Die Unterschiede der Steuer bei Freiberuflern und GewerbetreibendeSelbstständig bedeutet unter steuerlichen Gesichtspunkten nicht, dass alle Selbstständigen über einen Kamm geschoren werden. Die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibendem und Freiberufler birgt deutliche Unterschiede. Diese haben sowohl mit der Buchführung als auch mit der Besteuerung selbst zu tun.

Per Definition gilt als Gewerbetreibender, wer eine Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt bereitstellt. Als Freiberufler zählt, wer Angehöriger eines der sogenannten Kammerberufe ist oder eine Leistung erbringt, welche kreativen Ursprungs ist. Zu den Kammerberufen zählen beispielsweise Steuerberater oder Architekten, zu den Kreativen Maler oder Autoren. Sofern es sich nicht um einen Kammerberuf handelt, entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt, ob die selbstständige Tätigkeit als Gewerbe oder als freier Beruf einzustufen ist.

Freie Berufe Bilanzierungspflicht – ja oder nein?

Für beide Gruppen der Selbstständigen besteht nach Handelsgesetzbuch eine Buchführungspflicht. Während Freiberufler jedoch nur eine einfache Einnahmen- Überschussrechnung dem Finanzamt vorlegen müssen, besteht bei Gewerbetreibenden unter Umständen die Notwendigkeit der doppelten Buchführung und abschließenden Bilanzierung. Bilanzierungspflicht besteht, wenn das Betriebsergebnis an wie aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren den Umsatz von 500.000 Euro oder den Gewinn von 50.000 Euro überschreitet.

Die Steuererklärung ist nicht einfach und meist wird die fachliche Hilfe benötigt.

Freiberufler Umsatzsteuer – ein eigenes Thema

Während Freiberufler grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, besteht für einige Gewerbe keine Umsatzsteuerpflicht. Dazu zählt beispielsweise die Vermittlung von Versicherungen oder Finanzdienstleistungen. Die Höhe der Umsatzsteuer, die in Rechnung gestellt wird, richtet sich nicht nur nach den verkauften Waren. Künstlerische Tätigkeiten werden nicht mit 19 Prozent, sondern mit dem ermäßigten Steuersatz von nur sieben Prozent belegt. Gerade im Bereich der neuen und digitalen Medien haben sich inzwischen zahlreiche Berufsbilder entwickelt, die auch die Finanzbehörden vor Herausforderungen in der Einordnung „gewerbliche Tätigkeit“ oder „freiberufliche Tätigkeit“ stellen. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist für viel Freiberufler und Gewerbetreibende eine lästige Pflicht und muss über ELSTER online erfolgen.

Gewerbesteuer für Gewerbetreibende regional unterschiedlich

Für Gewerbetreibende steht noch eine weitere Steuer ins Haus. Überschreitet der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro, fällt für den Gewerbetreibenden noch Gewerbesteuer an. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer, die in Bezug auf den Hebesatz in der Höhe von Gemeinde zu Gemeinde variiert.