Mehrwertsteuer nicht ausweisbar oder doch ausweisbar?Oftmals findet sich insbesondere im Kleinanzeigen-Teil der Zeitung oder in Automobilportalen im Internet wie Autoscout24 etc. bei einem Gebrauchtwagen der Hinweis Mehrwertsteuer ausweisbar. Viele Menschen können mit diesem Begriff relativ wenig anfangen, sind sie es doch gewohnt, im Einzelhandel und in der Werbung immer Endpreise genannt zu bekommen. Für den Aussteller einer Rechnung ist der Unterschied, ob die MwSt. ausweisbar oder nicht ausweisbar ist, aber von großer steuerlicher Bedeutung. Warum das so ist, wird im Text weiter unten erklärt.

Was ist die Bedeutung von Mwst ausweisbar

Letztlich handelt es sich dabei um ein Unterscheidungsmerkmal für gewerbliche und private Anzeigen. Wenn ein Gebrauchtwagenhändler den Begriff Mehrwertsteuer ausweisbar verwendet, dann weist er gleichzeitig auf zwei Dinge hin:

Erstens hat sein Unternehmen eine gewisse Größenordnung, denn es bezahlt Mehrwertsteuer. Dazu ist im Wesentlichen zu sagen, dass es darüber hinaus eine Verwaltungsvereinfachung für Kleinunternehmer mit bis ca. 50.000 Euro Jahresumsatz (Vorjahresgrenze von 22.000 Euro) gibt. Diese bezahlen dann weder Mehrwertsteuer, noch können sie die bezahlte Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen.

Für den normalen Privatkunden macht dies allerdings keinen Unterschied, weil ein Gebrauchtwagen von 11.900,– Euro kostet immer diesen Endbetrag. Zweitens ist MwSt ausweisbar auch ein eindeutiger Hinweis darauf, dass es sich um ein gewerbliches Angebot handelt. Damit kann der Kunde bzw. Autokäufer auch alle Gewährleistungsrechte und Garantien wahrnehmen, die ein gewerbliches Unternehmen anbietet. Mehrwertsteuer nicht ausweisbar bedeutet eben, das bei einem Autokauf keine Vorsteuer gezogen werden kann.

Gibt es weitere finanzielle Folgen ?

Für jeden Privatkunden: Nein. Bei einem Unternehmenskunden, der selber Mehrwertsteuer bezahlt, ist es dann allerdings ein Unterschied in Bezug auf Kosten und Vorsteuerabzug. Kauft dieser einen PKW für den Betrieb und bezahlt 11.900,– Euro, so kann er 1.900,– Euro Mehrwertsteuer als Vorsteuerabzug bei seiner nächsten Mehrwertsteuer-Erklärung abziehen. Zahlt er die 11.900,– Euro bei einem Angebot, dass keine MwSt enthält, so kann er die Vorsteuer nicht abziehen. Dafür geht dann der volle Betrag netto in die Kostenseite der Bilanz oder die Einnahmen-Überschußrechnung ein. Im Grunde ist es dann für den Gewerbekunden auch eher eine Frage der Steuerstundung bzw. internen Verzinsung. Mehrwertsteuer ausweisbar hat also eher einen psychologischen Vorteil, denn massive wirtschaftliche Auswirkungen.

Der kleine Unterschied

Die Unterscheidung zwischen ausweisbarer und nicht ausweisbarer Mehrwertsteuer in Deutschland betrifft im Wesentlichen die Frage, ob ein Unternehmen die gezahlte Mehrwertsteuer auf seine Einkäufe als Vorsteuer geltend machen kann oder nicht.

Wann ist die MwSt ausweisbar?Mehrwertsteuer ausweisbar: Diese Bezeichnung wird für Geschäftstransaktionen verwendet, bei denen die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehbar ist. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen für geschäftliche Zwecke kaufen, können die enthaltene Mehrwertsteuer berechnen und von ihren eigenen Steuerschulden abziehen. Es handelt sich im Grunde um einen Kostenausgleich für das Unternehmen, da es die Steuer, die es an den Verkäufer zahlt, bei seinen eigenen Steuerzahlungen abziehen kann. Dies betrifft vor allem Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen (B2B).

Mehrwertsteuer nicht ausweisbar: In Fällen, in denen die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist, kann das bedeuten, dass entweder das Produkt oder die Dienstleistung, die erworben wird, von der Mehrwertsteuer befreit ist oder dass der Käufer (das Unternehmen) nicht berechtigt ist, die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Dies ist oft der Fall bei Transaktionen im Endverbrauchermarkt (B2C), bei denen die Mehrwertsteuer zwar im Preis enthalten ist, der Endverbraucher aber keine Möglichkeit hat, diese als Vorsteuer geltend zu machen, da er keine geschäftlichen Steuern hat, die ausgeglichen werden müssen.

Die Unterscheidung zwischen ausweisbarer und nicht ausweisbarer Mehrwertsteuer ist also wichtig, weil sie Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Unternehmen hat und auch für die Preisgestaltung von Produkten und Dienstleistungen relevant sein kann.

Für Selbstständige ganz besonders zu empfehlen sind Softwarelösungen, die eine Übertragung von steuerlichen Dokumenten an das zuständige Finanzamt ermöglichen. Hier sei nur auf die neuen Anforderungen bzw. Verpflichtung für die authentifizierte Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldun g per Mein Elster an das Finanzamt hingewiesen.

Literatur

Bösel, S., Suttheimer, K.,  2002: Steuern und Finanzen. In: Freie Mitarbeit in den Medien. VS Verlag für Sozialwissenschaften. Link.

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