dar, die der Handel als Rabattaktionen herausgibt. Die Kupon-Wertgutscheine berechtigen den Käufer, einen bestimmten Artikel günstiger oder sogar umsonst zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Die Geschichte des Gutscheins
Als Erfinder der Gutscheine gilt der Amerikaner Asa Griggs Candler. Der Geschäftsmann und Apotheker kaufte im Jahr 1887 dem Erfinder John Stith Pemperton das Rezept für das Erfrischungsgetränk Coca-Cola ab. Um die Verbraucher auf den Geschmack zu bringen, verteilte Asa Griggs Candler handgeschriebene Zettel, die die Empfänger gegen ein Glas Coca-Cola eintauschen konnten. Innerhalb der folgenden 25 Jahre wurden circa 8,5 Millionen Gutscheine gegen ein Glas Coca-Cola eingelöst und andere Firmen wurden auf den Erfolg der Coupons aufmerksam. Das führte vor allem in den USA zu einer Flut von Coupons. In den 1980er Jahren bestanden viele Zeitungen zu zwei Dritteln aus Rabattgutscheinen, die die Verbraucher ausschneiden und in den jeweiligen Geschäften vorlegen können. Mit der Verbreitung des Internets in den 1990er Jahren wurden auch die Coupons digital. Amerikanische Verbraucher sind von den Online-Rabatten besonders begeistert, weil sie die Bons unbegrenzt oft ausdrucken und einlösen können. Besitzer eines Smartphones können die Gutscheine auch mobil einsetzen und über spezielle Apps eine Vielzahl von Rabattaktionen nutzen.
In Deutschland waren bis Ende der 1970er Jahre vor allem Rabattmarken beliebt. Die rechtlichen Regelungen zu den Marken fanden sich im Rabattgesetz, das vom 1. Januar 1934 bis zum 25. Juli 2007 Gültigkeit hatte. Seit der Abschaffung des Rabattgesetzes sind auch in Deutschland Coupons und Rabattgutscheine zulässig.
Verschiedene Arten sind erhältlich
Der Handel oder spezielle Internetportale bieten verschiedene Arten von Gutscheinen an:
- Betragsgutscheine, die auf eine feste Summe lauten
- Prozentgutscheine, die prozentuale Rabatte gewähren
- Gutschein für Gratisartikel, häufig an eine Bedingung geknüpft
- Aktionsgutscheine für aktuelle Werbemaßnahmen
- Dialoggutscheine zur Gewinnung von neuen Kunden
- Treuegutscheine für langjährige Kunden
- Coupons / Kupon-Wertgutscheine
Jeder Gutschein ist ein kleines Inhaberpapier, da der Vorleger den Gegenwert einfordern kann. Das gilt auch für Papiere, die auf einen bestimmten Namen ausgestellt sind und die der Empfänger weiterverschenkt. Es handelt sich um ein Dokument, das wie ein Wertpapier behandelt wird und das auch als Beweisurkunde gelten kann.
Betragsgutscheine und Prozentgutscheine
Betragsgutscheine und Prozentgutscheine gewähren dem Inhaber einen Rabatt auf eine Ware oder eine Dienstleistung. Entweder ermäßigt sich der Kaufpreis um einen festen Betrag oder um den angegebenen Prozentsatz. Die Dokumente werden von den Händlern selbst an die Kunden verschickt, um den Umsatz zu steigern. Im Gegensatz dazu können Verbraucher auch einen Geschenkgutschein kaufen, der über einen bestimmten Betrag lautet. Dieses Geschenk kann der Beschenkte oder eine Person, an der er die Karte weitergibt, bei seinem nächsten Einkauf einlösen.
Einige Anbieter legen Bestellungen einen Gratisartikel bei, sofern der Käufer einen entsprechenden Gutschein vorlegt. Die Beigabe kann einen Bezug zu der Bestellung haben, wie ein Paket Windeln beim Kauf eines Wickeltisches. Der Bezug muss aber nicht gegeben sein, sodass einer Bestellung Kopierpapier eine Packung Kekse beigelegt werden kann. In einigen Fällen ist die Gratisbeigabe an eine Mindestbestellmenge beziehungsweise an einen Mindestbetrag, den die Rechnung ausweisen muss, gekoppelt.
