Kinderzuschlag – Wiki & Ratgeber

Formular zum Kinderzuschlag AntragDas Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat berechnet, dass der Finanzbedarf von Kindern bei durchschnittlich 362 Euro pro Monat liegt. Bedürftige kennen den Begriff Kinderzuschlag. Um die Eltern zu unterstützen, zahlt der deutsche Staat ein monatliches Kindergeld an jede Familie beziehungsweise gewährt Familien mit einem hohen Einkommen einen Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Für Eltern mit einem geringen Einkommen reicht das Kindergeld jedoch häufig nicht aus. Die Gehälter der Eltern zuzüglich Kindergeld liegen in vielen Fällen unter dem Hartz IV-Satz. In diesen Fällen können die Betroffenen den Kinderzuschlag beantragen, der als finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen gedacht ist. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen die Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllen und das entsprechende Antragsformular ausfüllen.

Wer erhält einen Kinderzuschlag?

Wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Homepage erklärt, müssen die Antragsteller mehrere Anforderungen erfüllen:

  • Alleinerziehende müssen mindestens 600 Euro im Monat verdienen
  • Elternpaare müssen gemeinsam mindestens 900 Euro im Monat verdienen
  • Das monatliche Bruttoeinkommen liegt unter der festgelegten Einkommensgrenze
  • Für das Kind wird Kindergeld bezogen
  • Durch den Kinderzuschlag muss die Familie kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen

Durch die Anforderung, dass ein Mindesteinkommen der Eltern vorhanden sein muss, hat der Kinderzuschlag eine erzieherische Wirkung. Wie das BMFSFJ auf seiner Internetseite erläutert, soll die Leistung gleichzeitig einen Erwerbsanreiz für die Eltern bieten. Daher wird der Teil des Elterneinkommens, der den eigenen Mindestbedarf übersteigt, nur zur Hälfte bei der Berechnung des Höchsteinkommens berücksichtigt. Insgesamt handelt es sich um eine komplexe Berechnung, in die verschiedene Kriterien einfließen.

Antrag – Formular

Ohne Antrag kein Geld, klar. Hier finden Sie Informationen zu den Antragsformularen, welche es gibt usw. Der Hauptantrag umfasst 5 Seiten. Der Antrag muß in Druckbuchstaben ausgefüllt werden.

Los geht es in dem ersten Feld mit dem Namen und Vornamen des/der Kindergeldberechtigen, es folgt die Kindergeld-Nr.
Es folgen die Daten des Antragsteller(in), die Bankverbindung mit der IBAN usw. Hier sollten Sie ein Konto bei einer einer Sparkasse oder Bank eintragen, auf das die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit den Kinderzuschlag in der Regel zusammen mit dem Kindergeld überweisen soll.

Formular zum Antrag auf Kinderzuschlag. Wichtig: In Druckbuchstaben ausfüllen

Weitere Formulare zum Antrag sind:

  • Antrag Kinderzuschlag > KiZ 1
  • Zusatzblatt 1a für Beschäftigte Öffentlicher Dienst > KiZ 1a
  • Zusatzblatt 1b, wenn Felder in Nr. 4 des Antrages nicht ausreichen > KiZ 1bZ
  • Antrag Kinderzuschlag für ein weiteres Kind > KiZ 1k
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers > KiZ 5
  • Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit > KiZ 5a
  • Erklärung des Mieters bzw. Eigentümers über die Unterkunftskosten > KiZ 5b
  • Erklärung über den Bezug von Unterhalt/Unterhaltsvorschuss >KiZ 5c
  • Erklärung zum Vermögen > KiZ 6
  • Ärztliche Bescheinigung zum Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung > KiZ 7

Wo wird der Kinderzuschlag beantragt?

Die zuständige Stelle zur Beantragung des Zuschlags ist die Familienkasse, die auch für das Kindergeld zuständig ist. Eltern erhalten den Kindergeldzuschlag Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit oder sie können das Formular online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die zuständige Stelle senden (www.familienkasse.de oder www.kinderzuschlag.de). Online ist auch ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen und Rechenbeispielen zu finden https://www.bmfsfj.de/blob/94322/044e44bba1e0799929c5e08ba66266f4/merkblatt-kinderzuschlag-data.pdf).

Wie wird der Kinderzuschlag berechnet: Kinderzuschlagrechner

Kinderzuschlagrechner
In einem ersten Schritt ermittelt die Behörde die Höchsteinkommensgrenze, die die Eltern nicht überschreiten dürfen. Dazu werden der Grundbedarf in Höhe von 90% der Regelleistung nach Hartz IV sowie der Wohnbedarf der Eltern in Höhe von 71,1% der tatsächlichen Miete inklusive Heizkosten berechnet. Zu dieser Bemessungsgrenze wird der Kinderzuschlag für alle Kinder der Familie hinzugerechnet, wodurch sich das erlaubte Höchsteinkommen ergibt.

Im zweiten Schritt wird das Einkommen von Vater und Mutter über den Kinderzuschlagrechner bereinigt. Dazu zieht der Beamte vom Nettoeinkommen die Freibeträge für Erwerbstätigkeit sowie die Werbungskosten beziehungsweise eine Werbungskostenpauschale ab. Auch die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, Beiträge zur privaten Altersvorsorge und zu privaten Versicherungen für Eltern, Kinder und Kraftfahrzeuge werden in Abzug gebracht.

Höhe

Wenn die Berechnung ergibt, dass das bereinigte Einkommen höher als 600 Euro bei Alleinerziehenden beziehungsweise höher als 900 Euro bei Paaren, gleichzeitig aber unter dem erlaubten Höchsteinkommen liegt, wird der Kinderzuschlag gewährt. Allerdings wird der Zuschlag nicht immer in voller Höhe von 170 Euro je Kind ausgezahlt. Sobald das bereinigte Einkommen höher ausfällt als die im ersten Schritt ermittelte Bemessungsgrenze, erfolgt eine Kürzung um 5 Euro je 10 Euro Differenz zwischen den beiden Beträgen.

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2 Kommentare

  1. Anja Richter

    Hallo,
    Ich bin eine alleinerziehend Mutter mit einem Kind ich verdiene brutto 605 Euro bekomme Kindergeld ,Unterhaltsvorschuss und leistung zum Lebensunterhalt. Meine Frage würde mir Kindergeld Zuschlag zustehen bzw. Dürfte ich wenn die Leistung zum lebensunterhalt weiter beziehen?

    Mit freundlichen Grüßen Anja

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