Was Sie schon immer über Steuern wissen wolltenWie das Bundesministerium der Finanzen erklärt, nimmt der deutsche Staat das meiste Geld durch Steuern ein. Dies wird genau wie in den Vorjahren auch 2017 und 2018 der Fall sein. Alle steuerpflichtigen Bundesbürger zahlen Geld an den Staat, ohne für ihre Zahlungen eine konkrete Gegenleistung zu erhalten. Höchster Ansprechpartner für alle Fragen rund um Steuereinnahmen, Steuererklärung, Steuerberatung und Steuerstrafrecht ist das Bundesfinanzministerium (BFM), das auch das internationale Steuerrecht mitgestaltet. Gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) ist Steuerhinterziehung eine Straftat, für die entweder ein Säumniszuschlag, ein Zwangsgeld, eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe fällig werden können.

Historie: Steuern haben eine lange Geschichte

Schon seit dem 3. Jahrtausend vor Christus sind Schriften aus Ägypten bekannt, in denen die Einnahmen aus Steuern und Zöllen festgehalten wurden. In vielen Kulturen erfolgte zunächst die Erhebung direkter Steuern, die häufig nicht von der eigenen Bevölkerung, sondern von eroberten Staaten zu zahlen waren. Ab dem späten Mittelalter gingen Könige, Fürsten, Gemeinden und die Kirche immer mehr dazu über, indirekte Steuern einzuführen. Der Wirtschaftstheoretiker Adam Smith entwickelte im Jahr 1776 vier Grundsätze über Steuern, die bis heute Gültigkeit haben:

  1. Alle Bürger sollen gleichmäßig nach ihren Fähigkeiten, ihrem Einkommen und ihrem Vermögen besteuert werden (heutiger Grundsatz: Steuergerechtigkeit)
  2. Höhe der Steuern, Fälligkeitstermin und Art der Besteuerung müssen klar zu erkennen sein (heutiger Grundsatz: Steuerergiebigkeit)
  3. Die Steuerzahlung soll für jeden Bürger so bequem wie möglich erfolgen (heutiger Grundsatz: Steuerunmerklichkeit)
  4. Die Erhebung der Steuern soll so wenig Kosten wie möglich verursachen (heutiger Grundsatz: Steuerpraktibilität)

Das deutsche Steuersystem

In Deutschland sind der Bund, die Länder und die Gemeinden ermächtigt, Steuern festzusetzen und einzunehmen. Nicht alle vereinnahmten Abgaben bleiben in Deutschland, da es sich bei einigen Abgaben um Eigenmittel der Europäischen Union (EU) handelt. Diese werden aus dem Bundeshaushalt nach einem vereinbarten Finanzierungsschlüssel an die EU überwiesen. Deutschland kennt circa 40 Steuerarten sowie etwa 20 steuerähnliche Abgaben. Für viele der Steuerarten besteht ein eigenes Steuergesetz, in dem Fristen, Bemessungsgrundlagen, Steuerfreibeträge beziehungsweise Freigrenzen und weitere Einzelheiten geregelt sind.

Die erhobenen Steuern unterscheiden sich nach:

  • Verbrauchssteuern
  • Besitzsteuern
  • Verkehrssteuern

Von den Steuereinnahmen zahlt der Staat die Ausgaben, die für das Wohlergehen aller Bürger anfallen. Zu den wichtigsten staatlichen Gemeinwohl-Aufgaben gehören:

  • soziale Sicherung
  • innere und äußere Sicherheit
  • Bildung
  • Gesundheit
  • Infrastruktur
  • Gehälter von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst

Steuern können auch verschiedene Aufgaben übernehmen. Die Hauptaufgabe ist die Erzielung von Einnahmen für den Staat. Bestimmte Abgaben sollen das Verhalten der Verbraucher lenken, indem zum Beispiel Tabak oder Bier mit eigenen Steuern belegt sind und so den Verbrauch senken sollen. Andere Steuern werden umgelenkt, um sozial schwache Regionen zu unterstützen (Solidaritätszuschlag). Geringverdiener werden durch das Leistungsfähigkeitsprinzip steuerlich entlastet, denn gut verdienende Steuerbürger zahlen über die Progressionsstufen in der Einkommensteuer höhere Steuern als Steuerpflichtige mit einem geringen Gehalt.

Steuern entstehen, wenn sie durch ein entsprechendes Steuergesetz anfallen. Zur Ermittlung von Steuerpflicht und Steuerschuld haben die Bürger eine Mitwirkungspflicht. Die Finanzbehörden, wie beispielsweise die Finanzämter, sind berechtigt, nach Steuern zu fahnden und Außenprüfungen vorzunehmen. In einem Steuerbescheid werden die Steuerschuld festgesetzt und die Zahlungsmodalitäten geregelt. Bei nicht fristgerechter Zahlung folgt ein Vollstreckungsverfahren.