Aktionsgutschein
Ein Aktionsgutschein ist mit einer bestimmten Maßnahme des Anbieters verbunden, zum Beispiel saisonalen Angeboten oder dem Verkauf bestimmter Waren. Die Aktionen der Händler sind in der Regel zeitlich begrenzt, wobei der Zeitraum oder das verfügbare Kontingent auch absichtlich begrenzt werden, um die Käufer zu einer schnellen Entscheidung zu zwingen.
Der bekannteste Dialoggutschein zur Neukundengewinnung ist die Gutschrift der Versandkosten bei einer Online-Bestellung. Auch kostenlose Warenproben gehören zu diesem Marketinginstrument.
Treuebonus
Bei einem Treuebonus für langjährige Kunden können die Käufer Punkte (Payback), Bohnen (Tchibo) oder Rückvergütungen (Cashback) sammeln. Die gesammelten Beträge werden entweder bei der nächsten Rechnung in Abzug gebracht, dem Kundenkonto gutgeschrieben oder der Kunde erhält ein ausgesuchtes Produkt kostenlos beziehungsweise zu einem Sonderpreis.
Seit dem 1. August 2001 dürfen Unternehmen auch in Deutschland Coupons anbieten. Es handelt sich um Wertgutscheine, die für ein bestimmtes Produkt herausgegeben werden. Die Coupons liegen den Werbebeilagen der Zeitungen bei oder sie werden den Kunden per Post zugeschickt. Auch online sind Coupons erhältlich, die die Käufer selbst ausdrucken können. Anders als in den USA können in Deutschland nicht mehrere Coupons für ein Produkt eingesetzt werden und auch die Kombination von Kupon-Wertgutscheinen mit anderen Rabattaktionen ist nicht möglich.
Vorteile und Nachteile
Wenn ein Gutschein verschenkt wird, kann der Beschenkte selbst aussuchen, was er sich von dem Guthaben kauft. So werden Fehlkäufe vermieden und unpassende Geschenke müssen nicht umgetauscht werden. Wenn es sich um ein Guthaben bei einem Anbieter handelt, der viele verschiedene Produkte verkauft, kann der Beschenkte aus dem gesamten Produktangebot wählen und sich frei entscheiden, für welche Ware er das Geld einsetzt.
Für Unternehmen bietet der Verkauf von Geschenkgutscheinen Vorteile. Der Verkäufer erhält sofort das Geld, ohne die Ware direkt liefern zu müssen. Wenn der Empfänger das Geschenk einlöst, kauft er häufig für einen höheren Betrag ein und zahlt die Differenz selbst. Auch neue Kunden lassen sich auf diesem Weg gewinnen, falls der Beschenkte den Anbieter bisher nicht kennt. Einige Firmen nutzen Coupons und Aktionsgutscheine dazu, die Daten von potenziellen Neukunden zu sammeln. So wird die Adressdatenbank einer Firma erweitert und bei der nächsten Werbekampagne erhalten mehr Kunden ein Werbeschreiben.
Gemäß § 195 BGB verfällt ein nicht eingelöster Gutschein drei Jahre nach seiner Ausstellung, wobei die Frist nach § 199 BGB erst ab dem 31. Dezember des Ausstellungsjahres gezählt wird (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html). Das stellt einen Nachteil für Verbraucher dar, die einen Geschenkgutschein vergessen oder zu lange auf ein bestimmtes Produkt oder eine Sonderaktion warten. Für den Anbieter ist es ein Vorteil, weil er Geld erhalten hat, ohne eine Gegenleistung dafür zu erbringen. In Ausnahmefällen sind auch befristete Gutscheine erlaubt. Dabei müssen die Aussteller jedoch beachten, dass sie eine Frist von mindestens einem Jahr setzen. Ansonsten gilt wieder die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Lediglich für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Dienstleistungen, bei denen mit einer regelmäßigen Preissteigerung zu rechnen ist, darf die Gültigkeit auch kürzer ausfallen.
Mitarbeiter Gutschein
Wenn Arbeitgeber Gutscheine an ihre Mitarbeiter ausgeben, zum Beispiel als Geschenk zu einem Dienstjubiläum oder als Bonus für gute Arbeitsleistungen, müssen sie die Sachzuwendungsfreigrenze von 44 Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro für besondere Anlässe beachten. Übersteigt der Wert des Geschenks diese Freigrenzen, muss der Angestellte den kompletten Betrag als Einkommen versteuern. Ansonsten handelt es sich um eine Sachzuwendung, für die der Beschenkte bis zum Erreichen der Freigrenzen keine Lohnsteuer und keine Abgaben zu den Sozialversicherungen zahlen muss. In einigen Fällen bestehen Finanzbeamte darauf, dass der Gutschein die Barauszahlung eines Restbetrages ausdrücklich ausschließt, da die Steuerfreiheit nicht für Geldzuwendungen gilt.
Wo erhalten Verbraucher Gutscheine und Rabattcoupons?
Für die Verbraucher gibt es verschiedene Wege, einen Geschenkgutschein zu kaufen oder einen Rabattgutschein zu erhalten:
- Vor Ort bei dem Anbieter beziehungsweise Verkäufer
- Gutscheinportale im Internet
- Online Gutscheine
Zahlreiche Geschäfte und Onlineshops bieten Gutscheine zum Kauf an. Der Käufer kann den Wert des Gutscheins in der Regel frei bestimmen und zahlt den Betrag beim Kauf. Während der Gültigkeitsdauer erhält jede Person, die den Wertgutschein bei einem Einkauf vorlegt, eine entsprechende Gutschrift, indem der ausgewiesene Betrag von der Rechnung abgezogen wird. Wenn es sich um den Gutschein eines Onlineshops handelt, muss der Inhaber des Scheins bei der Bestellung einen Code eingeben. Anhand des Codes erkennt der Online-Händler, welcher Betrag abgezogen werden soll und reduziert die Rechnung entsprechend.
Gutscheinportale
Im Internet sind verschiedene Gutscheinportale zu finden, die Rabatte und Coupons von Onlineshops sammeln und den Nutzern kostenlos zur Verfügung stellen. Die Ermäßigungen sind nach verschiedenen Kategorien und Anlässen geordnet. Es handelt sich hauptsächlich um Prozentgutscheine und Betragsgutscheine, die zum Teil an Mindestbestellwerte gebunden sind oder die sich nur auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen beziehen. Auch regionale Ermäßigungen oder Geschenkgutscheine können die Nutzer über ein Gutscheinportal beziehen. Um keine Angebote zu verpassen, können Verbraucher den Newsletter der Portale abonnieren und sich so immer über laufende Aktionen und Rabatte informieren lassen.
Viele Internethändler bieten auf ihrer Homepage einen kostenlosen Online Gutschein an. Gegen Eingabe eines Codes erhalten die Käufer einen Rabatt oder die Ware wird versandkostenfrei ausgeliefert. Gleichzeitig bieten Shops wie Amazon, Zalando oder Lidl auf ihren Internetseiten den Kauf von hauseigenen Geschenkgutscheinen an. Die Wertscheine sind mit verschiedenen Motiven erhältlich und können individuell beschriftet werden. Der Versand erfolgt per E-Mail, als pdf-Datei zum Ausdrucken oder per Brief, wobei die Käufer die Postlaufzeit beachten müssen.
Eine weitere Möglichkeit, günstig bei einem bekannten Online-Händler oder bei einer Handelskette vor Ort einzukaufen, sind Gutscheine, die andere Firmen für ihre Kunden ausstellen. So bieten zum Beispiel Banken als Bonus für eine Kontoeröffnung einen Amazon-Gutschein an oder die Abonnenten einer Zeitschrift erhalten als Dankeschön einen Gutschein von Saturn oder vom Otto-Versand.
Die steuerliche Behandlung: Steuer Spar Erklärung
Um die einheitliche Versteuerung innerhalb der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten, hat der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am 27.06.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 festgelegt
vom 27. Juni 2016
zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen
Mit der seit dem 02.07.2016 gültigen Richtlinie werden alle EU-Staaten verpflichtet, bis zum 31.12.2018 die jeweiligen Steuergesetze anzupassen. Durch die Vereinheitlichung der Versteuerung sollen doppelte oder nicht erfolgte Steuerzahlungen sowie die Wettbewerbsvorteile einiger Staaten verhindert werden. Die Richtlinie regelt außerdem, wann die Ausgabe eines Gutscheins und die Übertragung auf eine andere Person umsatzsteuerpflichtig werden. Die folgenden Erklärungen betreffen ausschließlich Gutscheine, die ab dem 1. Januar 2019 ausgestellt werden.