Steuerpflichtige Personen

Zu den steuerpflichtigen Personen gehören natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften. Sobald eine steuerpflichtige Person einen dieser Vorgänge ausführt, unterliegt sie den Bestimmungen der deutschen Steuergesetze:

  • Betreibung eines Gewerbes
  • Erzielung von Umsätzen
  • Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
  • Annahme einer Erbschaft
  • Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
  • Pflicht zur Buchführung

Weitere Steuerpflichten ergeben sich aus § 33 Abgabenordnung (AO). Daher muss Steuern abführen, wer:

  • Steuern schuldet
  • für Steuern haftet
  • Steuern für Dritte einbehält und weiterleitet
  • eine Steuererklärung abgeben muss
  • zur Buchhaltung verpflichtet ist
  • Sicherheiten an den Fiskus leisten muss
  • durch sonstige Steuergesetze dazu verpflichtet ist

Steuerarten im Überblick

Hier finden Sie eine Liste der Steuerarten

Abgeltungssteuer
Alkopopssteuer
Besitz-/Verkehrssteuern
Biersteuer
Branntweinsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Einkommensteuer
Erbschaftsteuer
Feuerschutzsteuer
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Jagd-/Fischereisteuer
Kaffeesteuer
Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Lohnsteuer
Mineralölsteuer
Rennwett-/Lotteriesteuer
Schankerlaubnissteuer
Schaumweinsteuer
Schenkungsteuer
Solidaritätszuschlag
Spielbankabgabe
Stromsteuer
Tabaksteuer
Umsatzsteuer
Verbrauchsteuern
Vergnügungsteuer
Versicherungsteuer
Zweitwohnungsteuer
Zwischenerzeugnissteuer

Diese Steuern wurden abgeschafft

Etliche Steuern wurden in den letzten Jahren abgeschafft oder sind ausgelaufen:

Baulandsteuer
Beförderungsteuer
Börsenumsatzsteuer
Ergänzungsabgabe
Essigsäuresteuer
Gesellschaftsteuer
Hypothekengewinnabgabe
Investitionsteuer
Konjunkturzuschlagssteuer
Kreditgewinnabgabe
Kuponsteuer
Leuchtmittelsteuer
Lohnsummensteuer
Notopfersteuer
Salzsteuer
Speiseeissteuer
Spielkartensteuer
Stabilitätszuschlag
Süßstoffsteuer
Teesteuer
Vermögenssteuer
Verpackungsteuer
Wechselsteuer
Wertpapiersteuer
Zuckersteuer
Zündwarensteuer

Beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtig

Bei den Steuerarten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer unterscheidet der Gesetzgeber zwischen beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Personen. Privatpersonen, die in Deutschland wohnen oder sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, sind unbeschränkt steuerpflichtig. Eine beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland Einnahmen erzielt, aber im Ausland lebt.

Die deutschen Steuerbürger zahlen direkte und indirekte Steuern. Bei einer direkten Steuer leistet der Steuerpflichtige direkt an den Fiskus, zum Beispiel bei der Einkommensteuer. Bei einer indirekten Steuer leitet ein Dritter die Steuern an das Finanzamt weiter, wie bei der Mehrwertsteuer.

Bei den Personensteuern hängt die Höhe der Steuerschuld von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab. Im Gegensatz dazu stehen die Realsteuern, wie die Grunderwerbsteuer, die sich auf einen Gegenstand beziehen und deren Höhe nicht von den individuellen Verhältnissen des Steuerzahlers abhängig ist.

Bei einer Quellensteuer wird die Steuer sofort einbehalten und an den Fiskus abgeführt, ein Beispiel dafür ist die Abgeltungssteuer. Der Zahlungsempfänger erhält nur den Nettobetrag ausgezahlt. Bei einer Veranlagungssteuer erfolgt die Besteuerung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das Finanzamt prüft die eingereichten Unterlagen und setzt einen Steuerbescheid fest, der die Höhe der Steuer bestimmt.

Während pauschale Steuern für alle Steuerpflichtigen gleich hoch sind, richten sich Individualsteuern nach verschiedenen Kriterien und fallen daher unterschiedlich hoch aus.

Tipp: In Deutschland Steuerpflichtige, mit Einkommen im Ausland, sollten sich über ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen informieren.

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Literatur

Bundesfinanzministerium: Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (Aktuelle Ergebnisse)

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