Einzweck-Gutschein und Mehrzweck-Gutschein
Um eine genaue Begriffsdefinition zu erhalten, führt die EU-Richtlinie die beiden Begriffe „Einzweck-Gutschein“ und „Mehrzweck-Gutschein“ ein und definiert zum ersten Mal einheitlich für alle Mitgliedsstaaten, was einen Gutschein ausmacht.
Nach Meinung der EU-Finanzminister kann ein Gutschein in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden. Sein wesentliches Merkmal ist die Unterscheidung von einem Finanzinstrument. Daher berechtigt ein Gutschein nicht zu einem Rabatt oder einem Preisnachlass bei dem Kauf einer Ware oder der Entgegennahme einer Dienstleistung. Stattdessen muss der Gutschein in direkter Verbindung zu dem gekauften Gegenstand oder der gebuchten Dienstleistung stehen. Die direkte Verbindung muss auf dem schriftlichen oder elektronischen Dokument ersichtlich sein oder der Empfänger muss aus separaten Unterlagen, die dem Kauf beiliegen, den Zusammenhang erkennen können. Die Höhe des Gutscheins muss nicht dem kompletten Rechnungsbetrag entsprechen, sondern darf auch nur einen Teil davon ausmachen.
Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Der neu geschaffene Begriff des Einzweck-Gutscheins bedeutet, dass die Umsatzsteuer mit der Ausstellung des Coupons sofort fällig wird. Auf dem Dokument muss vermerkt werden, wohin die Ware geliefert wird oder an welcher Adresse die Dienstleistung erbracht wird. Die Einlösung des Wertscheins während seiner Gültigkeit führt nicht zu einer erneuten Belastung mit Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer muss jedoch auch dann gezahlt werden, wenn der Gutschein nicht eingelöst wird und verfällt.
Die Ausstellung eines Einzweck-Gutscheins wird steuerrechtlich als Warenlieferung oder als Ausführung einer Dienstleistung angesehen. Wird ein Einzweck-Gutschein ausgestellt und an einen Empfänger überreicht, ist es steuerlich wichtig, wer die Übertragung veranlasst hat. Falls ein Steuerpflichtiger im eigenen Namen handelt, muss er die Umsatzsteuer zahlen. Falls der Weitergebende im Namen eines Dritten handelt, muss der Dritte, der die Ausstellung des Dokuments beauftragt hat, für die Lieferung oder Leistung Umsatzsteuer zahlen. Erhält der Weitergebende eine Provision für die Weitergabe, muss er die Mehrwertsteuer für die Provision an den Fiskus abführen.
Sämtliche Gutscheine, die die genannten Merkmale nicht erfüllen, werden als Mehrzweck-Gutscheine eingeordnet. Bei einem Mehrzweck-Gutschein werden erst die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung mit Umsatzsteuer belegt. Die Ausstellung und Übertragung eines solchen Dokuments bleiben steuerfrei. Wird ein Mehrzweck-Gutschein nicht eingelöst, fällt keine Umsatzsteuer an.
Die neuen umsatzsteuerlichen Regelungen gelten nicht für andere kleine Inhaberpapiere wie Fahrkarten, Tickets für Konzerte und Veranstaltungen, Eintrittskarten für Theater, Kinos oder Museen und auch nicht für Briefmarken.
Als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Mehrwertsteuer gilt bei beiden Gutscheinarten der Betrag, den der Käufer für den Wertschein bezahlt hat. Lässt sich bei einem Mehrzweck-Gutschein der Betrag nicht erkennen, wird bei Einlösung der Wert der Ware oder Dienstleistung zugrunde gelegt, die der Gutscheininhaber erhalten hat. Der Warenwert kann auch den Unterlagen entnommen werden, die dem Geschenkgutschein beiliegen. Von dem Wert muss die Mehrwertsteuer abgezogen werden, die für die Gegenstände oder Dienstleistung erhoben wird. Bei einer teilweisen Einlösung muss auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer entsprechend reduziert werden.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.